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Die jüdische Minderheit in der Schweiz: Wer trägt die Kosten für ihre Sicherheit?

20.12.2016

Rund 18‘000 Schweizerinnen und Schweizer sind jüdisch. Vor 150 Jahren wurden diese Schweizer Jüdinnen und Juden den übrigen Schweizer Bürgern/-innen gleichgestellt. Der Bund hat sich mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten verpflichtet, diese hier heimische Glaubensgemeinschaft besonders zu schützen. Nimmt die Schweiz diese Aufgabe genügend ernst?

In einem Bericht vom November 2016 hat die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) des Eidg. Departements des Innern zu dieser Frage Stellung genommen. Laut der FRB gehöre es zwar zu den staatlichen Aufgaben, jüdische Einrichtungen vor möglichen Terroranschlägen zu schützen. Hingegen gebe es keine rechtliche Grundlage für eine Mitfinanzierung der Sicherheitsmassnahmen durch den Bund.

Gewalt gegen Jüdinnen und Juden in Europa

In der letzten Zeit hat sich die Sicherheit von Jüdinnen und Juden in Europa verschlechtert. Verschiedene Institutionen des Europarates zeichnen ein eher düsteres Bild der momentanen Lage: Die Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarates (ECRI) hat 2015 in einer Studie festgehalten, es seien signifikant mehr Beleidigungen und physische Attacken gegen Jüdinnen und Juden registriert worden als in den Vorjahren. Die Anzahl solcher Attacken habe sich in einigen Ländern Europas mehr als verdoppelt. Die Studie, die sich auf Zahlen von 2014 bezieht, erklärt die angespannte Lage insbesondere mit dem wieder aufgeflammten Nahostkonflikt.

Insbesondere in den sozialen Medien ist es in letzter Zeit zu massiven Hetzbeiträgen gekommen: Der Schweizerisch Israelitische Gemeindebund (SIG) und die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) sammelten im vergangenen Jahr solche Beiträge und reichten in der Folge rund 20 Strafklagen ein. Nach Angaben der Gesellschaft Minderheiten Schweiz (GMS) sind aufgrund dieser Anzeigen unterdessen rund ein Dutzend Personen rechtskräftig verurteilt worden.

Im nahegelegenen Ausland sind jüdische Einrichtungen vermehrt zum Ziel antisemitischer und terroristischer Angriffe geworden. Für Jüdinnen und Juden sei der Schutz vor Gewalttaten, körperlichen Angriffen und Angriffen gegen Institutionen in Europa teilweise ungenügend, folgert Barbara Wilson, Expertin der Schweiz beim Beratenden Ausschuss des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten. Problematisch sei mitunter, dass die Polizei die Umstände solcher Angriffe zu wenig genau untersuche.

Die Sicherheit in der Schweiz

Auch in der Schweiz kommt es vor, dass Jüdinnen und Juden physisch bedroht und jüdische Einrichtungen angegriffen werden. Im Juli 2015 kam es in Zürich zu einer Attacke auf einen orthodoxen Juden. Er wurde auf offener Strasse von 20 Rechtsextremen beschimpft und von einigen angespuckt. Solche Angriffe sind in der Schweiz zum Glück selten. Doch sie lassen aufhorchen und erfordern klare Reaktionen durch Personen des öffentlichen Lebens, weil sie immer auch ein Angriff auf die Werte unserer Gemeinschaft seien, wie Bundesrat Didier Burkhalter anlässlich einer Tagung im Dezember 2015 in Bern sagte.

Dass jüdische Einrichtungen im Ausland vermehrt zum Ziel von Angriffen geworden sind, verunsichert auch Schweizer Jüdinnen und Juden. Seit 2015 bewacht deshalb vielerorts privates Sicherheitspersonal Synagogen oder jüdische Schulen. Die jüdische Gemeinschaft trägt die Kosten dafür bisher selber. Der Aufwand ist enorm. Dazu sagte Herbert Winter, Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds (SIG): «In fast allen Bereichen kommt die Schweiz den Pflichten nach, die sie mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens zum Schutz von nationalen Minderheiten eingegangen ist, nicht so im Sicherheitsbereich.» 

Ein Grossteil der jüdischen Institutionen steht in Zürich. Der Vorsteher der Stadtpolizei Zürich, Richard Wolff, hat Verständnis für die Forderung der Jüdinnen und Juden, doch verfüge die Stadt Zürich nicht über die Mittel für die gewünschte Bewachung. Bislang seien seine Anfragen für eine Unterstützung beim Kanton und Bund unbeantwortet geblieben, sagte Wolff Anfang Dezember 2015. Die Polizei habe deshalb die Schutzaufgabe nicht übernommen.

Die Finanzierung von Schutzmassnahmen für betroffene Minderheiten

Seither gab es ein konstantes Hin-und-Her bezüglich der staatlichen Verantwortlichkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden. Im Bericht vom November 2016 erwähnt die FRB explizit die Schutzpflicht des Staates gegenüber der jüdischen Gemeinschaft. Allerdings bestehe zurzeit weder eine Verfassungs- noch eine Rechtsgrundlage für eine Mitbeteiligung des Bundes an den Kosten von Sicherheitsmassnahmen für jüdische Einrichtungen. Zur Finanzierung der Sicherheitskosten schlägt der Bericht die Schaffung eines durch jüdische Organisationen finanzierten Fonds vor.

Reaktionen

Der Bericht wurde sowohl von jüdischen Dachverbänden wie auch in den Medien stark kritisiert. So hat Georg Kreis an die unwürdige Schweizer Tradition erinnert, die Juden für ihre Sicherheit selbst zahlen zu lassen.

Als Reaktion auf die Haltung des Bundes hat der Israelitische Gemeindebund ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Der Autor des Gutachtens, der Zürcher alt-Regierungsrat Markus Notter, kommt darin zum Schluss, dass eine Verfassungsänderung nicht notwendig sei, um eine konkrete rechtliche Grundlage für die Finanzierung von Schutzmassnahmen jüdischer  Einrichtungen zu schaffen. Die schweizerische Verfassungsordnung  gebe den  Gesetzgebungs- und  Verwaltungsbehörden dafür einen genügenden Handlungsspielraum. Es gelte, diesen zu nutzen.

Das Parlament verlangt eine Lösung

Das Thema wurde auch im Parlament aufgegriffen. Am 5. Dezember 2016 hat Ständerat Daniel Jositsch (SP/ZH) eine Motion zur Klärung der Situation eingereicht. Darin wird der Bundesrat beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen aufzuzeigen, welche weitergehenden Massnahmen für die Sicherheit von religiösen Gemeinschaften, die durch potentielle terroristische und extremistische Gewalt besonders gefährdet sind, getroffen werden können und welche gesetzlichen Grundlagen allenfalls für deren Umsetzung nötig wären.

In einer Antwort an Nationalrätin Yvonne Fehr anlässlich der Fragestunde vom 5. Dezember 2016 schien sich der Bundesrat von den Schlussfolgerungen des FRB-Berichts zu lösen. Er betonte, dass eine Auslagerung der öffentlichen Sicherheit an Private nicht angestrebt werde. Vielmehr suche der Bundesrat gemeinsam mit Kantonen und Gemeinden nach Lösungen, um den Schutz von jüdischen Einrichtungen und Einrichtungen anderer besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten. 

Zwölf Massnahmen gegen Antisemitismus in der Schweiz

Eine Studie des SKMR zur Bekämpfung des Antisemitismus in der Schweiz, die Anfang Dezember 2015 veröffentlicht wurde, hält insgesamt 12 Empfehlungen zuhanden des Bundes fest. Die Verfasserinnen stellen unter anderem die härtere Bestrafung von sogenannten Hassverbrechen (Hate Crimes) zur Diskussion. Sie legen dar, dass gegen Hassreden (Hate Speech) die Antirassismus-Strafnorm ein wichtiges Instrument ist. Gleichzeitig stellt die Studie fest, dass die strafrechtliche Ahndung von antijüdischen oder antisemitisch motivierten Straftaten (Hate Crimes) nur ein Teil der möglichen Massnahmen gegen Antisemitismus darstelle. Darüber hinaus seien weitere Massnahmen notwendig, so sei etwa eine breite gesellschaftliche Bewusstseinsbildung erforderlich, um alle Formen des Antisemitismus wirksam zu bekämpfen. Denn judenfeindliche Überzeugungen, Vorurteile oder Stereotype sind der Nährboden für antisemitische Taten. Nach Ansicht der Verfasserinnen der Studie drängen sich insbesondere Präventionsmassnahmen auf, die den Umgang junger Menschen mit sozialen Medien zum Inhalt haben.