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Nationale Menschenrechtsinstitution

Norwegian National Human Rights Institution NIM

29.03.2022

Die Norwegian National Human Rights Institution (NIM) ist die nationale Menschenrechtsinstitution von Norwegen. Sie wurde 2015 vom norwegischen Parlament eingesetzt. Ihre Vorgängerin war das Norwegian Centre for Human Rights / Norsk Senter for Menneskerettigheter (NCHR), ein interdisziplinäres Forschungszentrum an der Universität Oslo, welches von 2001 bis 2015 als nationale Menschenrechtsinstitution fungiert hat.

Im März 2017 wurde die norwegische Menschenrechtsinstitution vom Sub-Committee on Accreditation (SCA) der Global Alliance of National Human Rights Institution (GANHRI) mit dem A Status akkreditiert (Stand 2017). Damit erfüllt sie die Pariser Prinzipien. Bei der Akkreditierung der neuen Menschenrechtsinstitution NIM sprach das Komitee unterschiedliche Empfehlungen aus: So fehlt ihr ein explizites Mandat für die Förderung der Ratifizierung von Menschenrechtsabkommen und für Beitritte zu internationalen Menschenrechtsinstitutionen. Zwar anerkennt das Komitee, dass sich die NIM in der Praxis in diesen Bereichen engagiert, sie empfiehlt jedoch, diese Bestrebungen in das offizielle Mandat zu integrieren.

Organisationsform und Rechtsgrundlagen

Die NIM besteht aus einem Vorstand, einem*einer Direktor*in, Mitarbeitenden und einem beratenden Ausschuss. Geleitet wird sie von der Direktion und vom Vorstand. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, wovon mindestens ein Mitglied vertieftes Wissen über Angelegenheiten der Sami, der indigenen Bevölkerungsgruppe Fennoskandinaviens, mitbringen muss. Ausserdem sollen die Geschlechterverhältnisse ausgeglichen sein. Die Mitglieder werden vom norwegischen Parlament für vier Jahre gewählt. Es besteht die einmalige Möglichkeit zur Wiederwahl. Der Vorstand ist für die Finanzen und den Betrieb der Menschenrechtsinstitution verantwortlich und legt dem Parlament einmal jährlich einen Bericht vor. Das Akkreditierungs Komitee SCA empfahl der Menschenrechtsinstitution im Jahr 2017, den Auswahlprozess zu formalisieren und transparenter zu gestalten. Der*Die Direktor*in wird für eine sechsjährige Amtsperiode vom Parlament gewählt. Die Direktion ist für die täglichen Geschäfte der Menschenrechtsinstitution verantwortlich. Bei grobem Amtsmissbrauch kann die Person vom Parlament entlassen werden; die Kriterien sind dabei laut der Empfehlung des Sub-Committee on Accreditation nicht eindeutig und müssen konkretisiert werden. Die Mitarbeitenden werden vom Vorstand auf Empfehlung der Direktion angestellt. Momentan arbeiten 20 Mitarbeitende bei der Institution (Stand 2022). Die Direktion schlägt ebenfalls Mitglieder für den beratenden Ausschuss vor, welcher aus 10 bis15 Personen besteht.

Seit 1. Juli 2015 dient der Act relating to the Norwegian National Human Rights Institution (National Institution Act) als rechtliche Grundlage für die NIM. Das Gesetz wurde als Reaktion auf Kritik des Sub-Committee on Accreditation geschaffen: Im Oktober 2011 stufte das Komitee die Vorgängerinstitution der NIM – das Norwegian Centre for Human Rights NHCR – vom A- auf den B-Status zurück, weil es an einer gesetzlichen Grundlage für die Arbeit fehle. Aufgrund der damaligen Anbindung der Institution an die juristische Fakultät der Universität Oslo stellte das norwegische Aussenministerium zudem fest, dass die akademische Freiheit und die Unabhängigkeit der Forschung nicht mit der Rolle einer unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution zu vereinbaren seien.

Finanzierung

Im Jahr 2020 hatte die NIM umgerechnet 2,6 Mio CHF zur Verfügung. Das Geld wird der Menschenrechtsinstitution vom norwegischen Staat zugesprochen.

Mandat

In Artikel 1 des «Act relating to the Norwegian National Human Rights Institution» wird die Hauptaufgabe der Menschenrechtsinstitution festgehalten. Sie ist dafür zuständig, die Menschenrechte in Norwegen zu fördern und zu schützen. Dabei soll sie sich auf die norwegische Verfassung, die norwegische Gesetzgebung, internationale Abkommen und internationales Recht stützen. Die Kompetenzen der NIM werden in Artikel 3 genauer ausgeführt.

Die Menschenrechtsinstitution veröffentlicht einmal jährlich einen Report über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Norwegen und reicht diesen auch beim Parlament ein. Der Report beinhaltet Empfehlungen für Massnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation. Ausserdem berät die Institution die Regierung, öffentliche Körperschaften sowie private Interessengruppen zu Menschenrechtsthemen und versucht die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteur*innen zu fördern. Sie bearbeitet keine individuellen Fälle von Menschenrechtsverletzungen, berät aber Einzelpersonen zu nationalen und internationalen Beschwerdemöglichkeiten. Zu ihrem Mandat gehört ausserdem die Aufklärung und Forschung zu den Menschenrechten sowie die internationale Zusammenarbeit.

Arbeitsschwerpunkte

Die Menschenrechtsinstitution setzt sich in jedem Jahresbericht neue Schwerpunktthemen. Im Bericht zu den Menschenrechten in Norwegen von 2020-2021 fokussierte sie sich auf die Themenbereiche Menschenrechte in Krisenzeiten, Kindeswohl, die Ablösung des Vormundschaftsinstituts durch ein System zur Unterstützung in der selbstbestimmten Entscheidungsfindung, Möglichkeiten der Gefangenen für Gemeinschaft und Freizeit, Konsultationsrecht und Konsultationspflicht sowie Klima und Menschenrechte. Im Jahr 2019-2020 umfassten die Arbeitsschwerpunkte Kindeswohl, Isolation in Gefängnissen, Gewalt in engen Beziehungen sowie Nötigung im Gesundheits- und Pflegebereich.

Weiterführende Informationen