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Klimaklagen gegen Konzerne

21.09.2023

Seit 1965 sind nur 20 Konzerne für 35% der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. Alle sind in der Rohstoffbranche tätig. Trotzdem sind die Reduktionsziele und Klimastrategien vieler Konzerne ungenügend. Auch Schweizer Firmen gehören sowohl aktuell als auch historisch zu den grössten Emittenten von Treibhausgasen und tragen damit in beträchtlichem Ausmasse zum Klimawandel bei. So auch der Zuger Zementkonzern Holcim, gegen den Ende Januar 2023 von vier Bewohner*innen der Insel Pulau Pari in Indonesien mit Unterstützung des HEKS eine Klage eingereicht wurde.

Durch den Klimawandel steigt der Meeresspiegel an und gleichzeitig nehmen auch Extremwetter wie Stürme zu. Diese Kombination ist besonders für flache, kleine Inseln problematisch. Sie drohen nämlich, überflutet zu werden, was selbsterklärend für die Bewohner*innen enorme Schäden nach sich ziehen kann. Das gilt auch für die Insel Pulau Pari, welche ca. 20 km nordwestlich der indonesischen Hauptstadt Jakarta liegt. Bereits heute hat die Insel durch den steigenden Meeresspiegel und das Erodieren der Küste 11% seiner Fläche verloren. Ausserdem wurde die Insel in den letzten Jahren bei Stürmen regelmässig überschwemmt, was negative Auswirkungen auf das Einkommen der Inselbewohner*innen hat. Es wurde zwangsläufig damit begonnen, sich mit baulichen Massnahmen gegen weitere Überschwemmungen zu schützen.

Wie in vielen anderen Situationen sind auch hier nicht die Inselbewohner*innen von Pari diejenigen, die den Meeresspiegelanstieg und die weiteren, für sie problematischen Veränderungen durch den Klimawandel hauptsächlich zu verantworten haben. Vielmehr sind dafür neben Industrienationen auch Konzerne verantwortlich, welche ihren Sitz oft in Staaten des globalen Nordens haben. Ein solcher Konzern ist die Firma Holcim AG mit Sitz in Zug.

Aufgrund des massiven Beitrags von Holcim zum anthropogenen Klimawandel reichten vier Bewohner*innen der Insel Pari am 11. Juli 2022 bei der Schlichtungsbehörde des Kantons Zug ein Verfahren gegen Holcim ein. Die Kläger*innen argumentieren, dass ihre Menschenrechte durch die Auswirkungen der Treibhausgasemissionen des Konzerns verletzt wurden und dass noch schwerere Verletzungen drohen, wenn Holcim seine Emissionen nicht reduziert.

Da das Schlichtungsverfahren im Oktober 2022 erfolglos blieb, reichten die vier Bewohner*innen Ende Januar beim Kantonsgericht Zug Klage gegen Holcim ein. Auf den geforderten Betrag von 14'700 Schweizer Franken ging der Konzern nicht ein. Es wurde befürchtet, dass bei einer Einwilligung seitens Holcim eine Klagewelle provoziert werden könnte. Die Klimaklage gegen Holcim markiert gleichzeitig eine Premiere: Erstmals soll sich ein Unternehmen in der Schweiz wegen seiner Rolle beim Klimawandel vor Gericht verantworten. Ausserdem ist der Fall nach der Klage eines peruanischen Bauern gegen den deutschen Energiekonzern RWE erst die zweite Klimaklage, die von Betroffenen aus dem globalen Süden getragen wird. Ein Urteil wird noch erwartet.