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Legale und sichere Fluchtwege - Petition an den Bundesrat

27.03.2018

Ende 2016 waren 65.6 Millionen Menschen auf der Flucht. Noch nie mussten so viele Menschen wegen Krieg, Gewalt und Verfolgung ihre Heimat verlassen.

Die allermeisten (84 Prozent) dieser Flüchtlinge leben in Ländern des Südens, meist in Nachbarländern der aktuellen Krisenherde der Weltpolitik. Oft sind die betroffenen Nachbarstaaten jedoch heillos überfordert und können nicht für akzeptable Lebensbedingung für die Geflüchteten sorgen. Viele von ihnen entscheiden sich für eine lebensgefährliche Flucht nach Europa übers Mittelmeer. Allein 2016/17 sind dabei über 8000 Menschen in seeuntüchtigen Booten elend ertrunken.

Für viele der Schutzsuchenden endet die Flucht heute aber schon an den EU-Aussengrenzen: Die Balkanroute gilt als dicht und auch auf der zentralen Mittelmeerroute zeichnete sich 2017 ein starker Rückgang ab, da die sogenannte libysche Küstenwache Bootsflüchtlinge systematisch in libysche Haftzentren zurückschickt, wo katastrophale Zustände herrschen. Flüchtlingen wird der Zugang zu einem Asylverfahren in einem europäischen Staat damit praktisch verunmöglicht

Recht auf ein Asylgesuch

Zwar konnte sich die internationale Staatengemeinschaft nie auf ein eigentliches „Recht auf Asyl“ einigen, doch enthält die Allgemeine Menschenrechtserklärung (AEMR) in Artikel 14 das Recht um Asyl zu ersuchen und das gewährte Asyl zu geniessen.

Seit der Abschaffung des Botschaftsasyl 2012 im Zuge der letzten Asylgesetzrevision haben Menschen, welche vor Krieg, Folter und anderen Gräueltaten flüchten, de facto keine sichere und legale Möglichkeit, in die Schweiz zu gelangen und hier um Asyl zu ersuchen.

Besonders ausweglos ist diese Situation einmal mehr für die Schwächsten – Frauen mit kleinen Kindern, unbegleitete Minderjährige, Betagte und Kranke.

So sind etwa Frauen und Mädchen auf dem Weg in die Schweiz nur ungenügend geschützt: Schlepper, männliche Flüchtende und staatliche Sicherheitskräfte belästigen sie und tun ihnen Gewalt an. Sie müssen für ihre Reise oft höhere Preise bezahlen, sind insbesondere in Flüchtlingslagern und auf Booten zusätzlich gefährdet und haben weniger Möglichkeiten als Männer, sich auf der Flucht die nötigen finanziellen Mittel zu beschaffen.

Aus der Sicht von Peter Merz, Direktor des Hilfswerks der evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS), ist die derzeitige Situation inakzeptabel: «Flüchtlingen Schutz zu gewähren, ist eine humanitäre Verpflichtung. Gerade die Schweiz sollte hier eine Vorbildfunktion übernehmen. Denn wir können noch viel mehr tun für Flüchtlinge.»

Petition an den Bundesrat

HEKS und die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH), unterstützt von mehr als 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen, fordern in einer gemeinsamen Petition an den Bundesrat die Schaffung sicherer und legaler Zugangswege sowie eine Erhöhung des Kontingents für Flüchtlinge auf jährlich 10’000 Menschen.

Die Erhöhung des Kontingents auf 10‘000 Menschen soll dank verschiedener Massnahmen zustande kommen.

Konkret sollen Menschen mit nachgewiesener Schutzbedürftigkeit im Rahmen einer umfassenden Resettlement-Strategie direkt in die Schweiz geholt werden. Längerfristig sollen Bund und Kantone die Kontingente für die direkte Aufnahme von Flüchtlingen erhöhen.

Parallel dazu fordern die Petitionäre den Bundesrat auf, den Aufbau eines privaten Sponsorship-Programms für Flüchtlinge nach kanadischem Vorbild und in Zusammenarbeit mit dem UNHCR und der Zivilgesellschaft zu etablieren. Dabei sorgen Private zum einen für Nahrung und ein Dach für von ihnen gesponserte Flüchtlinge und unterstützen diese zum andern auch im Integrationsprozess.

Ebenfalls soll die Schweiz vermehrt schutzbedürftigen Menschen einen sicheren Zugang in die Schweiz ermöglichen durch die erweiterte Familienzusammenführung und grosszügige Stipendienprogramme zu ihren Gunsten.

Dokumentation