humanrights.ch Logo Icon

Bericht des Sonderbeauftragten von 2010

18.11.2010

Der UNO-Sonderbeauftragte für Menschenrechte und transnationale Unternehmen, John Ruggie, stellte seinen jährlichen Bericht an der 14. Session des Menschenrechtsrates im Juni 2010 dem Plenum vor. Dabei präsentierte er nochmals das im Bericht von 2008 skizzierte Konzept der drei Säulen: 1) Schutzpflicht des Staates vor Menschenrechtsverletzungen Dritter (Protect), 2) die Verantwortung der Unternehmen, Menschenrechte zu respektieren (Respect) und 3) ein besserer Zugang zu Rechtsmitteln für Opfer von Menschenrechtsverletzungen (Remedy). Ruggie hatte bei der Mandatsverlängerung 2008 vom Menschenrechtsrat den Auftrag erhalten, sein Protect-Respect-Remedy-Konzept weiterzuentwickeln und zu operationalisieren. Im neusten Bericht vom April 2010 beschreibt Ruggie nun die Fortschritte der Staaten innerhalb der drei Säulen. Dabei identifiziert er auf allgemeiner Ebene den Handlungsbedarf für die Staaten und gibt Empfehlungen ab, wie die Lücken angegangen werden könnten. Der Bericht nimmt auch Querschnittsthemen wie die Rolle von Unternehmen in Konfliktgegenden und das umstrittene Thema der extraterritorialen Gerichtsbarkeit auf.

Ruggie fordert Staaten auf, explizite Richtlinien für Unternehmen zu erlassen

Ruggie merkte in seiner Rede vor dem Rat an, dass inzwischen viele Staaten Regulierungen in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Nicht-Diskriminierung am Arbeitsplatz und Konsumentenschutz gegenüber den Unternehmen durchgesetzt haben. Auch schreiben die Staaten den Unternehmen zunehmend Richtlinien und Standards in Bezug auf Menschenrechte vor: Gemäss Ruggies Bericht verlangen beispielsweise Schweden und Holland von ihren staatseigenen Unternehmen, Menschenrechtsrichtlinien zu verabschieden und diese auch gegenüber Zulieferern, Kunden und Partnern durchzusetzen. Zudem müssen sie gemäss den Indikatoren der Global Reporting Initiative Bericht erstatten. In den USA muss die Gesellschaft für private Investitionen im Ausland (Overseas Private Investment Corporation) auch für ihre Investoren verbindliche Richtlinien bezüglich Menschenrechte, Transparenz, Umwelt und Arbeitsrechte ausstellen. Grossbritannien verpflichtet Geschäftsleiter gesetzlich, die Auswirkungen der Firmentätigkeiten auf die Gesellschaft und die Umwelt zu berücksichtigen. In Australien kann eine Firma als solche strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, wenn ihre «Unternehmenskultur» , d.h. die unternehmensinternen Kontroll- und Überwachungssysteme, die Begehung einer Straftat durch Angestellte explizit oder stillschweigend erlaubt. Auf ähnliche Weise kann auch in Italien eine Firma strafrechtlich belangt werden, wenn ihr effektive Überwachungs- und Kontrollsysteme fehlen.

Trotz dieser spezifischen Beispiele wies Ruggie auf grosse Defizite hin: Es gäbe nur sehr wenige Staaten, die explizite und systematische Richtlinien hinsichtlich einer umfassenden Menschenrechtsstrategie innerhalb von Unternehmen forcieren würden. Ruggie bemängelte ausserdem, dass Opfern von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen bisher kaum wirkungsvolle und einfach zugängliche Rechtsmittel zur Verfügung stünden. Mit Blick auf die im Frühjahr 2010 aktuelle Ölkatastrophe im Golf von Mexiko bemerkte Ruggie, dass Menschenrechtsverletzungen für die Unternehmen selbst zu einem grossen Risikofaktor werden und den Firmen massiv schaden können. In einer solchen «Lose-Lose–Situation» brauche es deshalb bessere internationale Kontroll- und Überwachungssysteme.

Konkrete Forderungen an den Schlussbericht

In der anschliessenden Diskussion im Plenum unterstützten die meisten Staaten das von Ruggie ausgearbeitete Konzept grundsätzlich. Im Hinblick auf die Ölkatastrophe betonten viele, dass Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte verantwortlich gemacht werden müssten. Einige Staaten (wie Pakistan und Bangladesh) wiesen darauf hin, wie schwierig es für Entwicklungsländer sei, grosse transnationale Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Sie verlangten deshalb, dass in den von Ruggie ausgearbeiteten Leitlinien auch die Verantwortung der Heimatstaaten der Unternehmen einbezogen wird. Einige NGOs forderten den Sonderberichterstatter auf, für seinen Schlussbericht und die Empfehlungen, die er im Juni 2011 vorstellen will, vermehrt auch die Perspektive der Opfer von Menschenrechtsverletzungen einzubeziehen und auf einen verbesserten Schutz für diese Opfer hinzuarbeiten.

Wie weiter nach der Ruggie-Ära?

Hinsichtlich des Mandatsendes im Juni 2011 verlangten die NGOs vom Rat einen effektiven Anschlussmechanismus. Sie schlugen die Etablierung einer Kommission vor, welche einen Code of Conduct für Unternehmen ausarbeiten und mit der Einrichtung einer universellen Rechtsinstanz für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen betraut werden soll. In seiner Schlusserklärung bemerkte auch Ruggie, dass zwar Fortschritte gemacht wurden, dass aber die Staaten und der Rat die Arbeit auch nach dem Ende seines Mandats fortführen sollten. Dies war denn auch die einzige Empfehlung, die er in seinem diesjährigen Bericht abgab: Der Sonderbeauftragte und sein Team seien während des Mandats zu einer wichtigen Informations- und Ausstauschstelle für Staaten, Unternehmen und andere Organisationen geworden. Deshalb sollen die Beratungsfunktionen und die Kompetenzen zum Thema Menschenrechte und Unternehmen weiterhin innerhalb der UNO, bestenfalls beim Hochkommissariat für Menschenrechte, verankert bleiben.

Quellen