28.06.2021
Nachdem die UNO-Generalversammlung im Jahr 1993 allen Staaten nahelegte, eine Nationale Menschenrechtsinstitution zu etablieren, setzt sich die Schweizer Zivilgesellschaft seit 2001 aktiv für die Schaffung einer solchen Institution in der Schweiz ein. Dadurch würde die Umsetzung der eingegangenen Menschenrechtsverpflichtungen gestärkt und dem menschenrechtlichen Engagement der Schweiz zusätzliche Glaubwürdigkeit verliehen.
Was leistet eine Nationale Menschenrechtsinstitution?
Die UNO-Weltkonferenz über Menschenrechte lancierte 1993 in Wien das Konzept der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Diese Institutionen sollen einen Beitrag leisten, die Menschenrechte innerhalb der jeweiligen Staaten effizient umzusetzen. Denn obwohl Menschenrechtsverträge grundsätzlich auf internationaler Ebene, beispielsweise im Rahmen der UNO, abgeschlossen werden, sind primär die einzelnen Staaten mit deren Umsetzung betraut.
Die NMRI übernehmen in diesem Umsetzungsprozess eine Scharnierfunktion zwischen Behörden, Politik und Zivilgesellschaft sowie zwischen nationaler und internationaler Politik. Sie sind dabei – je nach Bedürfnis des jeweiligen Landes – in den Bereichen Information, Forschung, Monitoring, Politikberatung, Menschenrechtsbildung sowie Lobbying tätig und dienen teilweise auch als Anlaufstelle für Beschwerden.
Anforderungen an eine Nationale Menschenrechtsinstitution: Die Pariser Prinzipien
Die UNO-Generalversammlung hält in ihrer 1993 verabschiedeten Resolution die Leitlinien zur Ausgestaltung der NMRI fest, die sogenannten Pariser Prinzipien.
Diese verlangen von den Staaten bei der Schaffung einer NMRI (1) eine gesetzliche Verankerung, (2) ein umfassendes Mandat, (3) eine ausreichende Infrastruktur und Finanzierung, (4) eine garantierte Unabhängigkeit gegenüber der Regierung, (5) eine pluralistische Vertretung der gesellschaftlichen Kräfte sowie (6) angemessene Untersuchungsbefugnisse.
Abhängig von der Ausgestaltung einer NMRI vergibt die Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI) – die Dachorganisation der NMRI – eine Akkreditierung. Erfüllt eine NMRI die Pariser Prinzipien vollumfänglich, erhält sie den sogenannten A-Status.
Das Ministerkomitee des Europarates hat am 31. März 2021 eine Empfehlung an seine Mitgliedstaaten zur Entwicklung und Stärkung einer wirksamen, pluralistischen und unabhängigen nationalen Menschenrechtseinrichtung (NMRI) verabschiedet.
Warum braucht die Schweiz eine NMRI?
In der Schweiz fordern seit 2001 zahlreiche NGO, Gewerkschaften, kirchliche Institutionen und Persönlichkeiten die Schaffung einer unabhängigen NMRI. Der zivilgesellschaftliche Druck führte im Jahr 2011 zur Schaffung des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR). Dieses universitäre Dienstleistungszentrum dient als Pilotprojekt, erfüllt aber die Anforderungen der UNO an eine unabhängige NMRI nicht.
Der Bedarf für eine NMRI in der Schweiz ist mehr als ausgewiesen. Dies zeigte auch die Evaluation des SKMR klar auf. Eine NMRI wird dazu beitragen, dass die Schweiz mit grösseren Lücken und notwendigen Weiterentwicklungen im Menschenrechtsschutz konstruktiv umgehen kann. Sie gewährleistet ausserdem die Kohärenz der schweizerischen Menschenrechtsaussenpolitik, in deren Rahmen die Schweiz in zahlreichen Ländern den Aufbau und die Stärkung von NMRI unterstützt. Die Schweiz mit Genf als UNO-Hauptstadt der Menschenrechte handelt nur dann glaubwürdig, wenn sie über eine starke NMRI verfügt.
Die NMRI spielen auch bei der Umsetzung der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung eine wichtige Rolle. So ist die Existenz einer effizienten NMRI für die UNO ein wichtiger Indikator für die Erreichung dieser Ziele.
Wie soll eine NMRI in der Schweiz aussehen?
Eine NMRI in der Schweiz soll ein umfassendes Mandat zum Schutz und zur Förderung aller Menschenrechte erhalten. Ihr Auftrag bezieht sich sowohl auf die Öffentlichkeit als auch auf die Politik und die Verwaltung. Sie soll Gesetzgebungsprozesse sowie die Umsetzung internationaler Menschenrechtsabkommen aktiv begleiten. Sie stellt ihre Expertise mittels Studien, Empfehlungen, Bildungs- sowie Sensibilisierungsprojekten den Behörden auf nationaler, kantonaler und Gemeindeebene, Fachpersonen und -organisationen, der Wirtschaft, betroffenen Gruppen und letztlich der gesamten Bevölkerung zur Verfügung.
Eine NMRI muss auf den Pariser Prinzipien aufgebaut sein. Die Schaffung einer NMRI mit A-Status bedingt eine klare gesetzliche Grundlage gemäss dem Grundsatzentscheid des Bundesrates vom 29. Juni 2016. Die NMRI muss ein umfassendes Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in allen Bereichen erhalten. Dazu benötigt sie eine ausreichende Infrastruktur und genügend Ressourcen. In Fachkreisen besteht Konsens darüber, dass mit einem Sockelbeitrag von einer Million Schweizer Franken, wie ihn das SKMR – über die Gewährleistung der universitären Infrastruktur durch die Kantone hinaus – erhalten hat, eine NMRI ihre umfassende Aufgabe nicht erfüllen kann. Die NMRI erfordert eine geeignete selbständige Rechtsform und eine zweckmässige Organisation, welche Unabhängigkeit, Handlungsfähigkeit, Effektivität, eine pluralistische Vertretung der gesellschaftlichen Kräfte sowie die Zugänglichkeit für besonders verletzliche Gruppen und schliesslich die Sichtbarkeit für die Öffentlichkeit gewährleisten.
Die NMRI als breit verankertes Instrument in verschiedenen Staaten
NMRI sind integraler Teil der internationalen Menschenrechtsarchitektur geworden. So verfügen heute über einhundert Staaten über eine NMRI, achtzig Prozent davon haben den A-Status der globalen Allianz GANHRI erhalten. In Europa arbeiten 42 NMRI im Rahmen des Netzwerks ENNHRI zusammen. In unseren Nachbarstaaten leisten unter anderem die französische Commission nationale consultative des droits de l’Homme (CNCDH) seit 1947 und das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) seit 2001 diese Arbeit auf hohem qualitativem Niveau.
Die Schweiz hinkt diesen internationalen Entwicklungen bisher hinterher. Der UNO-Menschenrechtsrat und verschiedene UNO-Vertragsorgane fordern die Schweiz deshalb immer wieder auf, endlich eine NMRI mit A-Status zu verwirklichen, unter anderem im Rahmen des UPR-Verfahrens. Auch die ODIHR – die Menschenrechtsinstitution der OSZE – hegt in einem Gutachten hohe Erwartungen an eine NMRI in der Schweiz.