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Mouvement raëlien suisse (Urteil der Grossen Kammer)

14.07.2012

Beschwerde Nr. 16354/06
Keine Verletzung des Art. 10 EMRK (Meinungs- und Informationsfreiheit)
(Verbot einer Plakat-Kampagne der Bewegung verstösst nicht gegen die Meinungsäusserungsfreiheit)

Siehe auch das Urteil der ersten Kammer vom 13. Januar 2011