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Rechtsprechung und Empfehlungen

In der Schweiz werden die Grund- und Menschenrechte durch die innerstaatlichen Gerichte sowie durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geschützt. Neben der Rechtsprechung spielen bei der Verwirklichung der Grundfreiheiten auch die Empfehlungen der UNO und des Europarates eine wesentliche Rolle. In dieser Rubrik finden Sie Informationen zur Umsetzung der Empfehlungen der UNO-Aufsichtsorgane und der verschiedenen Ausschüsse des Europarates an die Schweiz. Um sich über die Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten, können Sie zudem die zahlreichen juristischen Analysen und Kommentare zu den Urteilen des Bundesgerichts und den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte einsehen.