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Pedro Ramos gegen die Schweiz betreffend unentgeltliche Rechtspflege

21.11.2011

Urteil vom 14. Oktober 2010 (Beschwerde Nr. 10111/06)
Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK); Unentgeltliche Rechtspflege und Recht auf Zugang zu einem Gericht

  • Urteil
    auf der Website des Bundesgerichts (französisch)

Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz:

«Der Fall betrifft einen Forderungsstreit. Während die Genfer Gerichte unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung gewährten, entschied das Bundesgericht für das eigene Verfahren gegenteilig. In Hervorhebung der sorgfältigen Entscheidungsvorbereitung und Entscheidbegründung durch das Bundesgericht weist der Gerichtshof die Beschwerde ab, wonach der Entscheid des Bundesgerichts zur Rechtspflege und Verbeiständung als Verletzung des Rechts auf Zugang zu einem Gericht zu werten sei.
Keine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (einstimmig). »

Quelle: Bundesamt für Justiz, Quartalsberichte über die Rechtsprechung des EGMR, 4. Quartal 2010 (pdf, 6 S.)