13.02.2017
Die Religion stellt in den islamischen Ländern ein grundsätzliches Problem für die Meinungsäusserungsfreiheit dar. Islamkritische Aussagen wie die Leugnung der Existenz Gottes, die Ablehnung der Propheten oder die Kritik am Koran oder an islamischen Autoritäten werden regelmässig durch massive Eingriffe in die Meinungsäusserungsfreiheit unterbunden.
Gesetze gegen Blasphemie
Alle islamischen Länder verfügen im Strafrecht über mehr oder weniger strenge Gesetze gegen Blasphemie (auch «Diffamierung der Religion» genannt). Unter Blasphemie fallen Aussprüche und Taten, die in den Augen der Autoritäten den Islam verunglimpfen, je nach Ansicht der Richter auch reformatorische Bestrebungen von Modernisten, wissenschaftliche Artikel sowie privat geäusserte Meinungen und Kritik an Religion und Gesellschaft von Einzelpersonen beispielsweise in den sozialen Medien. Die Strafen variieren meist zwischen mehreren Monaten und Jahren Gefängnis und einer zuzüglichen Busse. In einigen Staaten wie im Iran kann die Bestrafung auch eine Todesstrafe beinhalten.
Spannungsfeld «Religionsdiffamierung»
Die UNO-Generalversammlung hat das Konzept der Diffamierung von Religionen im Jahre 2012 verworfen. Die Organisation islamischer Länder (OIC) hatte sich zuvor während Jahren dafür eingesetzt, die Diffamierung insbesondere des Islams als neue Form von Rassismus in einer UNO-Resolution zu verankern. Die Anerkennung als Menschenrecht war und ist aber vor allem in westlichen Staaten immer wieder stark kritisiert worden mit folgendem Kernargument: Ein Recht, das Religion vor Diffamierung schützt, schränkt die Meinungsäusserungsfreiheit meist übermässig ein. Darüber hinaus dienen Menschenrechte dem Schutz von Individuen und nicht dem Schutz von Konzepten oder Religionen.
Informationsfreiheit unter Beschuss
Viele islamische Länder positionieren sich auf der von «Reporter ohne Grenzen» veröffentlichten Rangliste der Pressefreiheit auf den hinteren Plätzen. Der Iran etwa, wo die Regierung sämtliche Medien und Internetseiten kontrolliert, lag 2013 gerade mal auf dem sechstletzten Platz (vor Ländern wie Nordkorea oder Somalia). Medienschaffende sind in zahlreichen islamischen Ländern massiven Drohungen und Repressalien ausgesetzt. Auch nach dem «Arabischen Frühling» 2011 haben Medienpluralismus und journalistische Unabhängigkeit nur zaghafte Verbesserungen und danach wieder etliche Rückschläge erfahren.
Betroffene Menschenrechte
- Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit
- Gedanken-, Gewissens- und Meinungsfreiheit
- Religionsfreiheit
Weiterführende Informationen
- General Comment Nr. 34 zu Artikel 19 Pakt II: Meinungsfreiheit
Artikel auf humanrights.ch zum General Comment des Menschenrechtsausschusses, 09. Dezember 2011 - Freedom of Thought Report der International Humanist and Ethical Union
Länderberichte zu Apostasie und Blasphemiegesetzen - Blasphemy Law
Wikipedia-Eintrag (Englisch, mit Übersicht nach Ländern) - Gericht in Kairo: Sieben Christen in Ägypten zum Tode verurteilt
Spiegel Online, 28. November 2011 - Diffamierung von Religionen: Die UNO verwirft das Konzept
Artikel auf humanrights.ch, 09. April 2012 - Rangliste der Pressefreiheit 2013
Reporter ohne Grenzen, Entwicklung der Pressefreiheit im Zeitraum von Dezember 2012 bis Mitte Oktober 2013 - Middle East and North Africa - Press Freedom Index 2013
Reporter ohne Grenzen, Erläuterungen zur Rangliste der Pressefreiheit 2013 (pdf, Englisch, 3 S.)