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Sortenschutzgesetze gefährden das Recht auf Nahrung 

30.10.2014

Auf Kleinbauern und –bäuerinnen im Süden wirkt sich das internationale Abkommen zum Schutz von Saatgut negativ aus. Dies zeigt die Studie «Owning Seeds, Accessing Food» der Erklärung von Bern (EvB). Die Verschärfung der Sortenschutzgesetze gefährdet demnach die Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern und damit das Menschenrecht auf Nahrung. Die Schweiz hat diesen Zusammenhang beim Abschluss von Freihandelsverträgen und bei Verhandlungen auf internationaler Ebene gemäss EvB bisher nicht berücksichtigt.

Schutz des Geistigen Eigentums

Der Sortenschutz schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Wer in der Schweiz eine neue Sorte züchtet, kann aufgrund des Schweizerischen Sortenschutzgesetzes, deren Schutz beantragen. Ein internationaler Verband und eine Konvention sorgen dafür, dass der Sortenschutz weltweit durchgesetzt werden kann. 

Mit dem Beitritt zum Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) verpflichtet sich ein Staat, kommerzielles Saatgut (z.B. von Syngenta) stärker zu schützen als herkömmliches. Unter anderem schreibt das UPOV-Abkommen klare Bedingungen für den Handel mit kommerziellen pflanzlichen Samen vor. Dies bleibt nicht ohne negativen Einfluss auf das Fortkommen von kleinen Bauernbetrieben und deren Nahrungsproduktion.

Vor diesem Hintergrund hat die EvB gemeinsam mit internationalen Partnern nun anhand empirischer Fallstudien in Kenia, Peru und den Philippinen detailliert untersucht,  wie sich UPOV-Restriktionen auf ursprüngliche Saatgutsysteme und auf das Recht auf Nahrung von marginalisierten Bevölkerungsgruppen auswirken.

Handel mit Saatgut ist wichtig für das Fortkommen der Kleinbauern

Für kleinbäuerliche Betriebe, die im Hinblick auf die weltweite Ernährungssicherheit besonders bedeutsam sind, haben Saatgutgesetze und die internationalen Abkommen massive Einschränkungen zur Folge, etwa bei der Verwendung von geschütztem Saatgut aus der eigenen Ernte. Solche Betriebe arbeiten gemäss EvB oft sowohl mit traditionellem wie mit kommerziellem Saatgut, weil dies die Erträge steigert. 

Das UPOV-Abkommen erlaubt den Einsatz, Austausch und Verkauf von kommerziellen Samen jedoch nur unter sehr strengen Bedingungen. Dies erschwert den Handel mit Samen allgemein, seien sie aus traditionellem oder kommerziellem Saatgut. Kleinbäuerliche Betriebe müssten als Folge oft ganz auf diesen Handel mit Saatgut verzichten, obwohl das Einkommen und Überleben davon abhängen. Daraus folgt laut EvB, dass die Einschränkungen, welche für kommerzielles Saatgut bestehen, deutlich negative Auswirkungen auf den Zugang zu jeder Art von Saatgut für Kleinbauern- und bäuerinnen in den Ländern des Südens haben.

Industriestaaten machen Druck

Mittels Handelsverträgen werden Entwicklungsländer häufig zum Beitritt zum internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) gedrängt, schreibt die EvB in ihrer Medienmitteilung. Auch die Schweiz habe in ihren bilateralen Freihandelsabkommen wiederholt entsprechende Bedingungen gesetzt. Zugleich weigere sie sich, die zur Verhinderung negativer Auswirkungen auf die Ernährungsgrundlage in Partnerländern notwendigen Menschenrechtsanalysen durchzuführen.

Menschenrechtsanalysen durch die Schweiz sind ein Muss 

Diese Praxis muss die Schweiz nach Ansicht der EvB im Hinblick auf die weltweite Ernährungssicherheit rasch beenden. Sie solle in Freihandelsverträgen auf jegliche Bedingungen betreffend Sortenschutzrechten verzichten, fordert die EvB. Ausserdem müsse die Schweizer Regierung endlich Menschenrechtsanalysen durchführen, bevor sie Freihandelsabkommen abschliesse. Nur damit könne sie sicherstellen, dass sie ihren internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, insbesondere betreffend Umsetzung des Rechts auf Nahrung, nachkomme.

Dokumentation