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Die Bekämpfung von Internetkriminalität (Cybercrime)

05.08.2014

Internetkriminalität hat viele Gesichter und deckt eine hohe Anzahl an Straftaten ab. Zum einen fallen darunter Straftaten wie Datendiebstahl, das Hacken und die Manipulation von Daten oder Diensten, Verbreitung von Computerviren, Betrug, Verletzung von Urheberrechten oder auch Phishing.

Zum andern umfasst Internetkriminalität Straftaten, welche mit den übermittelten Inhalten zu tun haben: Online-Belästigungen in Form von Cyber-Mobbing und ehrverletzenden Äusserungen bis hin zur Nötigung, verschiedene Formen von Hassreden wie etwa rassistische Äusserungen oder der Aufruf zur Gewalt, und auch das Verbreiten und der Konsum harter Pornographie, Kinderpornografie oder exzessiven Gewaltdarstellungen. In all diesen Fällen sind strafrechtliche Regulierungen des Internets und Massnahmen zur Bekämpfung der Internetkriminalität gerechtfertigt, auch wenn sie eine Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit beinhalten.

Die Budapest-Konvention

Das Übereinkommen über die Cyberkriminalität des Europarates (Convention on Cybercrime, auch «Budapest-Konvention» genannt) wurde im November 2001 verabschiedet und trat am 1. Juli 2004 in Kraft.

Ziel des Übereinkommens ist die Harmonisierung des Strafrechts und der Strafverfahren sowie eine Optimierung der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere der Rechtshilfe, im Bereich der Internetkriminalität. Der Bereich der Hassreden wird von der Konvention ausgeklammert.

Die Budapest-Konvention ist zwar eine Konvention des Europarates, sie kann jedoch auch von Nicht-Europarats-Staaten ratifiziert werden. Tatsächlich wurde sie bereits von 6 Nicht-Europarats-Staaten (u.a. Australien, Japan, USA) sowie 36 Europaratsmitgliedern ratifiziert. Die Schweiz ist der Konvention am 21. September 2011 beigetreten.

Zusatzprotokoll gegen Rassismus im Internet

Der Bereich der rassistischen Äusserungen wurde im «Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art» vom 28. Januar 2003 geregelt. Das Zusatzprotokoll wurde erst von 20 Staaten ratifiziert. Die Schweiz hat es zwar am 9. Oktober 2003 unterzeichnet, aber bislang nicht ratifiziert.

Virtual Global Taskforce (VGT)

Die Virtual Global Taskforce ist ein Zusammenschluss von Strafverfolgungsbehörden verschiedener Staaten, von EUROPOL und INTERPOL, von internationalen Kinderschutzorganisationen und einigen transnationalen IT-Unternehmen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet.

Die VGT hat das Ziel, das Internet zu einem sicheren Ort zu machen, gefährdete Kinder zu erkennen und ihnen zu helfen und Täter von Kindesmissbrauch zur Verantwortung zu ziehen.

Bisher sind 11 Staaten der VGT beigetreten. Die Schweiz unterzeichnete die Beitrittserklärung zur VGT am 13. Mai 2014.

KOBIK-die Schweizer Fachstelle gegen Internetkriminalität

Die nationale Koordinationsstelle im Kampf gegen Internetkriminalität (KOBIK) in der Schweiz hat im Jahre 2003 ihre Arbeit aufgenommen und ist bei der Bundeskriminalpolizei, einer Hauptabteilung des FEDPOL angesiedelt.

KOBIK beschäftigt sich mit Online-Formen von Extremismus und Rassismus, harter Pornographie und Pädophilie, illegalem Waffenhandel, aber auch mit weiteren typischen Internetdelikten wie dem Hacken, der Verbreitung von Computerviren, dem Diebstahl und Missbrauch von Daten etc.

KOBIK  ist eine Anlaufstelle für alle, die verdächtige Inhalte im Internet melden möchten. Die Fachstelle sucht auch aktiv nach verdächtigen Inhalten im Internet. Ausserdem ist sie die Koordinationsstelle für vertiefte Analysen im Bereich der Cyberkriminalität.