Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK
Urteil vom 12. Juli 2005 (in Französisch, pdf 10 S.)
Zusammenfassung:
Verletzung des Anspruchs auf Durchführung und Abschluss des Verfahrens in angemessener Frist. Eine Dauer von fast 10 Jahren für eine nicht besonders komplexes Verfahren vor einer einzigen Instanz genügt nicht den Anforderungen an eine angemessene Verfahrensdauer.