20.12.2017
Auf europäischer Ebene ist die Istanbul-Konvention das erste juristisch verpflichtende Instrument zum Schutz von Frauen und Mädchen gegen jede Form der Gewalt, namentlich auch häuslicher Gewalt. Die Istanbul-Konvention präzisiert die Verpflichtungen des Staates, häusliche Gewalt zu bekämpfen und den Opfern adäquaten Schutz zu bieten. Die Konvention definiert häusliche Gewalt als «alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte» (Art 3 lit. b). In Art. 2 Abs. 2 der Konvention werden die Vertragsstaaten explizit dazu ermutigt, das Übereinkommen auf alle Opfer häuslicher Gewalt anzuwenden, d.h. auch auf Knaben und Männer. Die Istanbul-Konvention hält in Art. 3 lit. a explizit fest, dass häusliche Gewalt als Menschenrechtsverletzung verstanden werden muss.
Die mit der Konvention angestrebte Harmonisierung trägt zur Verbesserung in der Zusammenarbeit und der Verbreitung von bewährten Konzepten und Vorgehensweisen bei.
Die Schweiz hat die Istanbul-Konvention mit Datum vom 14. Dezember 2017 ratifiziert. Am 1. April 2018 ist sie in Kraft getreten.
- Europaratskonvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul Konvention)
Dokumentation auf humanrights.ch - Plattform Istanbul-Konvention: gegen Gewalt - für Gleichstellung
Website von Terre des Femmes Schweiz - Istanbul-Konvention zum Schutz von Gewalt gegen Frauen tritt in Kraft
Medienmitteilung des Bundes, 27. März 2018
Expertengruppe GREVIO
Zur Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention in den Mitgliedstaaten ist die sogenannte «GREVIO» (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence), eine Gruppe von Expertinnen, bestehend aus 10 Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichsten fachlichen Disziplinen, zuständig (Art. 66 Istanbul-Konvention).
Als Instrument zur Überwachung der Umsetzung der Konvention dient der GREVIO ein standardisierter Fragebogen, der laufend angepasst wird. Dies ermöglicht eine ländervergleichende Evaluation.
Im Rahmen des 7. Treffens des Ausschusses der Vertragsstaaten der Istanbul-Konvention in Strassburg wurde Dr. med. Marie-Claude Hofner als einzige schweizerische Representant/in ins zehnköpfige Expert/innen-Gremium GREVIO gewählt. Ihr Mandat läuft 1. Juni 2019 bis am 31. Mai 2023.