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Dritte UPR-Überprüfung der Schweiz: Die Zivilgesellschaft ist wachsam

07.11.2017

Am 9. November überprüft der UNO-Menschenrechtsrat zum dritten Mal, wie die Menschenrechte von der Schweiz respektiert werden. Die schweizerische NGO-Plattform Menschenrechte erwartet von den Mitgliedstaaten, dass sie klare Empfehlungen formulieren, um den Menschenrechtsschutz in der Schweiz zu verbessern. Dazu gehören unter anderem die Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution oder die Gewährleistung eines umfassenden Schutzes gegen Diskriminierung.

Wie geht es weiter?

Spätestens am 14. Nov. 2017 wird der Bund zu den am 9. Nov. erhaltenen UPR-Empfehlungen Stellung nehmen und mitteilen, welche der Empfehlungen er unmittelbar annimmt, welche er ablehnt und für welche Empfehlungen weitere Diskussionen und Klärungen nötig sind, um entscheiden zu können, ob sie angenommen werden. Wir werden darüber berichten.