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Individualbeschwerdeverfahren zum UNO-Pakt II:
Details zum UPR-Follow up

11.07.2011

Empfehlung

  • Dem ersten Zusatzprotokoll (Individualbeschwerdeverfahren) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte beitreten.
    (= Empfehlung 57.3)

Einschränkung

  • Diese Empfehlung hat der Bundesrat bloss in Form einer «freiwilligen Verpflichtung» akzeptiert.

Zielsetzung der NGO-Koalition

  • Zuerst soll der Bundesrat in einem Bericht festhalten, was die Vor- und Nachteile eines Beitritts sind. Danach soll der Beitrittsprozess zügig eingeleitet werden.

Stand der Dinge

Bis Juli 2011 finden sich keine Anzeichen dafür, dass die Bundesverwaltung oder die Politik ernsthaft daran interessiert wären, diese Empfehlung umzusetzen. Dem Vernehmen nach soll immerhin das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR in der zweiten Hälfte 2011 mit einer Vorstudie beauftragt werden.

Zwischenfazit Juli 2011

  • Die Umsetzung der Empfehlung wurde nicht in Angriff genommen.