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K.M.

02.06.2015

Beschwerde Nr. 6009/10
Keine Verletzung von Art. 8 EMRK
Der EGMR bestätigt das Bundesgericht in seinem Urteil, dass die Ausweisung eines straffällig gewordenen albanischen Staatsangehörigen nicht gegen das in Art. 8 EMRK festgelegte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstösst.