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NGO-Bericht: Kinderrechte werden in der Schweiz ungenügend umgesetzt

09.06.2021

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz hat einen NGO-Bericht zur Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention in der Schweiz verfasst. Erstmals hat es zudem die Sicht von Kindern und Jugendlichen anhand eines zusätzlichen «Kinder- und Jugendberichtes» im Berichtserstattungsverfahren integriert. Beide Dokumente werden diese Woche in Genf dem UNO-Kinderrechtsausschuss vorgestellt. Der NGO-Bericht macht deutlich: Bis die Kinderrechte in der Schweiz vollständig umgesetzt sind, ist es noch ein weiter Weg.

In der Schweiz entscheidet der Wohnort und der sozioökonomische Familienhintergrund, ob Kinder und ihre Eltern auf niederschwellige Unterstützungsangebote zurückgreifen können und ob sie bei einer Kindeswohlgefährdung rasch und kompetent Hilfe erhalten. Gemäss dem NGO-Bericht gehen die vorgesehenen Massnahmen des Bundesrates für Interventionen im Kindesschutz zu wenig weit und die nötigen finanziellen und personellen Mittel fehlen. Gleichzeitig ist zwischen den zuständigen kantonalen Fachpersonen eine koordinierte Vorgehensweise nicht überall gewährleistet. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz fordert deshalb eine nationale Strategie für die Bereiche Gewaltprävention, Zugang zu Unterstützungsangeboten für Familien, Qualität der Heimunterbringung und von Pflegeplätzen.

Obwohl das Partizipationsrecht des Kindes in sämtlichen Verfahren gewährleistet sein muss (Art. 12 UNO-KRK), werden Kinder längst nicht in allen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren angehört. Mit der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall nimmt der Druck auf die Kinder zu, den Anliegen beider Eltern entsprechen zu müssen. Auch sind die Vorstellungen der Gerichte von günstigen Entwicklungsbedingungen oft konservativ und die Bedürfnisse der Kinder werden ignoriert. Bislang fehlt eine Stelle, an die sich Kinder wenden können, wenn sie in Verfahren nicht beteiligt sind, ungehört bleiben oder ihre Rechte anderweitig verletzt werden. Auch in Asyl- und migrationsrechtlichen Verfahren ist das Recht auf Verfahrensbeteiligung ungenügend gewährleistet.

Besonders hart trifft Kinder zudem die Armut. In der Schweiz sind gemäss dem Bundesamt für Statistik 108’000 Kinder direkt von Armut betroffen, weitere 155’000 leben in prekären Verhältnissen, nur knapp oberhalb der Armutsgrenze. Kinder, die in Armut aufwachsen, erleben materielle Benachteiligung, soziale Ausgrenzung und haben schlechtere Bildungschancen – diese Defizite können später nicht mehr wettgemacht werden. Für die Kinderarmut verantwortlich sind hohe Unterhaltskosten, tiefe Einkommen der Eltern und mangelnde Möglichkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren. Damit Kinder nicht in Armut aufwachsen, fordert das Netzwerk Kinderrechte Schweiz flächendeckende Familienergänzungsleistungen.

Heute erlebt die Hälfte aller Kinder in der Schweiz physische und/oder psychische Gewalt in der Erziehung, jedes fünfte Kind erlebt sogar schwere Gewalt. Die Schweiz kennt – im Gegensatz zu vielen europäischen Nachbarstaaten – kein explizites Verbot von Gewalt in der Familie. Dies, obwohl Gewalt gegenüber Kindern in keiner Weise gerechtfertigt ist (Art. 19 UNO-KRK). Bei der Prävention und Früherkennung von Gewalt gibt es zudem grosse kantonale Unterschiede. Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung muss deshalb im Zivilgesetzbuch verankert werden. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz fordert ein verstärktes Engagement des Bundes zur Kind- und Jugendhilfe und dem Kinder- und Jugendschutz.

Schliesslich haben es geflüchtete Kinder in der Schweiz besonders schwer. Ihre kinder- und familiengerechte Unterbringung ist nicht überall gewährleistet. Mehr als die Hälfte der minderjährigen Asylsuchenden leidet an psychischen Belastungen. Geflüchtete Kinder sind auch beim Zugang zur Bildung stark benachteiligt. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz fordert deshalb, dass Bund und Kantone die familien- und kindgerechte Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Kindern sicherstellen müssen. Ausserdem sollen geflüchtete Kinder von niederschwelligen psychosozialen Angeboten und von obligatorischen und nachobligatorischen Bildungsangeboten profitieren können.

Bisher waren Kinder und Jugendliche in der Schweiz bei der Berichterstattung an den UNO-Kinderrechtsausschuss nicht involviert, obwohl sie die Expert*innen ihrer eigenen Lebensumstände sind. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz hat den Kindern und Jugendlichen in der Schweiz nun erstmals in einem Kinder- und Jugendbericht eine Stimme zu geben.

Kinderrechte sind Teil der Menschenrechte, jedoch bedürfen Kinder der Fürsorge und brauchen besonderen Schutz. Die UNO-Kinderrechtskonvention wird in der Schweiz immer noch ungenügend umgesetzt. Bund und Kantone sind aufgefordert, ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und insbesondere verletzliche Kinder besser zu schützen.

Mehr Informationen zum aktuellen Staatenberichtsverfahren finden Sie hier.