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Sexualisierte Gewalt: Opfer erhalten in der Schweiz nicht genügend Schutz

29.08.2021

Das Vergewaltigungsurteil des Basler Appellationsgerichts vom 30. Juli 2021 zeigt: Im Fall von sexualisierter Gewalt gibt es bisher keine Gerechtigkeit für die Opfer. Schon 2018 hat sich die Schweiz zu obligatorischen Schulungen für Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, setzt dies bis heute jedoch nicht um. Und es braucht noch mehr: spezialisierte Einheiten in den Strafverfolgungsbehörden, schweizweite Präventionskampagnen und spezialisierte regionale Krisenzentren für Opfer.

Kommentar von Brava (ehemals TERRE DES FEMMES Schweiz)

Wie bereits das Netzwerk Istanbul Konvention in seinem Alternativbericht zur Situation in der Schweiz aufzeigt, braucht es in der Schweiz konkrete Massnahmen gegen sexualisierte Gewalt:

Umsetzung des Bildungsobligatoriums

Da Urteil in Basel zu einem Fall von Vergewaltigung schlägt zu Recht hohe Wellen und zeigt, dass die Rechtslage, oft aber auch deren Umsetzung durch die Strafverfolgungsbehörden, nicht zugunsten der Opfer ausfällt. «Wir fordern bereits seit Jahren ein Obligatorium für die Schulung der Strafverfolgungsbehörden zu (sexualisierter) Gewalt und zu einem traumasensiblen Umgang mit Opfern», sagt Simone Eggler, Verantwortliche Politik bei Brava und erinnert daran: «Die Schweiz hat sich bereits seit dem 1. April 2018 in Artikel 15 der Istanbul-Konvention genau dazu verpflichtet. Doch bisher weigern sich Bund und Kantone, dies umzusetzen.» Zusätzlich hält Eggler es für dringend nötig, dass der Umgang der Behörden mit Betroffenen systematisch und verpflichtend evaluiert wird, um das Verfahren sowie die Arbeit der Behörden zu verbessern.

Spezialisierte Einheiten zu (sexualisierter) Gewalt in Strafverfolgungsbehörden

Doch ein Bildungsobligatorium allein ist nicht ausreichend: Anders als in anderen Ländern kennt die Schweiz keine spezialisierten Einheiten zu sexualisierter, häuslicher oder geschlechtsbezogener Gewalt in Polizei und Justiz. Dies erschwert den opfer- und traumagerechten Umgang mit Betroffenen und führt zu einer ineffektiven Strafverfolgung. Brava fordert deshalb spezialisierte Einheiten zu Gewalt in allen Strafverfolgungsbehörden der Schweiz.

Schweizweite Kampagnen gegen (sexualisierte) Gewalt

In der Schweiz gibt es bisher keine nationalen, breitenwirksamen Kampagnen gegen sexualisierte und andere Formen von Gewalt. Dies im Unterschied zu HIV/Aids- oder Tabak-Präventionskampagnen, die seit Jahrzehnten durchgeführt werden. «Wir fordern vergleichbare Kampagnen gegen Gewalt durch Bund und Kantone, die sich an die verschiedenen Betroffenengruppen richten», sagt Simone Eggler.

Krisenzentren für Opfer sexualisierter Gewalt

Die Schweiz hat sich mit der Istanbul-Konvention verpflichtet, regionale Krisenzentren für Gewaltbetroffene einzurichten. Dort soll spezialisiertes Fachpersonal niederschwellige medizinische und psychologische Soforthilfe, eine professionelle Spurensicherung sowie eine Weiterleitung für die Nachbetreuung durch spezialisierte Opferhilfestellen garantieren. «Seit über dreissig Jahren können Opfer sexualisierter Gewalt im Kanton Bern professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und Beweise sichern lassen, ohne Druck, sich für oder gegen eine Anzeige zu entscheiden. Das müssen alle Regionen garantieren!», sagt Simone Eggler.

Das Vergewaltigungsurteil des Basler Appellationsgerichts zeigt exemplarisch auf, dass die Schweiz die Opfer von (sexualisierter) Gewalt ungenügend schützt. Brava fordert deshalb eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention.