humanrights.ch Logo Icon

Communauté genevoise d’action syndicale (CGAS) (2022)

08.06.2022

Beschwerde Nr. 21881/20
Verletzung von Artikel 11 EMRK (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)

In seinem Urteil vom 15. März 2022 kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zum Schluss, dass die Schweiz gegen Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen hat, indem sie während der Coronapandemie ein allgemeines Verbot öffentlicher Veranstaltungen – inklusive strafrechtlicher Sanktionen bei Nichtbeachtung – festgelegt hat.

Die Genfer Communauté genevoise d'action syndicale (CGAS) hatte gegen das zwischen 17. März und 30. Mai 2020 geltende Verbot öffentlicher Veranstaltungen eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Der Gerichtshof beanstandet zum einen, dass die Schweizer Gerichte die Verhältnismässigkeit der getroffenen Massnahme nicht überprüft haben. Zum anderen sei das Verbot öffentlicher Veransaltungen mit Blick auf die damit verfolgten Ziele, insbesondere den Schutz von Leben und Gesundheit, unverhältnismässig.