Update: 01.04.2014
Rechtsstaatlichkeit – Scharia in Europa?
«Muslimische Parallelgesellschaften in Europa, welche die Scharia anwenden» - zwei Entwicklungen sind die Grundlage für solche Zerrbilder: Der Einbezug islamischen (Familien-) Rechts in europäische Gerichtsurteile sowie die so genannten Scharia-Schiedsgerichte.
Islamisches Familienrecht in Europa
Familienrechtliche Angelegenheiten sind per se stark von kulturellen und religiösen Traditionen geprägt. Die Homogenität des (europäischen) Familienrechts steht damit auch im Spannungsverhältnis zum Recht von Migranten/-innen, eigene kulturelle Gewohnheiten zu leben.
Abgebildet wird dies im internationalen Privatrecht: Einige Länder (wie etwa Deutschland, Frankreich, Spanien) nehmen in Familienrechtssachen die Staatsangehörigkeit als Anknüpfungsmerkmal dafür, welches Recht Anwendung findet. Auf die Scheidung eines libanesischen Paares in Deutschland findet also libanesisches Recht Anwendung, jedoch unter Vorbehalt des «ordre public» (vgl. unten). Anders in der Schweiz: Hier ist gewöhnlich der Wohnsitz bzw. Aufenthalt der betroffenen Personen massgeblich. Ausnahme bildet das iranische Recht aufgrund eines Abkommens der Schweiz mit dem Iran, welches vorsieht, dass in Bezug auf das Personen-, Familien- und Erbrecht jeweils die Vorschriften der Heimatgesetzgebung anwendbar sind. (Art. 8 des Niederlassungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Iran).
Auf diesem Weg findet also auch islamisches Familienrecht Eingang in europäische Gerichtsurteile. Grenze der Anwendung ausländischer Urteile und Gesetze ist dabei immer der so genannte «ordre public»: Verstossen die fremden Regeln gegen fundamentale Prinzipien unserer Werteordnung (z.B. Verbot der Polygamie und von Kinderehen), finden sie keine Anwendung. Das Bundesgericht befand etwa in einem Urteil 2003 (129 III 250), dass die Zuweisung des Sorgerechts an den Vater, welche (aufgrund des oben genannten Vertrages zwischen der Schweiz und dem Iran) nach iranischem Recht ausgesprochen worden war, einen Verstoss gegen den «ordre public» darstellte (für eine kritische Betrachtung des Urteils vgl. Büchler, S. 95).
- Religiöse und kulturelle Identität und Gleichstellung der Geschlechter insbesondere im familienrechtlichen Kontext. Oder: Islamisches Recht in der Schweiz?
Andrea Büchler, in: Religion und Integration aus Sicht des Rechts, 2010 (pdf, 24 S.)
Religiöse Instanzen als Schlichtungsstellen
Das Beispiel England
Auch wenn in England wohnende Personen dem englischen Recht unterstellt sind, bestimmt sich das Familienleben zahlreicher gläubiger Muslime inoffiziell massgeblich durch das islamische Recht. Der «Islamic Law Sharia Council» in London repräsentiert diese teilautonome Rechtskultur, die, von vielen verschrien, in Grossbritannien Realität ist: Als Schiedswesen, d.h. ohne staatliche Rechtsprechungskompetenz, führt der Sharia Council islamische Scheidungen durch, berät bei familienrechtlichen Fragen und geniesst bei der muslimischen Bevölkerung häufig Gerichtsautorität. Schätzungen von Professor Ihsan Yilmaz aus dem Jahr 2000 reichten dahin, dass knapp ein Drittel aller islamischen Ehen in Grossbritannien nur vor dem Sharia Council geschlossen und nicht zivilrechtlich nachvollzogen werden.
Ein Schiedswesen wie der Sharia Council ist per Definition ein privates Gebilde. Seit dem 2002 verabschiedeten «Divorce (Religious marriage) Act» kann ein staatliches englisches Gericht nun aber verlangen, dass einer zivilen Scheidung die religiöse Auflösung der Ehe durch den Sharia Council vorgeht. Was wenig logisch erscheint – der Staat erklärt einen religiösen Akt, dem er selber jede normative Wirkung abspricht, zur Vorbedingung für sein eigenes Handeln – hat insbesondere für nach dem islamischen Recht lebende Frauen grosse Bedeutung. Denn liesse sich der Ehemann zuerst nach englischem Recht scheiden und würde er hernach die islamische Scheidung verweigern, so könnte er nach islamischem Rechtsverständnis problemlos eine Zweitehe eingehen. Diese wäre legal nach englischem Recht (da zivilrechtlich geschieden) als auch legal nach islamischem Recht (da Mehrfachehen erlaubt sind).
- Islamic Law Sharia Council
Internetseite des Londoner Scharia-Schiedsgerichts - Muslim Law in Britain: Reflections in the Socio-legal Sphere and Differential Legal Treatment
Ihsan Yilmaz im Journal of Muslim Minority Affairs, Vol. 20, No. 2, 2000 (Englisch, Login notwendig) - Religious courts already in use
BBC News, 07. Februar 2008 (Englisch) - Scharia? Hier nicht. Muslimische Schiedsgerichte können durchaus sinnvoll sein. Doch zu strafen ist allein Sache des deutschen Staates
Die Zeit, 10. Feb. 2012 (pdf, 2 S.)
Schweizer Sturm im Wasserglas
In der Schweiz sorgte 2008 ein Artikel von Christian Giordano zu Rechtspluralismus für Wirbel. Ein islamisches Schiedsgericht, analog des Sharia Councils in England, steht in der Schweiz allerdings nicht zur Diskussion.
- Il pluralismo giuridico: uno strumento legale nella gestione del multiculturalismo?
Artikel von Christian Giordano in: Tangram Nr. 22, Multikulturelle Gesellschaft, S. 74 ff. (pdf, 131 S.) - Scharia-Gerichte in der Schweiz? Freiburger Professor verlangt Sonderrecht für Muslime und andere
NZZ am Sonntag, 28. Dezember 2008, mit 130 Leserkommentaren - Freiburger Professor will Scharia einführen
Tages-Anzeiger online, 29. Dezember 2008 - Islamisches Recht in der Schweiz wäre verheerend
Stellungnahme von Elham Manea, NZZ am Sonntag, 4. Januar 2009 (pdf, 3 S.) - Sharia in der Schweiz?
Artikel auf contextlink, 18. Juli 2008 - «Wir wollen in der Schweiz keine Scharia»
Artikel auf swissinfo, 15. Januar 2009 - «Niemand von uns will, dass die Scharia hier eingeführt wird»
Interview des Tages-Anzeigers mit Georg Kreis, Präsident EKR, 21. Januar 2009, mit 88 Kommentaren - «Keine Scharia für die Schweiz»
Replik von Andrea Büchler auf den Weltwoche-Artikel «Grüezi, Scharia», veröffentlicht am 18. August 2011 (pdf, 3 S., nur mit UZH-Login zugänglich)
Gefahr paralleler Rechtsordnungen
Die Forderung von europäischen Muslimen nach einer eigenen Familienrechtsordnung ist aus menschenrechtlicher Sicht klar abzulehnen. Rechtspluralistische Strukturen gefährden verschiedene rechtsstaatliche Prinzipien: die Einheit und die demokratische Legitimation der Rechtsordnung, die Rechtsgleichheit für alle, insbesondere die Gleichberechtigung der Geschlechter auch im Familienrecht. Darüber hinaus widerspricht es der europäischen Tradition seit der französischen Revolution, den Rechtsstatus von Individuen über die religiöse Gruppenzugehörigkeit zu bestimmen. Es darf nicht sein, dass patriarchale hierarchische Familienstrukturen durch die Anerkennung von Gruppenautonomie geschützt und verstärkt werden.
- Religiöse und kulturelle Identität und Gleichstellung der Geschlechter insbesondere im familienrechtlichen Kontext. Oder: Islamisches Recht in der Schweiz?
Andrea Büchler, in: Religion und Integration aus Sicht des Rechts, 2010 (pdf, 24 S.) - Multicultural Citizenship: A liberal theory of minority rights
Will Kymlicka, 1996 (Google Books)