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Fallstudien für den UNO-Sonderbeauftragten zu Wirtschaft und Menschenrechte

03.03.2008

CIDSE (Internationale Zusammenarbeit für Entwicklung und Solidarität), ein Netzwerk von 16 katholischen Organisationen – darunter Fastenopfer aus der Schweiz und das deutsche Hilfswerk Misereor – hat sich im Februar 2008 mit einer Sammlung von sieben Fallstudien zu Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern an John Ruggie, den Sonderbeauftragten zu Wirtschaft und Menschenrechten der Vereinten Nationen, gewandt.

Von Nils Rosemann

Kontext der Studie

Die Fallstudien betreffen Arbeitsbedingungen in Chinas Spielzeugindustrie und Mexikos Elektroindustrie, Sojaproduktion in Brasilien und die Rohstoffgewinnung in den Philippinen, Goldförderung in Honduras, Kupfergewinnung in Sambia sowie eine Ölpipeline in Tschad und Kamerun.

Die Fallstudien gehen auf einen internationalen Aufruf des globalen Netzwerks für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ESCR-Net) vom August 2007 zurück, das mit Fallstudien zu Menschenrechtsverletzungen von transnationalen Konzernen die von Ruggie zu entwerfenden Empfehlungen beeinflussen will. Der Aufruf, der vor allem den Opfern die Möglichkeit geben will, durch die Schilderung ihrer Schicksale die Diskussion um weitere Standards zur Achtung und Schutz der Menschenrechte durch Unternehmen zu beeinflussen, wurde von vielen Nichtregierungsorganisationen begrüsst.

Der Sonderbeauftragte Ruggie selbst ermunterte zivilgesellschaftliche Strukturen, mit ihm zusammenzuarbeiten, um so den von ihm initiierten Prozess des «mapping» zu unterstützten. «Mapping» ist die Umschreibung des Versuchs, Muster von schädlichen Verhaltensweisen und Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen sowie deren Rahmenbedingungen zu erkennen. In der Internetdiskussionplattform «Ethical Corporation» hingegen wurde kritisiert, dass Fallstudien gesammelt würden, um die vorgefertigte Meinung, Unternehmen würden Menschenrechte verletzen zu beweisen, statt auf deren positiven Einfluss auf die Menschenrechte einzugehen.

Einzelfälle des Versagens von Unternehmen

Die von CIDSE gesammelten Einzelfälle spiegeln die allgemeine Diskussion um Fallstudien wieder. Am Beispiel der Spielzeugindustrie in China wird aufgezeigt, dass freiwillige Verhaltenskodizes sich positiv auf Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit auswirken, jedoch wenig Wirkung auf überlange Arbeitszeiten oder das Fehlen gewerkschaftlicher Freiheit und Arbeitnehmerselbstorganisation haben. Leider bleibt die Studie die Antwort schuldig, wie Unternehmen beim Fehlen entsprechender gesetzlicher Regelungen diese Bereiche intern gewährleisten sollen. Um staatliche Versäumnisse handelt es sich auch bei den Beispielen aus Brasilien und Honduras, die zeigen, wie die Unwilligkeit und Unfähigkeit, transnationale Unternehmen effektiv zu regulieren, zu negative Folgen für Umwelt und Mensch führen. In den Fällen wird aufgezeigt, wie Untenehmen nationale Standards erfüllen, die jedoch internationale Normen nicht erfüllen, Es wird gezeigt, wie Unternehmen von diesen Lücken in der Regulierung oder Versäumnissen in internationalen freiwilligen Standards (z.B. für die nachhaltige Sojaproduktion) profitieren, ohne konkrete Vorschläge zu deren Schliessung zu machen. Die Beispiele aus der Rohstoffgewinnung und –verarbeitung illustrieren sehr gut die Gefährdung und Ausbeutung von Arbeiterinnen und Arbeitern im globalen Rohstoffmarkt, ohne jedoch konkrete Kausalitäten aufzuzeigen.

Gute Struktur und Menschenrechtsrelevanz der Beispiele

Erfreulich an der Studie ist, dass sie allen Fällen eine Liste von betroffenen Menschenrechten gegenüber stellt und sich so von rein moralischen Anschuldigungen und der Auflistung von Leid abhebt. Gut strukturiert ist auch die Unterscheidung zwischen den staatlichen Pflichten des Landes, in welchem Unternehmen aktiv sind, und des Herkunftslandes von Unternehmen. Gerade für letztere wird eine stärkere Verantwortung gefordert. Im Ergebnis sind die Studien sehr gut recherchierte Fallbeispiele für das Fehlen von international verbindlichen Regeln, die Unternehmen davon abhalten, von der schlechten Menschenrechtslage in einem Land zu profitieren. Eine der Hauptschlussfolgerungen ist, dass die häufig ineffizienten oder nichtexistenten Rechtssysteme eine Entschädigung oder Wiedergutmachung für die Opfer verunmöglichen.

Studie als Unterstützung der Arbeit des UNO Sonderbeauftragten

Die Fallstudien und Empfehlungen werden in einer Zeit an den Sonderbeauftragten gesandt, in der dieser und sein Team am Endbericht für den Menschenrechtsrat sitzen. CIDSE bezieht sich auch expliziert auf dessen Mandat, nach dem er unter anderem Formen der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht von Unternehmen klären soll und Empfehlungen für die staatliche Rolle zur effektiven Regulierung abgeben soll. Leider erfüllen die Studien diesen selbstgesetzten Anspruch nicht. Zwar ist es richtig, dass freiwillig übernommene Selbstverpflichtungen (Code of Conduct) häufig zu kurz greifen und durch eine unabhängige Kontrollinstanz „bewehrt“ werden sollten, jedoch bleibt CIDSE die Antwort des „Wie?“ schuldig. Richtig ist auch die Feststellung, dass Entwicklungsländer mehr Transparenz, Rechenschaftspflicht und Regulierung von Unternehmen schaffen sollen. Aber erneut fehlen Beispiele, wie Unternehmen diese staatliche Rolle positiv unterstützen können. Gut ist der Vorschlag, dass Exportkredite und Investitionsbürgschaften für solche Unternehmen verneint werden sollten, die Standards wie die OECD-Richtlinien, ILO Kernarbeitsnormen oder sektorenspezifische Standards wie die Transparenzinitiative der Rohstoffindustrie nicht erfüllen. Oder dass diese Unternehmen die Rechte Indigener Völker zu achten haben. Das vorgeschlagene internationale Beratungszentrum oder eine Ombudsperson können dabei helfen, aber es bleiben sehr abstrakte Vorschläge.

Unklarheit über Beispielhaftigkeit oder Ausnahmecharakter der Fallstudien

So bleibt zum Schluss offen, ob die Fallstudien Einzelfälle und Ausnahmen oder verallgemeinerungswürdige Beispiele sind, die das Bild einer steten Gefährdung der Menschenrechte durch transnationale Unternehmen bestätigen. Genau um dieses globale Bild des Einflusses der Wirtschaft auf die Menschenrechte geht es jedoch im Mandat des Sonderbeauftragten Ruggie. Dieser braucht weniger Fallbeispiele der Verletzung, sondern Beispiele für Normen, die zum Schutz und zur Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen dienen. Ein solches Beispiel ist die Initiative von Unternehmen «Business Initiative for Human Rights», welche die Unternehmensnormen der Vereinten Nationen ohne Rücksicht die Diskussion um deren Zustandekommen anwendet.