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Problematische Videoüberwachung

04.10.2007

Die Videoüberwachung wird nicht vereinheitlicht aber besser koordiniert. Dies hat der Bundesrat am 28. September 2007 entschieden und einen Bericht verabschiedet. Darin empfiehlt er den Kantonen und Gemeinden, die in dieser Frage zuständig sind, bei der Überwachung die Verfassung zu beachten und nötigenfalls Lücken im Gesetz verfassungskonform zu schliessen. Auf Bundesebene will der Bundesrat die Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung durch den Bundessicherheitsdienst revidieren. Er will insbesondere ermöglichen, dass Videoaufnahmen länger als bisher aufbewahrt werden dürfen (100 Tage statt wie heute 24 Stunden).

Der Bericht des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) trägt den Titel «Videoüberwachung zu Sicherheitszwecken in Bahnhöfen, Flughäfen und an anderen öffentlichen Orten». Er legt die aktuelle Rechtssituation und Praxis dar, klammert jedoch die Videoüberwachung durch Private aus. 

Bericht von Parlament angeregt

Der Ständerat hatte es in der Sommersession 2007 mit 19 gegen 6 Stimmen vorerst abgelehnt, eine rechtliche Grundlage für die Videoüberwachung auf Bundesebene zu schaffen. Er hat eine entsprechende Motion von Pierre Bonhôte (SP, NE) verworfen. Diese forderte ein Gesetz, welches Einzelheiten, wie die zulässigen Handlungen, die Information der Öffentlichkeit, die Dauer der Aufbewahrung der Aufzeichnungen, deren Konsultation, Bearbeitung und Übermittlung regeln sollte. 

Bundesrat Christoph Blocher hatte im Rat erfolgreich argumentiert, eine nationale rechtliche Regelung sei verfrüht. Die Rechtssituation sei aufgrund der verschiedenen Zuständigkeiten auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene komplex und bedürfe zuerst der Abklärung durch den Bund. Deshalb sei vorerst ein Bericht durch sein Departement zu erarbeiten.

Der Datenschützer warnt 

In einem Interview mit dem Tages-Anzeiger sagte der Zürcher Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl am 13. Juni 2007, dass es heute massiv mehr Videoüberwachungskameras gebe, als noch vor ein paar Jahren, insbesondere im privaten Bereich. Der Trend hält gemäss Baeriswyl weiter an. Der Datenschützer hielt fest, dass Videoüberwachung ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sei. Die Rechtsgrundlage dafür müsse daher absolut klar sein. Die Überwachungstechnologie werde in Zukunft wirklich gefährlich; wenn alles automatisiert sei, Gesichtserkennung möglich werde, Bilder mit Datenbanken abgeglichen und mit anderen Technologien kombiniert werden könnten. Die Leute hätten sich an die Videoüberwachung gewöhnt. Nun sei die Gefahr gross, dass sie die damit verbundenen Probleme nicht erkennten, warnt Baeriswyl.

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