humanrights.ch Logo Icon

Neues Ausländergesetz: Eigene Bürger diskriminiert

18.01.2006

Im neuen Ausländergesetz, das der Ständerat im März verabschiedet hat, werden binationale Ehen gegenüber EU-Bürgern benachteiligt. Zu diesem Schluss kommt der Zürcher Rechtsanwalt und Ausländerrechtexperte Marc Spescha gemäss einem Bericht der NZZ am Sonntag. Dies betrifft rund 10'000 Schweizerinnen und Schweizer, die mit einem ausländischen Ehegatten verheiratet sind.

Der Ständerat war am 16./17. März in der Beratung des neuen Ausländergesetzes voll auf den Blocherkurs eingeschwenkt. Er hat die wenigen vorgesehenen Erleichterungen gestrichen: Kein Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung nach 10 Jahren, kein Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung für Ehegatten und Kinder, keine vertiefte Prüfung von Gesuchen von Sans Papiers nach vier Jahren. Auf der andern Seite wurden die Sanktionen gegenüber Arbeitgebenden von Sans Papiers deutlich aufgeweicht. Schliesslich hat der Rat sozusagen in letzter Minute  noch ein Verbot von Zwangsverheiratung mit einem Strafmass von bis zu fünf Jahren beschlossen. Dieser letzte Punkt ist aus menschenrechtlicher Sicht zu begrüssen.