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Zwangssterilisationen in der Schweiz: Entschuldigung gefordert

14.02.2011

Schweizer Vormundschafts- und Fürsorgebehörden zwangen Männer und Frauen während rund drei Jahrzehnten zur Sterilisation oder gar Kastration. Wie viele Menschen von diesen Zwangsmassnahmen der Behörden betroffen waren, ist bis heute nicht bekannt. Nicht nur Betroffene fordern seit Jahren, dass der Bund sich für diese Behördenpraxis entschuldigt. Auch UNO-Experten/-innen und Historiker/innen setzen sich dafür ein, dass sich die Schweiz diesem dunklen Kapitel der Geschichte stellt. Für die Betroffenen von Behördenwillkür setzt sich seit längerem auch die Zeitschrift «Beobachter» ein. Der Autor Dominique Strebel, der schon mit ähnlichen Fällen Erfahrung hat, ruft die Opfer von Zwangssterilisation auf, sich beim «Beobachter» zu melden.

UNO-Ausschuss fordert Entschuldigung

Im jüngsten Staatenberichtsverfahren zum UNO-Pakt II veröffentlichte der Menschenrechtsauschuss im November 2009 seine Empfehlungen an die Schweiz. Darin zeigte sich der UNO-Ausschuss neben weiteren Beanstandungen besorgt über die Tatsache, dass die schweizerischen Behörden die zwischen 1960 und 1987 durchgeführten Zwangskastrationen und –Sterilisationen bisher weder entschädigt noch wieder gutgemacht haben. Der Ausschuss empfahl der Schweiz ausdrücklich, sich bei den Opfern für das begangene Unrecht öffentlich zu entschuldigen. Doch bisher haben die Behörden kaum etwas in dieser Richtung unternommen.

Das für die Umsetzung dieser Empfehlungen zuständige Bundesamt für Justiz liess im Februar 2011 gegenüber dem «Beobachter» verlauten, dass man keinen Handlungsbedarf sehe. Weil das Parlament im Jahr 2004 auf ein Gesetz zur Entschädigung der Zwangssterilisierten nicht eingetreten sei, müsse man in dieser Hinsicht nichts unternehmen, sagte Sprecher Folco Galli dem «Beobachter». Mit Hilfe des «Beobachters» treten nun einzelne Betroffene an die Öffentlichkeit, um ihrer Forderung nach einer öffentlichen Entschuldigung der Behörden Ausdruck zu verleihen.

«Modellfall» der administrativ Versorgten

Bei einer anderen Gruppe von Opfern von Zwangsmassnahmen, den administrativ Versorgten, haben sich die Behörden allerdings öffentlich entschuldigt. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf persönlich rehabilitierte im letzten September die Betroffenen, die vor rund 40 Jahren ohne Straftat und ohne Urteil weggesperrt («versorgt») worden waren. Bis 1981 kam es des Öfteren vor, dass Vormundschaftsbehörden Jugendliche und Erwachsene in Strafanstalten einsperrten, weil sie als schwererziehbar, liederlich oder arbeitsscheu galten. Mit der öffentlichen Entschuldigung haben die Opfer der administrativen Versorgung nun zumindest eine moralische Wiedergutmachung für das an ihnen begangene Unrecht erhalten.

Aufarbeitung der Vergangenheit

Die weiteren Opfer von Zwangsmassnahmen und Willkür der Fürsorgebehörden, die Zwangssterilisierten wie die Verding- und misshandelten Heimkinder, warten auch heute noch auf eine Entschuldigung. Nach Jahrzehnten des Schweigens ist die Rehabilitierung der administrativ Versorgten (und noch früher jene der «Kinder der Landstrasse») zwar ein wichtiger Schritt. Doch selbst eine umfassende Entschuldigung seitens der Behörden an alle Betroffenen-Gruppen wäre nicht ausreichend. Die Schweiz müsse die düsteren Kapitel ihrer Sozialgeschichte ausleuchten; nur so könne ein Rückfall in frühere Zustände verhindert werden, sagt der Zürcher Historiker Thomas Huonker gegenüber dem «Beobachter». Huonker hat zu Zwangsmassnahmen wie Kinderwegnahmen und Anstaltseinweisungen im Kanton Zürich geforscht und eine Studie zum Thema verfasst. Bund und Kantone müssten deshalb auch Gelder sprechen, um die unrühmliche Vergangenheit der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen umfassend aufzuarbeiten und diese Verletzungen des Rechts auf körperliche und geistige Integrität im kollektiven Gedächtnis zu verankern.

  • Entschuldigung genügt nicht
    Artikel im «Beobachter», Ausgabe 21, 2010
  • Anstaltseinweisungen, Kindswegnahmen, Eheverbote, Sterilisationen, Kastrationen. Fürsorge, Zwangsmassnahmen, «Eugenik» und Psychiatrie in Zürich zwischen 1890 und 1970
    Huonker Thomas, 2002 (online nicht mehr verfügbar)

Sterilisationsgesetz verabschiedet - keine Entschädigungen für Opfer

(Ergänzender Artikel vom 20.12.2004)

Unter dem Titel Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen behandelten die Räte in der Wintersession 2004 zwei Vorlagen. Einerseits den Entwurf für ein Bundesgesetz über Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen (Sterilisationsgesetz), andererseits den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Entschädigung der Opfer von Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen. Diese Vorlage, welche auf eine parlamentarische Initiative von Margrit von  Felten (GPS) aus dem Jahre 1999 zurückgeht, sah ursprünglich vor, Personen, die gegen ihren Willen sterilisiert wurden, eine angemessene Entschädigung zu bezahlen.
Während das Sterilisationsgesetz in beiden Räten unbestritten war und in der Schlussabstimmung einstimmig (mit 185 bzw. 41 Stimmen) angenommen wurde, lehnte es der Nationalrat im Differenzbereinigungsverfahren mit 103 zu 66 Stimmen ab, erneut auf das Bundesgesetz über die Entschädigung der Opfer von Zwangssterilisationen einzutreten. Die grosse Kammer folgte damit seiner Kommission sowie dem Ständerat, welcher in der Sommersession 2004 ebenfalls nicht auf das Geschäft eingetreten war. Eine starke Kommissionsminderheit wollte dagegen an den ursprünglichen Beschlüssen des Nationalrats festhalten. Dieser hatte in der Frühlingssession 2004 beschlossen, den Opfern von Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen eine Genugtuungssumme von 5’000 Franken auszuzahlen. Der Bundesrat wandte sich gegen diese Regelung und vertrat die Meinung, dass die Vorlage einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen würde, aus dem weitere nachträgliche Entschädigungsansprüche abgeleitet werden könnten. Der Bund sei zudem nicht für solche Menschenrechtsverletzungen verantwortlich; diese seien von den Kantonen zu verantworten. Mit dem Nichteintretensentscheid des Nationalrates ist das Entschädigungsgesetz definitiv vom Tisch.

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