06.07.2021
Nachdem der Bund am 18. Juni 2021 seinen Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz veröffentlicht hat, publizieren Fachstellen und NGOs ihre Sicht in einem eigenen Schattenbericht zuhanden des Europarates: Täglich zeigt sich in ihrer Arbeit, dass es weiterhin am politischen Willen und ausreichend finanziellen Mitteln für die nötigen Massnahmen gegen Gewalt und zugunsten der Betroffenen fehlt. Damit trägt der Schweizer Staat eine Mitverantwortung an den Gewaltsituationen.
In der Medienmitteilung vom 18. Juni 2021 hat das zivilgesellschaftliche Netzwerk Istanbul Konvention bereits massiv mehr Geld, mehr gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen und überkantonaler Schutz gefordert. In ihrem Schattenbericht streicht die Zivilgesellschaft nun heraus, wie sich der Schweizer Staat einer Mitverantwortung schuldig macht, wenn Gewaltsituationen aufgrund von fehlenden Massnahmen und Ressourcen andauern oder neu initialisiert werden.
Im Netzwerk Istanbul Konvention arbeiten über 90 Fachstellen und -Beratungsstellen, Schutzunterkünfte und NGOs aus den Bereichen Gewalt, Behinderung, LGBTIQA+, Alter, Kinder, Migration/Asyl und Menschenrechte zusammen. Ihnen zeigt sich in ihrer täglichen Arbeit gegen Gewalt sowie mit Gewaltbetroffenen und Tatpersonen, dass es an allen Ecken und Enden fehlt: an rechtlichen und praktischen Massnahmen für einen echten Opferschutz zugunsten aller Gewaltbetroffenen, nachhaltiger Prävention und gerechter Strafverfolgung. «Um die Istanbul Konvention konsequent umzusetzen, braucht es viel mehr Massnahmen. Die Schweiz muss endlich handeln», resümiert Anna-Béatrice Schmaltz von cfd und Mitkoordinatorin des Netzwerk Istanbul Konvention.
Staatliches Sparen führt zu Diskriminierung von Gewaltopfern
Die aktuellen Massnahmen gegen Gewalt und Angebote für Betroffene in der Schweiz sind nicht auf die Bedürfnisse von allen Opfern ausgerichtet und für bestimmte Opfer nicht zugänglich. So etwa für Menschen mit Behinderungen, Migrantinnen, LGBTIQA+-Menschen und alte Menschen. Dies führt zu Diskriminierungen und einer faktischen Duldung von Gewalt durch den Schweizer Staat. So muss Angie Hagmann, Geschäftsleiterin von avanti donne, festhalten: «Viele Frauen und Mädchen mit Behinderungen haben aufgrund ihrer Lebensumstände ein überproportional hohes Risiko, Gewalt zu erleben. Barrieren beim Gewaltschutz und bei der Opferhilfe erhöhen dieses Risiko zusätzlich.»
Die Fachstellen und NGOs fordern deshalb eine inklusive und diskriminierungsfreie Umsetzung der Konvention, wozu die Schweiz gemäss Artikel 4 der Istanbul-Konvention auch verpflichtet ist. «Aktuell spart die Schweiz beim Gewaltschutz auf dem Buckel bestimmter Opfer. Diese Diskriminierung ist ein Skandal und gefährdet Leben!», sagt Simone Eggler von Brava und Mitkoordinatorin des Netzwerk Istanbul Konvention.
Schweiz stützt Gewaltehen statt Opfer zu schützen
Die Schweiz hält weiterhin an ihrem Vorbehalt zu Artikel 59 der Istanbul-Konvention fest und weigert sich, allen Opfern von Gewalt in der Ehe Schutz zu bieten. So riskieren Opfer, die sich aus einer Gewaltehe befreien wollen, dass sie (und ihre Kinder), die Schweiz verlassen müssen. Deshalb sind sie faktisch durch den Staat gezwungen, in der Ehe auszuharren. «Das Gesetz diskriminiert die Opfer je nach Status des Ehepartners, was den Zielen der Istanbul-Konvention zu widersprechen scheint. Die Schweiz muss ihren Vorbehalt zu Artikel 59 der Istanbul-Konvention aufheben und den Schutz aller Opfer Häuslicher Gewalt sicherstellen.» sagt Chloé Maire vom Centre Social Protestant Vaud.
Digitale Gewalt tötet
Digitale (geschlechtsspezifische) Gewalt ist ein reales und weitverbreitetes Problem, das bisher von der Schweiz nicht ernst genommen wird. «Digitale Gewalt ist Gewalt. Auch ohne blaue Flecken und Knochenbrüche kann Digitale Gewalt töten. Dies muss im Strafgesetz verankert werden und die Unterstützung der Betroffenen staatlich finanziert werden.», sagt Jolanda Spiess-Hegglin, Geschäftsleiterin von #NetzCourage. An griffigen Gesetzen sowie nachhaltig und vollständig finanzierten Unterstützungs- und Präventionsangebot fehlt es bisher jedoch.
Das Netzwerk Istanbul Konvention fordert die Schweiz auf, die Istanbul-Konvention konsequent, inklusiv und diskriminierungsfrei umzusetzen und somit allen Opfern von Gewalt gerecht zu werden.
Mehr Informationen zum aktuellen Staatenberichtsverfahren finden Sie hier.