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Kadusic

09.01.2018

Beschwerde Nr. 43977/13
Verletzung von Art. 5 Abs. 1 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit; Voraussetzungen des Freiheitsentzugs)

Die Anordnung einer therapeutischen Massnahme nachdem der Haftling sieben Jahre seiner gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe abgesessen hatte und kurz vor der Entlassung stand, verstösst gegen Art. 5 Abs. 1 EMRK.