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CICAD

07.06.2016

Beschwerde Nr. 17676/09

Keine Verletzung von Art. 10 EMRK (Meinungsäusserungsfreiheit)

Der EGMR kam zum Schluss, dass das Bundesgericht mit einem Entscheid zugunsten der Persönlichkeitsrechte eines Buchautors die Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt habe.