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Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter stellt die Schweiz an den Pranger

16.08.2022

Die Schweiz wird vom Komitee zur Verhütung von Folter des Europarates für die bestehenden Zustände im Freiheitsentzug scharf kritisiert. So aufgrund überbelegter Gefängnisse, unverhältnismässiger Gewaltanwendungen durch Ordnungskräfte und der ungeeigneten Unterbringung sowie Misshandlung von Menschen, die eine psychiatrischen Behandlung benötigen. Das Komitee fordert die Schweizer Behörden dazu auf insbesondere die strukturellen Defizite in den Einrichtungen zu beheben.

Nachdem das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter (CPT) im März 2021 die Schweiz besucht hatte, veröffentlichte das Expert*innengremium am 8. Juni 2022 einen Bericht über den Umgang mit Menschen im Freiheitsentzug in der Schweiz. Das Komitee stellte unterschiedliche Verstösse gegen das Verbot von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung fest. Zudem zeigte es sich besorgt über die mangelnde Umsetzung von wiederholt ausgesprochenen Schlüsselempfehlungen, so etwa Schutzvorkehrungen gegen die Misshandlungen von Menschen in Polizeigewahrsam sowie gegen die Unterbringung in überfüllten Gefängnissen. Handlungsbedarf sieht das Expert*innen-Komitee ausserdem hinsichtlich der Achtung der Rechte von Minderjährigen und jungen Erwachsenen im Straf- und Massnahmenvollzug, von Personen in stationärer therapeutischer Behandlung oder Verwahrung sowie von Gefangenen, die ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen unterliegen.

Überfüllte Gefängnisse in der Westschweiz

Bereits nach seinem letzten Besuch im Jahr 2015 hat das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter der Schweiz nahegelegt, in den besuchten Gefängnissen der Westschweiz die Anzahl der Gefangenen pro Zelle zu reduzieren. Trotzdem stellt die Überbelegung nach wie vor ein erhebliches Problem dar. So ist etwa das Gefängnis Champ-Dollon im Januar 2022 mit einer Kapazität von 398 Plätzen immer noch mit mehr als 200 Personen überbelegt. Aufgrund der grossen Anzahl untergebrachter Personen und der schlechten Belüftung herrschen in einigen Zellen zudem unzumutbar hohe Temperaturen. Ein Missstand, welcher bereits im Jahr 2012 von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter kritisiert wurde.

Defizite im Polizeigewahrsam und der Untersuchungshaft

Das Expert*innen-Komitee des Europarates stellt in den Kantonen Genf und Zürich eine Vielzahl von Beschwerden wegen übermässiger Gewaltanwendungen sowie verbalen – unter anderem rassistischen – Schikanierungen durch Polizeibeamt*innen fest. Es empfiehlt, die Prävention von Polizeigewalt zu verstärken sowie die Fixierstühle und -betten in bestimmten Polizeigebäuden unverzüglich zu entfernen. Zudem äussert es Vorbehalte gegenüber systematischen Leibesvisitationen. In zwei Fällen hat das Gremium schliesslich beobachtet, wie Polizeieinrichtungen wochenlang und über die gesetzliche Frist hinaus zur Untersuchungshaft oder zum Strafvollzug genutzt wurden. Wie bereits nach ihrem letzten Besuch fordern die Expert*innen die Schweizer Behörden dazu auf, diese Praxis unverzüglich zu beenden.

Insgesamt beurteilt das Komitee die Schutzvorkehrungen gegen Misshandlungen in Polizeigewahrsam als unzulänglich. So werden etwa das Recht, Angehörige oder Dritte über den Freiheitsentzug zu informieren sowie das Recht auf Zugang zu einer Rechtsvertretung oder einer medizinischen Fachperson nicht immer bereits ab dem Zeitpunkt der polizeilichen Ingewahrsamnahme, sondern oft erst ab der vorläufigen Festnahme gewährt.

Die Expert*innen des Europarates stellen schliesslich fest, dass sich das Haftregime der Untersuchungshaft vielerorts nach wie vor nicht verbessert hat: Die Gefangenen verbringen häufig bis zu 23 Stunden pro Tag in ihrer Zelle und haben oft mehrere Wochen oder sogar Monate lang nicht die Möglichkeit, mit der Aussenwelt zu kommunizieren. Grosse Besorgnis äussert das Komitee zu den Disziplinarverordnungen der Kantone Waadt und Zürich, welche eine Einzelhaft als Disziplinarstrafe von bis zu 20 beziehungsweise 30 Tagen zulassen.

Durchführung der Administrativhaft

Das Antifolter-Komitee des Europarates kommt zum Schluss, dass Gefangene in Administrativhaft in den meisten Kantonen während der ersten Haftphase in regulären Gefängnissen untergebracht werden. Es fordert die Behörden dazu auf, die Unterbringung von Beginn weg in auf die Administrativhaft spezialisierte Einrichtungen vorzunehmen. Die Schweizer Behörden müssten zudem Alternativen zum Freiheitsentzug in Betracht ziehen; eine Inhaftierung habe stets die Ausnahme zu bleiben.

Beim Besuch des Bundesasylzentrums in Boudry war die Delegation mit Problemen beim Zugang zur Einrichtung und mangelnder Kooperationsbereitschaft der Sicherheitsbeamt*innen des privaten Sicherheitsunternehmens Protectas konfrontiert. Dieses Ereignis reiht sich in eine Reihe von Vorfällen ein, aufgrund welcher sich die privatisierte Betreuung und Aufsicht in Bundesasylzentren als problematisch erweist.

Sorge um Minderjährige im Freiheitsentzug

Das Expert*innen-Komitee zeigt sich weiter besorgt über die Jugendstrafgesetzgebung, welche es erlaubt, sowohl Minderjährige als auch (junge) Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren gemeinsam im selben Unterkunftstrakt unterzubringen. Das wiederspricht nicht nur der Antifolterkonvention des Europarates, sondern auch den Nelson-Mandela-Regeln (Regel 11, Bst. d). Die Expert*innen stellen zudem die übermässig häufige Anwendung von Disziplinarstrafen bei Minderjährigen und jungen Erwachsenen fest. Die Einzelhaft als Disziplinarstrafe für Minderjährige sei vollständig abzuschaffen.

Mangel an psychiatrischen Behandlungsplätzen

Schliesslich bedauert das Europarats-Komitee die unzureichende Anzahl spezialisierter Behandlungsplätze für Menschen, die eine psychiatrische Behandlung benötigen. Viele der Betroffenen würden weiterhin in nicht spezialisierten Einrichtungen untergebracht und dementsprechend auch nicht fachgerecht betreut. Das Gremium kritisiert in diesem Zusammenhang auch die Gesetzgebung, welche eine Langzeit-Inhaftierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Strafvollzug erlaubt (Art. 59 StGB). Schliesslich äussert der Ausschuss ernsthafte Vorbehalte gegenüber der Anwendung von Disziplinarmassnahmen gegenüber den Betroffenen.

Die Schweiz ist menschenrechtlich verpflichtet, das Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe in den Einrichtungen des Freiheitsentzugs zu achten. Insbesondere im Umgang mit Menschen in Administrativhaft und Gefangenen, die einer psychiatrischen Behandlung bedürfen, besteht dringender Handlungsbedarf!