humanrights.ch Logo Icon

Nationale Menschenrechtsinstitution

Scottish Human Rights Commission SHRC

09.11.2021

Im Dezember 2008 nahm die Scottish Human Rights Commission auf Basis eines parlamentarischen Beschlusses aus dem Jahr 2006 ihre Arbeit auf. Somit ist die Scottish Human Rights Commission – neben der Northern Ireland Human Rights Commission und der Equality and Human Rights Commission – eine von drei nationalen Menschenrechtsorganisationen des Vereinigten Königreichs.

Seit 2010 ist die SHRC mit dem A-Status akkreditiert. Mit diesem Status bestätigt das Sub-Committee on Accreditation (SCA) der Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI) zuletzt 2021, dass das schottische Menschenrechtsinstitut die Forderungen der Pariser Prinzipien weitgehend erfüllt. Grundsätzlich bewertet das SCA die Arbeit der schottischen Menschenrechtsinstitution positiv. Kritisch äussert sich das Komitee jedoch zur Gesetzesgrundlage der SHRC. So soll sich die Kommission etwa dafür einsetzen, dass ihr künftig auch unangekündigte und unbegleitete Besuche in Haftanstalten erlaubt sind..

Organisationsform und Rechtsgrundlagen

Die Zusammensetzung der SHRC wie auch ihr Mandat sind im Scottish Commission for Human Rights Act (SCHRA) von 2006 definiert. Die Kommission besteht aus einer vorsitzenden Person (Vollzeit), die von der Queen auf Empfehlung des schottischen Parlamentes eingesetzt wird. Sie ist aus nicht mehr als vier zusätzlichen Mitgliedern zusammengesetzt, welche durch die Parliamentary Corporation ernannt und auf höchstens fünf Jahre berufen werden. Sie sind für maximal zwei Amtsperioden wählbar. Aktuell besteht die Kommission neben den Vorsitzenden aus drei in Teilzeit arbeitenden Mitgliedern und aus 13 bis 14 Mitarbeitenden, die zusammen ungefähr elf Vollzeitstellen besetzen.

Die gesetzliche Grundlage der Kommission wird vom Sub-Committee on Accreditation als zu ungenau und mangelhaft kritisiert. Während das Komitee dies durch seine Arbeit grösstenteils kompensiere, lasse der Gesetzestext zu wünschen übrig. So bemängelt das SCA unter anderem, dass die Auswahl- und Einstellungsprozesse für die Vorsitzenden und die Mitglieder der Scottish Human Rights Commission nicht genügend transparent und umfassend ausgestaltet sind. Im Detail wird kritisiert, dass der Gesetzestext keine öffentliche Ausschreibung der offenen Stellen verlangt, keine einheitlichen und klaren Kriterien definiert und nicht dafür sorgt, dass diese bei allen Bewerber*innen effektiv angewandt werden. Weiter moniert das SCA, dass die bestehende Gesetzesgrundlage nicht die Förderung einer breiten Beteiligung an den Bewerbungs-, Auswahl- und Ernennungsprozessen verlangt.

Finanzierung

Die Scottish Human Rights Commission ist überwiegend durch den Scottish Parliamentary Corporate Body (SPCB) finanziert, welcher für administrative Angelegenheiten des schottischen Parlaments zuständig ist. Gelegentlich erhält die SHRC zusätzliche kleinere finanzielle Zuwendungen aus anderen Quellen. Das ihr vom SPCB für das Finanzjahr 2019–2020 zugesprochene Budget belief sich auf rund 988’000 Pfund. Die Kommission kann frei entscheiden, wie sie diesen Betrag einsetzt. Sie muss sich dazu weder vor der Regierung noch dem Parlament oder dem SPCB rechtfertigen.

Laut dem Akkreditierungskomitee genügt das aktuelle Budget zwar für eine Erfüllung des aktuellen Mandats der SHRC. Da in absehbarer Zeit aber mehrere UNO-Abkommen in das schottische Recht eingebunden werden müssen und die Überwachung dieser Prozesse durch die nationale Menschenrechtsinstitution zusätzliche Ressourcen verlangt, fordert das Sub-Committee on Accreditation die SHRC dazu auf, sich aktiv um ein grösseres Budget zu bemühen.

Mandat

Die Hauptaufgaben der SHRC sind in den Artikeln 2 bis 6 des Scottish Commission for Human Rights Acts festgehalten. Die Kommission hat eine allgemeine Pflicht zur Förderung der Menschenrechte und ist zu diesem Zweck für Informationsverbreitung, Beratung und Menschenrechtsbildung zuständig. Weiter kommt ihr im Rahmen der Ausarbeitung von Rechtsnormen sowie politischen Richtlinien und Praktiken eine überwachende Funktion zu. Sie kann in diesem Zusammenhang auch Änderungen vorschlagen. Das Mandat ermächtigt die Kommission ausserdem zur Zusammenarbeit mit anderen Akteur*innen. Sie hat hingegen keine Befugnis, bei Beschwerden oder in Gerichtsverfahren Unterstützung zu leisten, d.h. sie nimmt keine Beschwerden von Einzelpersonen entgegen und führt keine Beratungen in Einzelfällen durch. Die SHRC arbeitet jedoch mit Organisationen zusammen, die solche Funktionen wahrnehmen, und kann Einzelpersonen an Beratungsstellen weitervermitteln.

Das Sub-Committee on Accreditation kritisiert das eng gefasste Mandat der SHRC: Bis anhin könne die Institution in Gerichtsverfahren etwa lediglich intervenieren, wenn es um die Einhaltung der Menschenrechte durch Privatunternehmen gehe, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Das SCA fordert von der SHRC, sich für eine Ausweitung ihres Mandats einzusetzen, welches beispielsweise auch Interventionen gegen Handlungen und Unterlassungen privater Einrichtungen erlaubt.

Arbeitsschwerpunkte

Die Scottish Human Rights Commission muss dem Parlament Vierjahrespläne unterbreiten, in welchen sie ihre Schwerpunkte festlegt (Art. 7 SCHRA). Für die Periode 2020–2024 setzte die Kommission vier strategische Schwerpunkte: das Verständnis für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu fördern und deren rechtlichen Schutz zu verbessern; die Rechenschaftspflicht bezüglich menschenrechtlicher Verpflichtungen zu stärken; mehr Menschen Wissen über ihre eigenen Rechte zu vermitteln und sogenannte «Best Practices» auf lokaler Ebene zu fördern und weltweit zu verbreiten.

Schliesslich ist die Übernahme der UNO-Menschenrechtsabkommen in das schottische Recht ein wichtiges Projekt der SHRC. Sie war dementsprechend auch in der National Taskforce on Human Rights Leadership vertreten, die im Auftrag der schottischen Regierung Empfehlungen bezüglich dieser Aufgabe ausgearbeitet hat.

Weiterführende Informationen