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Vitol - noch ein Schweizer Rohstoffkonzern, dem die Menschenrechte egal sind

06.09.2015

«Zu wenig um die Wahrung der Menschenrechte bemüht!» So lautet das Fazit einer Studie von Fastenopfer und Brot für alle zum umsatzmässig grössten Schweizer Konzern Vitol. Die Hilfswerke haben die Engagements von Vitol im Kohleabbau in Südafrika analysiert. Im Norden Südafrikas droht der Ausbau zweier Minen, gravierende Menschenrechtsverletzungen nach sich zu ziehen. Die Hilfswerke zeigen, dass sich der Schweizer Rohstoffkonzern seiner Verantwortung gegenüber der lokalen Bevölkerung mit schwachen Argumenten entzieht.

Wirtschaftliche Interessen in Südafrika…

Vitol verfügt offenbar über exklusive Abnahmeverträge mit der australischen Minenbetreiberin Coal of Africa Limited (CoAL). CoALs Minen in der südafrikanischen Region drohen die Lebensgrundlage und die Gesundheit der ansässigen Bevölkerung schwer zu verletzen. Es geht insbesondere um zwei Minenprojekte, gegen die es in der lokalen Bevölkerung erheblichen Widerstand gibt. Die Anwohner/innen der Minen befürchten insbesondere Wasserverschmutzung und gesundheitliche Belastungen durch den Kohlestaub. Ausserdem sind massive Einbussen  für die beiden Haupteinnahmequellen der betroffenen Dorfgemeinschaften, die Landwirtschaft und den Tourismus, zu erwarten. Mehrere tausend Arbeitsplätze dürften in der Region, die als fruchtbarer Garten und Brotkorb Südafrikas gilt, verloren gehen.

Die Hilfswerke erinnern daran, dass  die Sorgfaltspflicht für die gesamten geschäftlichen Beziehungen eines Unternehmens gilt, insbesondere für das Risiko von Menschenrechtsverletzungen durch ein Partnerunternehmen.

…aber keine Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen

Die Hilfswerke stützen sich auf die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der UNO. Im Fall von Vitol kommen sie zum Schluss, dass das Unternehmen als Aktieninhaber und Handelspartner von CoAL seinen Einfluss nutzen muss, «um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhindern oder zu mildern».

Vitol weist jegliche Einflussmöglichkeit und Verantwortung gegenüber dem angeschuldigten Partnerunternehmen von sich. Der Genfer Konzern argumentiert, er besitze nur einen kleinen Aktienanteil des Unternehmens CoAL (1.4%) und habe keinen Einfluss.

«Obwohl also die Sorgfaltspflicht für alle geschäftlichen  Beziehungen gilt und vom Risiko abhängt, welches ein Unternehmen für die Menschenrechte darstellt, argumentiert Vitol als ob die Sorgfaltspflicht einzig und allein von der Beteiligung oder vom Aktienanteil einer Firma bei einer anderen abhängen würde», gibt Chantal Peyer, Teamleiterin bei Brot für alle zu bedenken. Vitol sieht sich ausserdem nicht gezwungen, als Privatunternehmen ein gewisses Mass an Transparenz zu garantieren. «Vitol betont zwar, neben der EITI (Executive Industries Transparency Initiative) und dem UN Global Compact auch einem eigenen Verhaltenskodex zu folgen», sagt Chantal Peyer weiter, «aber der Konzern weigert sich, auch nur das Geringste aus diesem Bereich zu veröffentlichen. Ausserdem ist er bei keiner dieser beiden Initiativen offizielles Mitglied. Somit will Vitol die Debatte über Lohntransparenz und Menschenrechte hinter verschlossenen Türen führen, ohne etwas kommunizieren zu müssen. Das zeigt, dass Vitol in Sachen Transparenz und sozialer Dialog noch einen langen Weg vor sich hat.»

Die Konzernverantwortungsinitiative ist wichtig

Die Hilfswerke fordern gemeinsam mit fast 70 weiteren Organisationen, darunter auch humanrights.ch, gesetzliche Regeln – anstelle von freiwilligen Versprechen – für internationale Konzerne mit Sitz in der Schweiz. Der Fall Vitol zeigt, dass die Forderungen der im April 2015 von der Zivilgesellschaft lancierten Konzernverantwortungsinitiative aktueller denn je sind.

«Es braucht Gesetze, die die Schweizer Konzerne zwingen, ihre Geschäfte überall mit der nötigen Sorgfalt anzugehen. Die Regeln der Konzernverantwortungsinitiative werden dazu beitragen, dass die Konzerne Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen vermeiden», sagte Lucrezia Meier-Schatz, Präsidentin des Stiftungsforums von Fastenopfer und Nationalrätin, am 24. August 2015 an einer Medienkonferenz in Bern. Sie spricht sich denn auch klar gegen freiwillige Massnahmen aus: «Freiwilligkeit bedeutet letztlich, die Konzerne sollen selber bestimmen, welchen Stellenwert sie den Menschenrechten und dem Umweltschutz einräumen wollen.»

Dokumentation