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Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I) - Version in Gebärdensprache

Vom 16. Dezember 1966. Er ist seit dem 3. Januar 1976 gültig.

Hier finden Sie den Text des Paktes.

Der Pakt I schreibt grundlegende wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte fest. Sie können in die folgenden Kategorien unterteilt werden:

1. Recht auf Arbeit und Rechte im Arbeitsleben

Hier sind das allgemeine Recht auf Arbeit sowie das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen festgelegt. Das bedeutet, dass alle erwachsenen Menschen arbeiten dürfen und für ihre Arbeit gerecht bezahlt werden müssen. Für die gleiche Arbeit muss jeder gleich bezahlt werden. Jeder darf sich frei eine Arbeit wählen. Man hat das Recht auf freie Tage und Ferien. Ausserdem gibt es das Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, in eine Gewerkschaft einzutreten und an einem Streik mitzumachen.

2. Rechte auf Existenzsicherung

Diese Rechte umfassen das Recht auf soziale Sicherheit und das Recht auf den Schutz der Familie. Auch Rechte auf ausreichende Ernährung, Bekleidung und Wohnung sind darin enthalten. Soziale Sicherheit bedeutet, dass alle eine Sozialversicherung haben müssen. Der Schutz der Familie bedeutet, dass alle Menschen eine Familie gründen dürfen und niemand zu einer Heirat gezwungen werden darf. Frauen haben einen besonderen Schutz, wenn sie schwanger sind. Ausserdem gibt es auch das Recht, eine gute Gesundheitsversorgung zu bekommen.

3. Kulturelle und wissenschaftliche Rechte

Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Höhere Schulen wie zum Beispiel Fachhochschulen müssen für alle Menschen zugänglich sein. Die Eltern dürfen die Schule für ihr Kind wählen. Alle Menschen haben das Recht, an kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen.

4. Diskriminierungsverbot

Alle Rechte, die in diesem Pakt enthalten sind, gelten für alle Menschen, egal welche Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion oder Herkunft.

Was für Verpflichtungen haben die Staaten, die den Pakt ratifiziert haben?

Die Rechte aus diesem Pakt müssen über mehrere Jahre eingeführt werden. Rechte, die kein Geld kosten, müssen sofort eingeführt werden. Aber jeder Staat muss sich bemühen, so schnell wie möglich alle Rechte des Paktes zu sichern.

Wie wird kontrolliert, ob sich die Staaten daran halten?

Jeder Staat muss alle paar Jahre einen Bericht an den Ausschuss der UNO für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte schreiben. Dort müssen sie sagen, was sie gemacht haben, damit alle Rechte eingehalten werden können. Normalerweise schreiben die Länder alle fünf Jahre einen Bericht. Dann schreibt der Ausschuss der UNO Empfehlungen für das Land, was sie machen können, um die Rechte besser zu sichern. Seit 1989 schreibt der Ausschuss auch sogenannte Allgemeine Kommentare (General Comments) zum Pakt I. Dort werden Erklärungen zu den einzelnen Rechten gegeben. Sie finden diese General Comments hier .

Kann man sich beschweren, wenn die Rechte nicht eingehalten werden?

Für diesen Pakt gibt es kein Beschwerdeverfahren bei der UNO. Man kann sich nicht als Einzelperson beschweren und nicht als Staat. Bei anderen Konventionen gibt es dieses Verfahren. Im Moment wird versucht, auf für diesen Vertrag ein Verfahren für Beschwerden einzurichten. Dieses Verfahren wird in einem sogenannten Fakultativprotokoll festgehalten.