27.01.2023
In diesem Dossier finden Sie Informationen zu Menschenrechten in Bezug auf das Recht innerhalb von religiösen Gemeinschaften – ihrem religiösen Recht.
Religionsgemeinschaften sind keine homogenen Gebilde – «das» Christentum oder «den» Islam gibt es nicht. Es gibt unterschiedliche tendenziell konservative bzw. progressive religiöse Strömungen und vielfältige theologische Debatten zu menschenrechtlich relevanten Themen innerhalb von Religionsgemeinschaften. In vielen menschenrechtlichen Betrachtungen dieser Debatten stehen religiöse oder religionsrechtliche Texte und deren Auslegung im Mittelpunkt. Sie können aber nicht von verschiedenen zeitgenössischen Auslegungen und daraus abgeleiteten Praktiken isoliert betrachtet werden. Religiöse Texte und deren Auslegungen beeinflussen nämlich nicht automatisch auch den Alltag, individuelle Ansichten oder Praktiken religiöser Personen. Sie handeln ihre Positionen individuell mit sich selber aus und sind dabei nicht nur von religiösen Denkmustern beeinflusst.
Zu den rechtlichen Grundlagen der Beziehung von Menschenrechten, Staat und religiösen Menschen, bzw. Religionsgemeinschaften, besuchen Sie unser Dossier zum Religionsrecht.