humanrights.ch Logo Icon

Gewissensprüfung für Zivildienstleistende wird abgeschafft (NR, SR 3/08)

06.03.2009

Wer anstelle des Militärdienstes Zivildienst leisten will, muss keine Gewissensprüfung mehr ablegen. Eine gegenüber dem Militärdienst eineinhalb mal längere Dienstdauer soll als Tatbeweis genügen. Einer entsprechenden Änderung des Zivildienstgesetzes haben der National- und der Ständerat am 3. Oktober 2008 deutlich zugestimmt (134:58 bei 1 Enthaltung bzw. 43:0 Stimmen).Sie wird am 1. April 2009 definitiv in Kraft treten.

Die Gewissensprüfung sei ein Relikt aus vergangenen Zeiten, hatte Hans Widmer (SP, ZH) während der Sommersession im Nationalrat argumentiert. Kein Mensch könne das Gewissen anderer prüfen. Der Tatbeweis, also die Bereitschaft, einen verlängerten Dienst in Kauf zu nehmen, sei objektiv überprüfbar, gerecht und billiger. Gegen die Abschaffung der Gewissensprüfung votierte einzig die SVP. 

Die Gesetzesänderung geht zurück auf eine Motion von Alt-Nationalrat Heiner Studer (EVP, AG), welche die Räte im 2005, bzw. 2006 überwiesen hatten. Im Februar 2008 hatte der Bundesrat eine entsprechende Botschaft zur Revision der Bundesgesetze über den zivilen Ersatzdienst (ZDG) und über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) verabschiedet. 

Vorgeschichte der Revision 

Der Nationalrat hatte der Motion, welche die Gewissensprüfung für Zivildienstleistende abschaffen will, bereits in der Wintersession 2005 mit 96 gegen 77 Stimmen zugestimmt. Motionär Heiner Studer (EVP, AG) argumentierte im Rat, das Verfahren der Gewissensprüfung habe sich überlebt, denn die meisten Gesuche würden heute bewilligt. Auch wenn man das Zulassungsverfahren aufhebe, sei der grosse Schritt, den man tun müsse, um Zivildienst leisten zu können - die vielen Diensttage mehr - immer noch markant. 

Der Ständerat hatte in der Sommersession 2006 mit 17 zu 6 Stimmen eine umformulierte Motion angenommen. In der Version des Ständerates verlangte die Motion Studer vom Bundesrat, er solle das Verfahren für die Zulassung zum zivilen Ersatzdienst so erneuern, dass es günstiger werde, zu gerechteren Ergebnissen führe und den Tatbeweis berücksichtige. Als neues Element hat der Ständerat sodann die Erhöhung der Wehrpflichtersatzabgabe eingefügt. Der Nationalrat hat nun, gegen den Willen des Bundesrates, mit 86 zu 64 die Motion die vom Ständerat abgeänderte Fassung angenommen.