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Freihandelsabkommen Schweiz-China definitiv ohne Menschenrechtsgarantien

20.06.2014

Das Freihandelsabkommen mit China tritt auf 1. Juli 2014 in Kraft. Die Schweiz hat das Abkommen ratifiziert, obwohl es keine Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte enthält. Es gibt für die Schweiz keine Garantien, dass in Zukunft Waren, welche in Zwangsarbeit hergestellt wurden, nicht unter begünstigten Einfuhr-Bedingungen auf den Schweizer Markt kommen.

Das Abkommen war von der Zivilgesellschaft in der Schweiz vergeblich bekämpft worden. Im Parlament hatten Anträge für ein fakultatives Referendum und für eine Rückweisung keine Chance. So schlug etwa der Ständerat menschenrechtliche Bedenken in den Wind und befürwortete als Zweitrat das Freihandelsabkommen (FHA) der Schweiz mit China. In der Schlussabstimmung stimmten lediglich 3 Ständeräte gegen das Abkommen, bei 25 Ja-Stimmen und 11 Enthaltungen. Aufgrund der Rechtslage war erwartet worden, dass der Ständerat auf den Entscheid des Nationalrats zurückkommen und wenigstens den Weg für ein Referendum über das Abkommen mit China freigeben würde.

Nach einer repräsentativen Umfrage vom Sommer 2013 waren 75% der Schweizer Bevölkerung dafür, dass Menschenrechte in Freihandelsabkommen generell stärker berücksichtigt werden.

Rechtsgutachten: Fakultatives Referendum ist zwingend

In einem Rechtsgutachten vom Februar 2014 war der Völkerrechtler Oliver Diggelmann von der Universität Zürich zum Schluss gekommen, dass das FHA mit China entgegen der Meinung des Bundesrats und des Parlaments zwingend dem fakultativen Referendum zu unterstellen sei. Denn das Abkommen sei politisch umstritten und es enthalte wegen seiner grossen wirtschaftlichen Bedeutung rechtsetzende Bestimmungen, welche durchaus das Kriterium der «Wichtigkeit» erfüllen würden. Letzteres wird von der Bundesverfassung Art. 141 Abs. 1 lit. d Ziff. 3 verlangt, damit ein Erlass dem fakultativen Referendum unterliegt.

Bundesrat Johann Schneider-Ammann sagte dazu am 20. März 2014 im Ständerat, das Geschäft sei zwar wichtig, dennoch seien die Kriterien für die Unterstellung unter das fakultative Referendum nicht gegeben. «Deshalb ist es sehr wohl legitim, die Empfehlung abzugeben, das Freihandelsabkommen dem fakultativen Referendum nicht zu unterstellen, weil nicht Kriterien ins Spiel gebracht werden dürfen, wie sie Herr Professor Diggelmann ins Spiel gebracht hat.» Diese «Argumentation» überzeugte eine Mehrheit im Ständerat: 23 Ständeräte/-innen folgten der Empfehlung von Schneider-Ammann, lediglich 16 blieben skeptisch und stimmten für die Möglichkeit zum Referendum. 

Nationalrat: Satte Mehrheit gegen Menschenrechte

Am Vorabend des internationalen Tags der Menschenrechte hatte sich der Nationalrat mit einer satten Mehrheit von 130 gegen 56 Stimmen geweigert, das Freihandelsabkommen Schweiz - China in der vorliegenden Form zurückzuweisen, weil es keine ernsthaften Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechten enthält. Die Linke war mit ihrem Antrag, ein menschenrechtliches Zusatzprotokoll auszuhandeln, auf verlorenem Posten, da sich die bürgerlichen Parteien geschlossen hinter das ausgehandelte Freihandelsabkommen stellten. Auch der Antrag, den völkerrechtlichen Vertrag dem fakultativen Referendum zu unterstellen, war chancenlos.

Sternstunde der hohlen Rhetorik

Die Debatte im Nationalrat entpuppte sich als Sternstunde der hohlen Rhetorik. Insbesondere Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat das vorliegende Freihandelsabkommen im Dienste des schweizerischen Wirtschaftsegoismus auf eine fast zynische Weise schöngeredet. Seine Worthülsen wurden von der Mehrheit des Nationalrats dankbar und wohlwollend geschluckt. Schliesslich hatte eine ebenfalls satte Mehrheit der Mitglieder des Nationalrats im Vorfeld der Wahlen von 2011 beteuert, sie würden den Menschenrechten in Freihandelsabkommen künftig ein grösseres Gewicht einräumen. Seither haben offenbar 63 Parlamentarier/innen der grossen Kammer ihre Meinung geändert, darunter Namen wie Viola Amherd, Christophe Darbellay, Doris Fiala, Kurt Fluri, Hans Grunder, Ursula Haller Vannini, Ruth Humbel, Martin Landolt, Corrado Pardini, Lukas Reimann, Alexander Tschäppät, Daniel Vischer, Hansjörg Walter u.a.m. Daraus wird ersichtlich, dass es durchaus auch linke Wendehälse gibt.

Unter diesen Vorzeichen war es dann auch keine Überraschung, dass sich der Nationalrat am Morgen des 10. Dez. 2013 mit fast ebeno klarer Mehrheit von 109 zu 52 Stimmen dagegen ausgesprochen hat, das Freihandelsabkommen mit China dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Menschenrechtslage in China

China steht in regelmässigen Abständen am Pranger von Menschenrechtsorganisationen. Unterdrückung ethnischer Minderheiten, exzessive Anwendung der Todesstrafe, Zwangsarbeit für die Produktion billiger Produkte, miserable Arbeitsbedingungen oder eine rigorose Zensur und eine scharfe Repression gegenüber den Menschenrechtsverteidigern/-innen: Die Verletzungen sind systematisch und betreffen eine breite Palette von Grundrechten. Das Freihandelsabkommen nimmt darauf jedoch keinen Bezug. Die Gewährung von handelspolitischen Vorteilen wird nicht an die Einhaltung von minimalen Standards bei Menschen- und Arbeitsrechten geknüpft. Das Wort «Menschenrechte» wird im über 1‘000-seitigen Vertragswerk nicht einmal erwähnt.

NGO-Kampagne fordert das Parlament heraus

Am 6. Juli 2013 wurde nach zweieinhalbjährigen Verhandlungen das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und China in Beijing unterzeichnet. Laut Fahrplan der Bundesverwaltung soll das Abkommen Anfang Juli 2014 in Kraft gesetzt werden. Die NGO-Koalition «China-Plattform» verlangt eine Zurückweisung und Neuverhandlung des FHA mit China.

Am 1. Dez. 2013 startete «China-Plattform» eine Social-Media-Kampagne, welche den Parlamentariern/-innen einen Spiegel vorhält: Es ist bemerkenswert, dass 72% der gewählten Mitglieder des Nationalrats in einer Smartvote-Umfrage vor den Wahlen 2011 die Forderung unterstützten, wonach die Menschenrechte in Freihandelsabkommen stärker berücksichtigt werden sollen. Sie können nun beweisen, dass es sich dabei nicht um ein leeres Wahlversprechen handelte.

Rückschritt gegenüber eigener Praxis

Aus menschenrechtlicher Sicht ist das Abkommen ein Rückschritt gegenüber den in letzter Zeit im Rahmen der EFTA oder bilateral abgeschlossenen Freihandelsabkommen der Schweiz. Gemeinsam mit weiteren Organisationen der «China-Plattform» hat Public Eye wiederholt griffige und verbindliche Menschenrechtsbestimmungen für das FHA mit China gefordert. Dafür braucht es gemeinsame Zielvereinbarungen, effektive Monitoringmechanismen sowie Sanktionsmöglichkeiten.

Wie die detaillierte menschenrechtliche Analyse der «China-Plattform» aufzeigt, fehlen diese im vorliegenden Abkommen völlig. Nicht einmal in der rechtlich unverbindlichen Präambel wird die Einhaltung der Menschenrechte bekräftigt. Und die Frage der Minderheitenrechte, ein zweifellos besonders relevantes Anliegen im Kontext von China, wird im Abkommen komplett ignoriert. Hat der Bundesrat bei den Verhandlungen mit China den menschenrechtlichen Kompass verloren?

Diese Frage drängt sich auf, weil in allen schweizerischen Freihandelsabkommen der jüngeren Vergangenheit, darunter jene mit Kolumbien, der Ukraine und Hong Kong, das Bekenntnis zu den Menschenrechten wie auch zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bekräftigt wird. Dass die Schweiz ausgerechnet bei einem Land, das für notorische Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist, nicht denselben Massstab ansetzt, ist unverständlich und inakzeptabel.

Regeln für einen fairen Wettbewerb

Das FHA bezweckt, verbindliche Regeln für den Handel zwischen der Schweiz und China zu schaffen. Dazu gehört zweifellos die Einhaltung von international vereinbarten arbeitsrechtlichen Mindeststandards. Als solche gelten die acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Dies hat offenbar auch die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats so gesehen, als sie vor Verhandlungsbeginn vom Bundesrat verlangt hat, ein Nachhaltigkeitskapitel zu integrieren, in dessen Zentrum «die Einhaltung der Kernarbeitsnormen durch beide Vertragsparteien» steht.

Eine verbindliche Bestimmung, die zur Einhaltung dieser minimalen Normen auffordern würde, sucht man im Abkommen jedoch vergeblich. Das ist unbegreiflich. Denn China hat vier der acht ILO-Kernarbeitsnormen noch nicht ratifiziert, darunter jene zur Gewerkschaftsfreiheit und zur Abschaffung der Zwangsarbeit. Damit schafft sich China einen unfairen Wettbewerbsvorteil  – und seine Produkte werden künftig auf dem Schweizer Markt noch von der Vorzugsbehandlung durch das FHA profitieren, auch wenn sie unter Zwangsarbeit oder sonstiger Missachtung arbeitsrechtlicher Mindeststandards hergestellt wurden. Das ist stossend.

Das Abschieben der Arbeitsfragen in ein separates Abkommen, welches nicht mit dem FHA verknüpft ist, zementiert die Trennung von Arbeits- und Menschenrechten auf der einen Seite und Freihandel auf der andern Seite. Das separate Abkommen muss dem Streitschlichtungsverfahren des FHA unterstellt werden, damit bei Nicht-Einhaltung entsprechende Sanktionen eingeleitet werden können.

Aussenpolitische Kohärenz auf dem Prüfstand

Der Bundesrat konzentriert sich in seiner Aussenpolitik auf dem Gebiet der Menschenrechte  insbesondere auf die Abschaffung der Todesstrafe und den Schutz besonders verletzlicher Gruppen, darunter Minderheiten und Menschenrechtsverteidigern/-innen. Ausgerechnet in diesen Bereichen werden China gravierende  Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Die handelspolitische Vorzugsbehandlung Chinas ohne Einforderung der Menschen- und Arbeitsrechte ist damit ein eklatanter Fall aussenpolitischer Inkohärenz.

Auch der menschenrechtliche Rückschritt des China-FHA gegenüber früheren Abkommen der Schweiz muss als fehlende Kohärenz gedeutet werden. Damit schadet die Schweiz ihrem guten Ruf als Vertreterin einer konsequenten Menschenrechtspolitik auf multilateraler Ebene. Darüber hinaus wird es sich China nicht nehmen lassen, bei menschenrechtlichen Forderungen seitens künftiger Handelspartner auf das Abkommen mit der Schweiz zu verweisen.

Für ein menschenrechtskonformes Freihandelsabkommen

Die EvB und ihre Partnerorganisationen fordern vom Parlament, das Freihandelsabkommen mit China in der vorliegenden Form nicht zu ratifizieren. Das Abkommen muss an den Bundesrat zurückgewiesen werden. Dies mit dem Auftrag, in Nachverhandlungen für ein menschenrechtskonformes Abkommen zu sorgen, welches nicht hinter das bescheidene Niveau der in den letzten Jahren abgeschlossenen Freihandelsabkommen der Schweiz zurückfällt.

Die Menschenrechte und die ILO-Kernarbeitsnormen müssen wie in allen anderen Freihandelsabkommen seit 2009 auch in der Präambel des vorliegenden FHA bekräftigt werden. Es ist zu hoffen, dass das Parlament bei der Beratung des Freihandelsabkommens mit China den menschenrechtlichen Kompass zur Hand hat.

Dokumentation


Freihandel mit China: Menschenrechte spielen keine Rolle

(Artikel vom 09.07.2013)

Wer im Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und China das Wort Menschenrechte sucht, tut dies vergebens. Dies zeigt eine Analyse der China-Plattform, einem Zusammenschluss von fünf Schweizer Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen. Angesichts der schlechten Menschenrechtssituation in China ist das Verhandlungsresultat nicht akzeptabel. Es wird auch in der Zukunft keine Garantie geben, dass chinesische Produkte, welche unter Verletzung der Menschenrechte bzw. der Arbeitsrechte gefertigt wurden, in Schweizer Läden nicht zum Verkauf kommen.

Die Schweiz und China haben sich im Mai 2013 nach mehrjährigen Verhandlungen auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Nach einigen Spekulationen über den Inhalt ist das Abkommen seit dem  6. Juli 2013 öffentlich einsehbar. Gleichentags haben die Regierungsvertreter beider Seiten das Dokument unterzeichnet.

Systematische Menschenrechtsverletzungen...

Ein besonders deutliches Beispiel für die Notwendigkeit von menschenrechtlichen Mindeststandards sind die chinesischen Zwangsarbeitslager, in denen Schätzungen zufolge über drei Millionen Menschen teilweise ohne Gerichtsurteil und unter Missachtung grundlegendster rechtsstaatlicher Normen interniert sind. Ein weiteres Beispiel systematischer Menschenrechtsverletzungen ist das Verbot von unabhängigen Gewerkschaften in China. Auch werden die über 200 Mio. Wanderarbeiter/innen in vielen menschenrechtlich relevanten Belangen systematisch diskriminiert.

...in Kauf genommen

Dass solch gravierenden Menschenrechtsverletzungen im Freihandelsabkommen mit China mit keinerlei Klauseln begegnet wird, kommentiert die China-Plattform der Nichtregierungsorganisationen in unmissverständlicher Weise:

«Der Bundesrat wird also chinesischen Produkten aus Arbeitslagern eine Gleichbehandlung gewähren; in China tätige Schweizer Firmen erhalten dadurch keine Möglichkeit, den Einkauf von Produkten aus Arbeitslagern auszuschliessen. Der Bundesrat akzeptiert mit der Unterzeichnung des Freihandelsvertrags die fehlende Gewerkschaftsfreiheit in China und damit das fehlende Recht der Arbeitskräfte in China, kollektive Lohnverhandlungen zu führen. Er unterstützt damit eine Handelsliberalisierung auf Kosten der Menschenrechte in China, propagiert einen unfairen Wettbewerb mit China durch die Förderung von Dumpingpraktiken und gefährdet dadurch die Arbeitsplätze des Werkplatzes Schweiz.»

Forderungen der China-Plattform

Im Freihandelsabkommen müssten Menschenrechte und die internationalen Kernarbeitsnormen der ILO auf verbindliche Weise verankert sowie ein Kontroll- und Sanktionsmechanismus für Verstösse etabliert werden, lautete die zentrale Forderung der China-Plattform während der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen. Die Forderungen wurden im Jahre 2012 gestützt mit einer Petition, die über 23‘000 Menschen zuhanden des Bundesrates unterzeichnet hatten.

Um so enttäuschter zeigt sich nun die China-Plattform in der Reaktion auf das Freihandelsabkommen, welches keine einzige der differenzerten Forderungen realisiert hat. Die Analyse zeigt, dass die Schweiz dabei hinter ihren eigenen bescheidenen Standard zurückgefallen ist, die Menschenrechte sowie ein Nachhaltigkeitskapitel wenigstens in pauschaler Weise in die bilateralen Freihandelsabkommen einzubauen. Dies sei um so gravierender, weil nun China das FHA mit der Schweiz in Verhandlungen mit andern Ländern als Präzedenzfall ins Spiel bringen könnte.

Kalkül oder Entgleisung?

Als wollte der Bundesrat sein implizit bekundetes Desinteresse an der Menschenrechtslage in China noch explizit machen, hat im Nachgang zum Abschluss des FHA zum einen Bundesrat Schneider-Ammann pauschal behauptet, die Menschenrechtslage in China habe sich verbessert, zum andern hat sich Bundespräsident Ueli Maurer beim anschliessenden Freundschaftsbesuch in Peking zur Aussage verstiegen, die Zeit sei gekommen, «unter das Tiananmen-Massaker einen Strich zu ziehen». Man weiss nicht so recht, ob diese unbedarfte Äusserung als machtpolitischers Kalkül oder als naive Entgleisung einzustufen ist. Ein Skandal ist es allemal.

Wie weiter?

Auch die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates vertrat während der Verhandlungen die Haltung, dass das Freihandelsabkommen ein Nachhaltigkeitskapitel umfassen muss, welches u.a. dafür sorgt, dass die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten werden.

Nun wird es sich zeigen, ob das vorliegende Freihandelsabkommen mit China vom Parlament ratifiziert wird. Falls dies ohne Nachbesserung geschieht, wird ein Referendum von linker Seite nicht ausgeschlossen.

Dokumentation

Zum China-Besuch von Bundespräsident Maurer

Presseartikel vor der Veröffentlichung des FHA

Weiterführende Informationen


Freihandelsabkommen mit China: Gutachten stützt NGO-Forderungen

(Artikel vom 30.11.2011)

    Ein im Auftrag einer NGO-Koalition erstelltes Rechtsgutachten bestärkt die Forderungen nach einem Einbezug von Menschenrechtskriterien in das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China, welches zur Zeit ausgehandelt wird. In der Studie wird unter anderem die Befürchtung geäussert, ein strenger Patentschutz könnte das Recht der chinesischen Bevölkerung auf Nahrung und Gesundheit beeinträchtigen. Die NGO-Koalition, bestehend aus der Erklärung von Bern EvB, der Alliance Sud, der Gesellschaft für bedrohte Völker und der Gesellschaft schweizerisch-tibetische Freundschaft, zeigt sich über das Resultat der Abklärungen erfreut.

    Das Gutachten wurde von der Leiterin des Kompetenzzentrums für Menschenrechte an der Universität Zürich, Christine Kaufmann unter Mitarbeit von Jonatan Niedrig erarbeitet. Das Zürcher Kompetenzzentrum bildet gleichzeitig den Themenbereich «Menschenrechte und Wirtschaft» im Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR.

    Ergebnisse der Studie: Pflichten für die Schweiz

    Die Studie enthält eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen, eine Einschätzung zu einigen menschenrechtlichen Risiken im Kontext des Freihandelsabkommens mit China, eine Auswahl von geeigneten Möglichkeiten, wie menschenrechtliche Kriterien in das Freihandelsabkommen eingebaut werden könnten, sowie Vorschläge zum weiteren Vorgehen. Das Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:

    • Abklärungspflicht
      Es besteht eine rechtliche Verpflichtung der Schweiz zur Abklärung der menschenrechtlichen Implikationen eines Freihandelsabkommens mit der VR China.
    • Pflicht zur Identifizierung der spezifischen menschenrechtssensiblen Bereiche
      Es muss eine Risikoabklärung der Auswirkungen des Freihandelsabkommen auf die Menschenrechtslage in der VR China vorgenommen werden.
    • Pflicht zur menschenrechtssensiblen Verhandlungsführung
      Die Schweiz hat eine grundsätzliche Verpflichtung, die Ergebnisse dieser Abklärungen in die Verhandlungen mit China einfliessen zu lassen und darauf hinzuarbeiten, dass auch ein entsprechendes Verhandlungsergebnis erreicht wird.

    Auseinandersetzung ist unumgänglich

    Mit diesem Gutachten ist eine ernsthafte Auseinandersetzung der schweizerischen Verhandlungsdelegation mit dem Menschenrechtsansatz unumgänglich geworden. Die ausweichende und beschwichtigende Haltung des Bundesrats zur Frage der Kohärenz zwischen Menschenrechts- und Handelspolitik, wie sie in der Antwort vom 7. September 2011 auf eine Interpellation der FDP-Fraktion zum Ausdruck kommt, dürfte in Zukunft nicht mehr ausreichend sein. Da die Verhandlungen mit China in grösster Diskretion ablaufen, wird es allerdings wohl erst post festum möglich sein zu beurteilen, ob diese Auseinandersetzung statt gefunden und welche Resultate sie gebracht hat.

    Dokumentation


    Freihandelsabkommen Schweiz-China: Menschenrechte ins Zentrum rücken

    (Artikel vom 23.11.2010)

    Ab Anfang 2011 verhandelt die Schweiz mit China über ein Freihandelsabkommen. Alliance Sud, die Erklärung von Bern, die Gesellschaft für bedrohte Völker und die Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft haben sich zusammengeschlossen, um die Vorbereitungen und Verhandlungen zum geplanten Abkommen kritisch zu begleiten. Die vier Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen verbindet die Sorge um die unbefriedigende Menschenrechtssituation in China und die Gefahr von auftretenden Konflikten zwischen Handels- und Menschenrechtsverpflichtungen.

    Positionspapier

    In einem Positionspapier haben sie ihre Bedenken und Forderungen formuliert und festgehalten, dass Freihandel nicht zum Selbstzweck verkommen darf. Die Verhandlungen müssten die Menschenrechte ins Zentrum rücken. Daher fordern die vier Organisationen, dass erstens die menschenrechtlichen Auswirkungen von Handelsverträgen vorgängig analysiert werden und dass zweitens verbindliche Menschenrechtsklauseln eingebaut werden. Damit die zivilgesellschaftlichen Organisationen, aber auch das Parlament und die Öffentlichkeit, das bundesrätliche Engagement in Sachen Menschenrechte überprüfen kann, muss ausserdem transparent über die schweizerischen Positionen und Forderungen wie auch den Verhandlungsverlauf informiert werden.

    Forderung nach menschenrechtlichen Folgenabschätzungen

    Handelsabkommen können sich negativ auf die Menschenrechte, insbesondere die wirtschaftlichen und sozialen Rechte auswirken. Davor warnen seit Jahren verschiedene UNO-Menschenrechtsgremien, Nichtregierungsorganisationen und zunehmend auch akademische Kreise. Es ist zwar in erster Linie die chinesische Regierung, die die Rechte ihrer Bevölkerung schützen muss. Wenn jedoch die Schweiz mit China ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, bestehen für sie völkerrechtliche Verpflichtungen dafür zu sorgen, dass dieses Vertragswerk nicht Menschenrechtsverletzungen Vorschub leistet. Ganz abgesehen davon sprechen auch die entwicklungspolitische Vernunft und das moralische Gebot für menschenrechtskonforme Abkommen. Und menschenrechtliche Folgenabschätzungen können dazu einen wichtigen Beitrag leisten, indem sich die Verhandlungen an deren Ergebnisse orientieren.

    Forderung nach verbindlichen Menschenrechtsklauseln

    Verbindliche Menschenrechtsklauseln sind bei Handelsabkommen der EU und anderen Ländern längst die Regel. Als normativen Massstab für Menschenrechtsklauseln im arbeitsrechtlichen Bereich müssen die ILO-Kernkonventionen herangezogen werden. Dies bedingt, dass Produktionsbedingungen als handelsrechtlich relevant anerkannt werden. Ganz entscheidend sind auch verbindliche Überprüfungsmechanismen, die durch unabhängige Expertengruppen und kompetente Organisationen der Zivilgesellschaft sichergestellt werden können. Für die Durchsetzung der von den Parteien eingegangenen Verpflichtungen sollte dann das allgemeine Streitschlichtungsverfahren von FHA beigezogen werden.

    Weiter können Menschenrechtsklauseln mit entsprechenden Anreizsystemen dazu dienen, die Menschenrechtssituation in China positiv zu beeinflussen und im Falle gravierender Verstösse gegen fundamentale Rechte Massnahmen zu ergreifen.

    Aussenpolitische Kommission des Nationalrats für Nachhaltigkeitsklauseln

    Bereits kurz vor der Veröffentlichung des Positionspapiers hatte sich die aussenpolitische Kommsion des Nationalrats APK-N mit dem Freihandelsabkommen mit China befasst. Sie hat sich für eine Stärkung der sozialen und ökologischen Komponenten im Verhandlungsmandat des Budesrats ausgesprochen: So hat sie «mit 13 zu 11 Stimmen einen Antrag gutgeheissen, der verlangt, dass in das Freihandelsabkommen ein Nachhaltigkeitskapitel integriert wird. Damit soll sichergestellt werden, dass sich der Bundesrat an den sogenannten «Best Practice»-Freihandelsabkommen anderer Staaten orientiert und das Abkommen neben der ökonomischen Dimension auch soziale und ökologische Faktoren umfasst. Im Zentrum steht dabei die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) durch beide Vertragsstaaten».

    Dokumentation