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Nationale Menschenrechtsinstitution

Argumentarium

Nachdem die UNO-Generalversammlung im Jahr 1993 allen Staaten nahelegte, eine Nationale Menschenrechtsinstitution zu etablieren, setzt sich die Schweizer Zivilgesellschaft seit 2001 aktiv für die Schaffung einer solchen Institution in der Schweiz ein. Dadurch würde die Umsetzung der eingegangenen Menschenrechtsverpflichtungen gestärkt und dem menschenrechtlichen Engagement der Schweiz zusätzliche Glaubwürdigkeit verliehen.

Eine künftige nationale Menschenrechtsinstitution in der Schweiz wird die bestehenden staatlichen Institutionen darin stärken, ihre elementaren Aufgaben zum Schutz der Grundrechte und Menschenrechte wahrzunehmen. Diese Botschaft aus dem Argumentarium vom Februar 2015 der NGO-Plattform Menschenrechte ist im Hinblick auf den anstehenden Grundsatzentscheid des Bundesrates von zentraler Bedeutung.

Insgesamt zeigt das Argumentarium zehn gute Gründe auf, die für eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) sprechen. Das NGO-Argumentarium fokussiert dabei auf die Beratungsfunktionen der künftigen NMRI: Beratung für die gesetzgebenden und –anwendenden Behörden auf Bundes- und Kantonsebene, Beratung für zivilgesellschaftliche Organisationen und Wirtschaftsunternehmen.

Das NGO-Argumentarium ergänzt das Grundlagenpapier «Modell für eine unabhängige Menschenrechtsinstitution in der Schweiz», welches im Sommer 2014 ebenfalls von der NGO-Plattform Menschenrechte publiziert worden war und in einer analytischen Kurzform das Gesamtprofil einer künftigen NMRI für die Schweiz skizziert.