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Rassismus - Dossier

Was ist Rassismus? - Definitionen

07.01.2013

Es gibt keine allgemein akzeptierte Definition von Rassismus. Viele Kontroversen über die Bedeutung des Wortes «Rassismus» erklären sich daraus, dass eine enge und eine weite Bedeutung des Ausdrucks parallel genutzt werden.

Klassisches Konzept von «Rassismus» (enge Bedeutung)

Rassistisch sind Ideologien, welche die Menschheit in eine Anzahl von biologischen «Rasssen» mit genetisch vererbbaren Eigenschaften einteilen und die so verstandenen «Rassen» hierarchisch einstufen.

Das klassische Konzept war vorherrschend in der Epoche des europäischen Kolonialismus und Imperialismus bis nach dem Zweiten Weltkrieg. Diese pseudo-biologische Ideologie diente der Rechtfertigung des Kolonialismus, der Sklaverei, der Verbrechen der Nazis oder von Apartheidregimes.

Verallgemeinertes Konzept von «Rassismus» (weite Bedeutung)

«Rassismus umfasst Ideologien und Praxisformen auf der Basis der Konstruktion von Menschengruppen als Abstammungs- und Herkunftsgemeinschaften, denen kollektive Merkmale zugeschrieben werden, die implizit oder explizit bewertet und als nicht oder nur schwer veränderbar interpretiert werden.» (Johannes Zerger, Was ist Rassismus?, Göttingen 1997, S.81).

Diese Definition erweitert den Anwendungsbereich des Ausdrucks «Rassismus» von den biologisch aufgefassten «Rassen» auf alle Arten von Abstammungsgruppen, die als andersartig dargestellt werden, insbesondere auf die «ethnischen Gruppen» oder «Völker». Eine Erläuterung zu dieser verallgemeinerten Definition finden Sie auf einem separaten Arbeitsblatt:

Viel Beachtung fand in der neueren Diskussion auch ein Definitionsvorschlag von Albert Memmi:

«Der Rassismus ist die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressionen gerechtfertigt werden sollen.» (Albert Memmi, Rassismus, Frankfurt a.M. 1987, S.164)

Juristisches Konzept

Auch im rechtlichen Sinn gibt es keine einheitliche, formelle Definition von Rassismus. Nahe an der Rechtspraxis ist das Verständnis von «rassistischer Diskriminierung» als dem Inbegriff von Ungleichbehandlungen, Äusserungen oder Gewalttaten, die bewirken oder beabsichtigen, dass Menschen wegen ihrer äusseren Erscheinung («Rasse») oder ihrer Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nationalität oder Religion herabgesetzt werden.

Problematik des Begriffs «Rasse» in der Gesetzgebung

Wenn in Verfassungs- oder Gesetzestexten – etwa zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung und Rassismus – der Begriff «Rasse» vorkommt, stellt dies in sich ein Widerspruch dar. Das Konzept von angeblichen, naturgegebenen Menschenrassen wurde sozial konstruiert und ist Kern von rassistischen Ideologien. Der Begriff «Rasse» ist damit ein rassistisches Konzept und wissenschaftlich unhaltbar. Vor allem im deutschen Sprachraum wurde der Begriff durch den Nationalsozialismus stark biologisch konnotiert und bezieht sich im Gegenteil zum englischen Wort «race» nicht auf eine sozio-kulturelle Kategorie. Der Begriff «Rasse» wird deshalb in Anführungszeichen geschrieben. So kann die soziale Konstruktion des Begriffs hervorgehoben werden und eine Analyse struktureller Ungleichheit und Diskriminierung wird möglich. Diese terminologische Schwierigkeit wird in der Rechtswissenschaft diskutiert und führte in manchen Ländern bereits zu Gesetzesreformen. Auch in der Schweiz wurden bereits verschiedene Alternativen analysiert.

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