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Ausländergesetz im Nationalrat

17.08.2004

Der Nationalrat hat die in der Sondersession vom 3.-7.Mai 2004 begonnenen Beratungen zum neuen Ausländergesetz (AuG) zu Ende geführt.

Das neue Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer (AuG) soll das bestehende und längst veraltete Gesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung der Ausländer (ANAG) aus dem Jahr 1931 ersetzen. Das ANAG entspricht den heutigen Gegebenheiten nicht mehr, weshalb der Ausländerbereich schon seit geraumer Zeit hauptsächlich über Verordnungen des Bundesrats geregelt wird (so finden sich zum Beispiel die meisten Bewilligungsarten sowie die Bestimmungen über den Familiennachzug der Jahresaufenthalter/innen lediglich in der Begrenzungsverordnung, SR 823.21). Mit der Schaffung des neuen Ausländergesetzes soll der Ausländerbereich nun umfassend auf Gesetzesebene geregelt und das Parlament bei der Richtungsbestimmung in der Ausländerpolitik direkt mit einbezogen werden.

Der Vorschlag des Bundesrates beinhaltet insbesondere

  • die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern, die nicht unter das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU fallen (sogenannte Drittausländer/innen);
  • Verbesserung der Rechtsstellung der hier zugelassenen Ausländer/innen (z.B. bezüglich Regelung des Familiennachzuges, Ausweitung der Nachzugsmöglichkeit auch auf Kurzaufenthalter/innen etc.);
  • Grundsätze und Ziele der Integration von Ausländerinnen und Ausländer;
  • Verstärkung der Sanktionsmöglichkeiten.

Der Nationalrat trat in der Maisession nach einer über vierstündigen Eintretensdebatte mit 115 zu 51 Stimmen auf das Gesetz ein und lehnte alle Rückweisungsanträge von rechter und linker Ratsseite ab. Bereits während dieser Monsterdebatte wurde indessen klar, dass die Meinungen zum Gesetz zu weit auseinander lagen, um eine optimale Lösung erarbeiten zu können. Die Linke kritisierte den Entwurf als engstirniges Polizeigesetz und trat für eine Verbesserung der Rechtspositionen der hier anwesenden Ausländer/innen ein. Die Rechtsbürgerlichen waren für mehr Restriktionen und wandten sich gegen alle Verbesserungen - zum Beispiel beim Familiennachzug - sowie gegen jegliche Massnahmen zur Integration der Ausländer/innen. Die Sanktionen empfanden sie als zu lasch, die Haftdauer bei den Zwangsmassnahmen als zu kurz. Sie traten einerseits für eine rigorose Kontrolle der Einwanderung ein, forderten andererseits im Widerspruch dazu Bestimmungen, welche es der Schweizer Wirtschaft erlauben würde, nach Bedarf Arbeitnehmer/innen zu rekrutieren. So forderten sie zum Beispiel die Wiedereinführung einer Art Saisonnierstatuts – selbstredend ohne Möglichkeit, die Familie nachzuziehen.

Menschen- und grundrechtliche Vorgaben wurden in der ganzen Debatte kaum diskutiert. In den Beratungen der einzelnen Bestimmungen folgte der Nationalrat im Wesentlichen dem bundesrätlichen Entwurf beziehungsweise den Anträgen der vorberatenden Kommission, welche einige wenige Verbesserungen, bereits aber zahlreiche Verschärfungen vorgeschlagen hatte. Zum Beispiel wurde auf Antrag der Kommission im Kapitel „Familiennachzug“ (6. Kapitel) das Erfordernis des Zusammenwohnens als Voraussetzung für die Aufenthaltsbewilligung ausländischer Familienangehörigen von Schweizern und Schweizerinnen gestrichen (Art. 41 Abs. 1). Angenommen wurde sodann deren Vorschlag, bei «Ehegatten von Niedergelassenen und Aufenthaltern» eheliche Gewalt als wichtigen persönlichen Grund anzuerkennen, welche den Verbleib in der Schweiz nach einer Trennung oder Scheidung rechtfertigt. Bei der Auflösung der Ehe sollen der ausländische Ehegatte und die Kinder einen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn die Ehe mindestens drei Jahre gedauert hat (Art. 49). Erschwert wurde der Familiennachzug, indem die vom Bundesrat vorgeschlagene Frist von fünf Jahren, in welcher der Anspruch auf Nachzug geltend gemacht werden muss, für Kinder über 14 Jahre auf 12 Monate herabgesetzt wurde. Verschäft wurden sodann vor allem auch bei den Zwangsmassnahmen (9. Kapitel): So fand die Einführung der vom Bundesrat neu vorgeschlagenen sogenannten Vorbereitungshaft eine Mehrheit: Artikel 72 bestimmt, dass die zuständige kantonale Behörde eine Person, die keine Bewilligung besitzt, bei Vorliegen verschiedener Gründe während der Vorbereitung des Entscheides über ihre Aufenthaltsbewilligung für höchstens drei Monate in Haft nehmen kann. Der Nationalrat nahm dabei einen Antrag an, nachdem diese Haft unter anderem bereits dann verhängt werden kann, wenn sich die ausländische Person schlicht «behördlichen Anordnungen widersetzt» und ergänzte die Haftgründe mit einer entsprechenden Klausel. Die Ausschaffungshaft nach Beschaffung der Reisepapiere durch die Behörden (Art. 74) wurde in einem äusserst knappen Entscheid (92 zu 91 Stimmen) von 20 auf 60 Tage erhöht. Zustimmung fand auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Zivilgesetzes, indem neu eine Bestimmung eingeführt wurde, welche Zivilstandsbeamt/innen die Kompetenz überträgt, auf ein Ehegesuch dann nicht einzutreten, wenn die Braut oder der Bräutigam offensichtlich keine Lebensgemeinschaft begründen sondern die Bestimmungen über Zulassung und Aufenthalt von Ausländer/innen umgehen will (neu: Art. 97a und Art. 105 Ziff. 4 ZGB). Diese Massnahme zur Bekämpfung von sogenannten Scheinehen wurde vor allem von der linken Ratsseite sowie – bereits im Vernehmlassungsverfahren - von den Migrant/innenorganisationen bekämpft.

Der Nationalrat stimmte schliesslich dem Ausländergesetz mit 64 zu 48 Stimmen bei 55 Enthaltungen zu. Dagegen stimmten die SVP und die Grünen, die Freisinnigen enthielten sich der Stimme. Lediglich CVP und SP stellten sich - allerdings ohne grosse Begeisterung – hinter die Vorlage.

Bundesrat Christoph Blocher hat in der Junisession im Nationalrat angekündigt, dass er zuhanden des Ständerat verschiedene Verschärfungen – sowohl im Ausländer- als auch im Asylrecht - vorschlagen werde, so zum Beispiel die Möglichkeit, Ausländerinnen und Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung unbefristet in Haft nehmen zu können. Der entsprechende Bericht liegt unterdessen vor; er empfiehlt eine ganze Liste von massiven Verschärfungen.