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Rehabilitierung von Fluchthelfer*innen aus dem Zweiten Weltkrieg

10.01.2012

Diese Seite dient als Archiv von älteren Artikeln auf humanrights.ch zur Rehabilitierung von Fluchthelfer*innen aus dem zweiten Weltkrieg. Sie sind in chronologischer Reihenfolge aufgeführt und voneinander unabhängig.

Kommission hat 137 Fluchthelfer*innen rehabilitiert

(Artikel vom 10.01.2012)

Das Mandat der Eidg. Rehabilitierungskommission der Vereinigten Bundesversammlung hat auf Ende 2011 ihr Mandat beendet. Sie war seit Juni 2004 aktiv und hat seither die Strafurteile von 137 Personen aufgehoben, die im Zweiten Weltkrieg wegen Fluchthilfe ergangen waren. Die Kommission rehabilitierte Personen, welche Flüchtlingen geholfen haben in der Schweiz unterzukommen oder über die Schweiz in ein Drittland zu fliehen.

Von den 137 Rehabilitationen gehen 68 auf Untersuchungen der Kommission im Bundesarchiv und in kantonalen Archiven zurück, 63 sind auf Anfragen der Paul Grüninger Stiftung und weitere drei aufgrund von Anträgen von Privaten, welche zur Zeit des Nationalsozialismus verurteilt worden waren oder deren Nachkommen, ausgesprochen worden.

Am 20. Juni 2003 hatte das Parlament ein Gesetz zur Rehabilitierung von Personen, welche wegen Fluchthilfe zur Zeit des Nationalsozialismus in der Schweiz verurteilt worden waren, angenommen. Dieses Gesetz sieht vor, dass Strafurteile annuliert werden können und dass eine Rehabilitierungskommission, die Aufhebung der Urteile feststellt.

Auf der Website der Kommission können Interessierte einsehen, wessen Urteile aufgehoben wurden.

Dokumentation

Weitere Fluchthelfer*innen rehabilitiert

(Artikel vom 04.03.2009)

Die Rehabilitierungskommission, die im Juni 2004 ihre Arbeit aufgenommen hat, konnte im März 2009 weitere 15 Personen rehabilitieren, womit die Zahl der Rehabilitierten bis heute auf 135 gewachsen ist. Die Kommission erklärt in ihrer Medienmitteilung die genauen Sachverhalte, aufgrund deren die Betroffenen verurteilt wurden. Sie alle haben Menschen, die in der Schweiz Zuflucht gesucht hatten oder durch die Schweiz reisen wollten, zum Grenzübertritt verholfen und damit über hundert Personen die Einreise in die Schweiz und so ihre Flucht ermöglicht.

Fluchthelfer*innen aus dem Zweiten Weltkrieg rehabilitiert

(Artikel vom 02.06.2004)

In den meisten Fällen sei den Flüchtlingen aus humanitären Gründen und Mitleid geholfen worden. Dies hält die Kommission in ihrem Entscheid fest. Völlig rehabilitiert wurden 27 Schweizer*innen und Ausländer*innen, die im Zweiten Weltkrieg verfolgten Menschen geholfen hatten, in die Schweiz zu kommen. Dafür hatte sie der Staat damals mit Geldbussen oder Gefängnis bestraft.

Die Rehabilitierungskommission wird von Ständerätin Françoise Saudan (FDP/GE) präsidiert. Sie beschloss ausserdem im Bundesarchiv und in den Archiven der militärischen Territorialgerichte historische Untersuchungen einzuleiten. Erstmals soll gezielt nach Urteilen gegen Fluchthelfer recherchiert werden.