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Glaisen (2019)

26.07.2019

Beschwerde Nr. 40477/13

Keine Verletzung von Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unterlässt die formelle Prüfung der im Fall «Glaisen vs. Schweiz» vorgebrachten Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderungen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts bleibt damit bestehen und hat Signalwirkung für den Umgang von privaten Dienstleistungsanbietenden mit Menschen im Rollstuhl.