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NGO-Bericht zur Umsetzung von UNO Pakt I

30.12.2021

Die Arbeitsgruppe Pakt I der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz hat beim UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einen Bericht zur Umsetzung von drei Empfehlungen eingereicht.

Im Rahmen seiner «Observations finales» im dritten Berichtszyklus der Schweiz hat der UNO-Ausschuss drei Empfehlungen festgelegt, zu welchen die Regierung innerhalb von 24 Monaten einen Bericht einreichen muss: nationale Menschenrechtsinstitution (Ziff. 9), Wirtschaft und Menschenrechte (Ziff. 11) und Sorgerecht für Kinder (Ziff. 41). Der Zwischenbericht wurde vom Bundesrat am 11. August 2022 veröffentlicht. In Reaktion darauf hat die Arbeitsgruppe UNO-Pakt I der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz ihren Parallelbericht erarbeitet, welcher von 13 Organisationen mitunterzeichnet wurde.

Der NGO-Bericht beinhaltet Bedenken der Zivilgesellschaft zur geplanten Ausgestaltung und Finanzierung der Nationalen Menschenrechtsinstitution, den fehlenden Massnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte durch Schweizer Unternehmen im Ausland sowie der unzulänglichen Ausgestaltung der Kinderbetreuungsangebote in der Schweiz.