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Zweite Universelle Periodische Überprüfung der Schweiz 2012-2013: Übersicht

15.06.2016

Die Schweiz hat vom 29. Okt. 2012 bis zum 14. März 2013 zum zweiten Mal die «Universelle Periodische Überprüfung» («Universal Periodic Review» UPR) durch den UNO-Menschenrechtsrat absolviert. Im UPR-Verfahren können alle anderen Staaten der Schweiz Empfehlungen zur Verbesserung ihrer Menschenrechtspolitik und -situation abgeben. Die Schweiz kann jede einzelne Empfehlung akzeptieren oder ablehnen.

140 Empfehlungen zur schweizerischen Menschenrechtssituation

Am 29. Oktober 2012 hat sich eine hochrangige Schweizer Delegation gegenüber den kritischen Fragen und Empfehlungen von mehr als 80 Staaten gerechtfertigt.

Am 31. Okt. 2012 wurden die resultierenden 140 Empfehlungen an die Schweiz mit den Stellungnahmen der Schweizer Delegation veröffentlicht.

Am 27. Feb. 2013 hat der Bundesrat seine Stellungnahmen zu den 86 vorerst offen gelassenen Empfehlungen verabschiedet.

Am 14. März 2013 hat der Menschenrechtsrat die definitiven Stellungnahmen der Schweiz zur Kenntnis genommen und bestätigt.

    Dokumentation der resultierenden Empfehlungen

    Grundlage für die 140 Empfehlungen der Staaten waren die folgenden Dokumente:

    Schweizer NGO-Koalition zum UPR

    In  der Zusammenfassung des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte zu den Stakeholder-Beiträgen wurde öfters auf den UPR-Bericht der Schweizer NGO-Koalition Bezug genommen. Der Zusammenschluss von ursprünglich 46 und heute 85 Organisationen hat die wichtigsten Lücken im Menschenrechtsschutz der Schweiz identifiziert und in Form von 41 begründeten Empfehlungen nach Genf übermittelt.

    Zu den 140 Empfehlungen, welche die Schweiz am 31. Okt. 2012 erhalten hatte, machte die NGO-Koalition eine kurze Analyse im Hinblick auf die 86 vorerst offen gelassenen Empfehlungen:

    Am 14. März 2013 zog die NGO-Plattform Menschenrechte, in welche die UPR-Koalition unterdessen integriert wurde, mit einer Medienmitteilung Bilanz:

    Quellen zum UPR der Schweiz