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Haager Abkommen

24.05.2022

Die Haager Abkommen, auch Haager Konventionen genannt, bestehen aus mehreren in Den Haag (NL) geschlossenen völkerrechtlichen Verträgen. Die ersten Verträge stammen aus den Jahren 1899 und 1907 und wurden später durch weitere Bestimmungen ergänzt. Inhaltlich befassen sich die Haager Abkommen mit internationalen bewaffneten Auseinandersetzungen. Die Haager Abkommen zum Umgang mit Kriegsgefangenen und Zivilpersonen wurden 1949 durch die Genfer Konventionen abgelöst. Die Haager Konventionen sind Teil des humanitären Völkerrechts, wobei heute insbesondere der «Haager Landkriegsordnung» eine grosse Bedeutung zukommt. Diese wurde als Anlage zum 2. Haager Abkommen von 1899, sowie in leicht abgeänderter Fassung als 4. Haager Abkommen von 1907, angenommen.

Abkommen der Haager Friedenskonferenz von 1899

Die Haager Abkommen vom 29. Juli 1899 umfassen 3 Konventionen und 3 Erklärungen. Sie sind am 4. September 1900 in Kraft getreten.

(I) Übereinkommen über die pazifische Beilegung internationaler Streitigkeiten

Vertragstext: englisch

(II) Internationale Übereinkunft über die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs (mit «Haager Landkriegsordnung»)

Vertragstext: französisch, englisch, deutsch

(III) Abkommen über die Übernahme der Grundsätze der Genfer Konvention vom 22. August 1864 in die Seekriegsführung

Vertragstext: englisch

(IV,1) Erklärung betreffend das Verbot des Abschusses von Geschossen und Sprengstoffen aus Ballonen oder durch andere neue analoge Methoden

Vertragstext: englisch

(IV, 2) Erklärung über die Verwendung von Geschossen, die erstickende oder giftige Gase verbreiten

Vertragstext: französisch, englisch, deutsch

(IV, 3) Erklärung über den Gebrauch von Kugeln, die sich leicht im menschlichen Körper ausbreiten oder abplatten

Vertragstext: französisch, englisch, deutsch

Abkommen der Haager Friedenskonferenz von 1907

Die Haager Abkommen vom 18. Oktober 1907 umfassen 13 Konventionen, von denen 12 am 26. Januar 1910 in Kraft getreten sind.

(I) Abkommen über die Beilegung internationaler Streitigkeiten im Pazifik

Vertragstext: englisch

(II) Abkommen über die Beschränkung der Anwendung von Zwangsmitteln zur Eintreibung von Vertragsschulden

Das Abkommen wurde von der Schweiz nicht unterzeichnet oder ratifiziert.
Vertragstext: englisch

(III) Abkommen über den Beginn der Feindseligkeiten

Vertragstext: französisch, englisch, deutsch

(IV) Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs (mit «Haager Landkriegsordnung»)

Vertragstext: französisch, englisch, deutsch

(V) Abkommen über die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs

Vertragstext: französisch, englisch, deutsch

(VI) Abkommen über die Behandlung der feindlichen Kauffahrteischiffe beim Ausbruche der Feindseligkeiten

Vertragstext: französisch, englisch, deutsch

(VII) Abkommen über die Umwandlung von Kauffahrteischiffen in Kriegsschiffe

Vertragstext: französisch, englisch, deutsch

(VIII) Abkommen über die Legung von unterseeischen selbsttätigen Kontaktminen

Vertragstext: französisch, englisch, deutsch

(IX) Abkommen über die Beschiessung durch Seestreitkräfte in Kriegszeiten

Vertragstext: französisch, englisch, deutsch

(X) Abkommen über die Anpassung der Grundsätze der Genfer Konvention (vom 6. Juli 1906) an die Seekriegsordnung

Das Abkommen wurde später von der 2. Genfer Konvention abgelöst.
Vertragstext: englisch

(XI) Abkommen über gewisse Beschränkungen in der Ausübung des Beuterechts im Seekriege

Vertragstext: französisch, englisch, deutsch

(XII) Übereinkommen über die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs

Das Abkommen ist nie in Kraft getreten.
Vertragstext: englisch

(XIII) Abkommen über die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte im Falle eines Seekriegs

Vertragstext: französisch, englisch, deutsch

(XIV) Erklärung über das Verbot des Werfens von Geschossen und Sprengstoffen aus Luftschiffen

Vertragstext: französisch, englisch, deutsch

Auswahl an später abgeschlossenen Abkommen in Den Haag

Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

Abgeschlossen in Den Haag am 14. Mai 1954
In Kraft getreten für die Schweiz am 15. August 1962
Vertragstext: französisch, englisch, deutsch

Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege (Geneva Protocol)

Unterzeichnet in Genf am 17. Juni 1925
In Kraft getreten für die Schweiz am 12. Juli 1932
Vertragstext: französisch, englisch, deutsch

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