26.07.2019
Beschwerde Nr. 40477/13
Keine Verletzung von Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unterlässt die formelle Prüfung der im Fall «Glaisen vs. Schweiz» vorgebrachten Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderungen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts bleibt damit bestehen und hat Signalwirkung für den Umgang von privaten Dienstleistungsanbietenden mit Menschen im Rollstuhl.
- Glaisen gegen die Schweiz
EGMR Urteil vom 18. Juli 2019 - Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen durch private Dienstleistungsanbietende weitgehend schutzlos
Zusammenfassung des Urteils von humanrights.ch, 26. Juli 2019