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Streulet gegen die Schweiz

29.06.2011

Urteil vom 26. April 2011 (Beschwerde Nr. 31351/06)
Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK); Unbefangenheit eines Richters (keine Verletzung)

  • Urteil
    auf der Website des Bundesgerichts

Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz:

«Der Beschwerdeführer machte im Zusammenhang mit einem Verfahren vor Bundesgericht geltend, einer der mit dem Fall befassten Richter hätte in den Ausstand treten müssen. Jener war als kantonaler Oberrichter mit einem anderen Verfahren betreffend den Beschwerdefüh-rer befasst gewesen, und das Gericht hatte in diesem Verfahren eine Anzeige des Be-schwerdeführers als «schikanös» bezeichnet. Gemäss Gerichtshof ist die Beteiligung des Bundesrichters an mehreren Verfahren betreffend den Beschwerdeführer zulässig, weil we-der der Verfahrensgegenstand noch die Gegenpartei in den betreffenden Verfahren identisch waren. Der Begriff «schikanös» wird in der Rechtsprechung und in der Lehre verwendet und hat eher eine technische Bedeutung. Aus der Verwendung des Begriffs können deshalb kei-ne Schlüsse in Bezug auf spätere Verfahren gezogen werden.
Keine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (einstimmig).»

Quelle: Bundesamt für Justiz, Quartalsberichte über die Rechtsprechung des EGMR, 2. Quartal 2011 (pdf, 7 S.)