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Nationale Menschenrechtsinstitution

Commission nationale consultative des droits de l’homme CNCDH (Frankreich)

21.07.2021

Frankreichs nationale Menschenrechtsinstitution hat im Vergleich zu anderen Staaten bereits eine lange Geschichte hinter sich. Als die UNO-Menschenrechtskommission 1946 die Mitgliedsstaaten zur Einrichtung von lokalen Menschenrechtsausschüssen aufrief, folgten einige Staaten diesem Appell. In Frankreich wurde unter der Leitung von René Cassin innert eines Jahres, am 17. März 1947, eine nationale beratende Kommission für Menschenrechte (franz.: Commission nationale consultative des droits de l’homme CNCDH) gegründet, die unter anderem die Aufgabe hatte, bei der internationalen Kodifizierung der Menschenrechte mitzuwirken. Der Tod von René Cassin im Jahr 1976 brachte die Arbeit der Kommission allerdings zum Erliegen.

Am 30. Januar 1984 wurde die beratende Kommission für Menschenrechte unter dem Vorsitz von Nicole Questiaux wiederbelebt. Zu dieser Zeit war die Kommission an das französische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten gekoppelt. Die Tätigkeit des Ausschusses war damals noch begrenzt und betraf nur internationale Fragen des Menschenrechtsschutzes. Erst in den darauffolgenden Jahren weitete sich der Aufgabenbereich auf die nationale Ebene der Menschenrechtsfragen aus. Im Jahr 1989 wurde die  beratende Kommission für Menschenrechte dem Büro des Premierministers zugeordnet.

Die Arbeit der Menschenrechtskommission beruhte lange Zeit ausschliesslich auf Verordnungen des Premierministers. Ein bedeutender Nachteil dieser rechtlichen Verankerung bestand darin, dass der Premierminister die entsprechenden Verordnungen jeweils ohne Genehmigung anderer staatlichen Stellen ändern oder abschaffen konnte. Obwohl diese Bestimmungen den Pariser Prinzipien nicht vollends entsprachen, wurde bereits damals international von einer nationalen Menschenrechtsinstitution gesprochen. Erst am 5. März 2007 ist vom Parlament das Gesetz Nr. 2007-292 verabschiedet worden, welches die Befugnisse der Menschenrechtskommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte festschreibt. In den darauffolgenden Jahren wurde die Menschenrechtskommission durch Dekrete (Dekret Nr. 2007-1137), neu hinzugefügte Artikel (Artikel 1 des Gesetzes Nr. 2007-292) und weitere Programme in ihrer Unabhängigkeit gestärkt.

Im März 2019 wurde die Menschenrechtskommission zuletzt durch die Global Alliance of National Human Rights Institutions (GAHNRI) überprüft und mit dem Status A reakkreditiert. Trotzdem gibt es einige Punkte, die gemäss GAHNRI verbessert werden sollten. In der Stellungnahme betont die Allianz die Wichtigkeit eines Schutzmandats und ermutigte die Kommission, dieses Mandat auszubauen. Die Schutzfunktionen umfassen die Überwachung, Untersuchung, Ermittlung und Berichterstattung zu tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen sowie die Bearbeitung von Individualbeschwerden. Weiter kritisiert die GAHNRI, dass zu wenig Kooperationen mit anderen nationalen und regionalen Institutionen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen gepflegt werde, die sich ebenfalls für den Schutz und die Förderung von Menschenrechten einsetzen.

Organisationsform und Rechtsgrundlagen

Die beratende Menschenrechtskommission setzt sich gemäss der Geschäftsordnung aus folgenden Organen zusammen: der Vollversammlung, dem Präsidium, dem Sekretariat, dem Koordinationsausschuss, dem Generalsekretariat und den Unterausschüssen. Die Vollversammlung ist das Entscheidungsgremium der Kommission und findet mindestens sechs Mal pro Jahr statt.

Das Büro der Kommission besteht aus einem Präsidium, zwei Vizepräsident*innen und dem Generalsekretariat. Diese Posten dürfen weder von Abgeordneten noch von Regierungsvertreter*innen besetzt sein. Das Büro ist zuständig für  administrative Aufgaben wie die Zusammenstellung der Tagesordnung während der Vollversammlung oder die Prüfung des Finanzberichts. Die Funktion des Präsidiums besteht darin, die Menschenrechtskommission sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zu vertreten.

Der Koordinationsausschuss besteht aus dem Präsidium, dem Sekretariat, den Vorsitzenden der Unterausschüsse, ehemaligen Präsident*innen der Kommission und permanenten Berater*innen. Der Ausschuss trifft sich in der Regel vor der Vollversammlung und ist verantwortlich für die Ausarbeitung der allgemeinen Ausrichtung und Strategie der Kommission. Dabei wird er vom Generalsekretariat unterstützt.

Gearbeitet wird in den fünf Unterausschüssen, der erste beschäftigt sich mit Gesellschaft, Ethik und Menschenrechtsbildung; der zweite mit Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz; der dritte mit Rechtsstaatlichkeit und Freiheitsrechten; der vierte mit internationalen und europäischen Fragen sowie dem humanitären Völkerrecht; und der fünfte mit Notfällen.

Durch die pluralistische Zusammensetzung der Ausschüsse wird die Vielfalt der Meinungen in der Menschenrechtskommission gewährleistet. Die Mitglieder kommen aus unterschiedlichen öffentlichen Bereichen: Delegierte von NGOs und Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften sowie unabhängige Menschenrechtsexperten*innen aus Institutionen, Wissenschaft und Forschung. Einen weiteren Bestandteil der Kommission bilden Vertreter*innen der Regierung, die jedoch kein Stimmrecht besitzen. In der Regel beträgt die Mitgliedschaft drei Jahre. Im Fall der staatlichen Akteur*innen endet die Mitgliedschaft zusammen mit der Amtsperiode. Für die Ernennung aller Mitglieder ist der oder die Premierminister*in zuständig.

Finanzierung

Es sind keine Angaben zum Budget bekannt. Bei der Reakkreditierung im März 2019 bemängelt die Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI) jedoch die unzureichende Finanzierung der Menschenrechtskommission. Die Kommission meldete eine Erhöhung ihres Budgets um 25% über einen Zeitraum von fünf Jahren, wobei ihr in diesem Zeitraum erhebliche zusätzliche Aufgaben übertragen wurden. Um effektiv arbeiten und die Unabhängigkeit gewährleisten zu können sowie Prioritäten und Aktivitäten frei zu bestimmen, braucht eine Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) eine angemessene Finanzierung.

Mandat

Gemäss dem Gesetz Nr. 2007-292 vom 5. März 2007 fördert die Menschenrechtskommission den Dialog zwischen Regierung, Parlament, Institutionen und Zivilgesellschaft auf dem Gebiet der Menschenrechte, des Rechts und der humanitären Massnahmen. Auf Anfrage der Regierung, aber auch auf Eigeninitiative leitet die Kommission immer wieder thematische Untersuchungen ein. Sie ist zuständig für die unabhängige nationale Berichterstattung im Kampf gegen Rassismus in all seinen Formen, in der Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung, in der Bekämpfung von LGBTIQ+ Feindlichkeit und zur Umsetzung der UNO-Leitlinien zu Menschenrechten und Wirtschaft.

Die Kommission hat zudem die Aufgabe, die Einhaltung der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Frankreichs zu überwachen und die internationalen Kontrollorgane darüber zu informieren. In jährlichen Berichten hält die Kommission die momentane Menschenrechtslage Frankreichs fest. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch die Organisation von Aus- und Weiterbildungen zur Achtung der Menschenrechte.

Arbeitsschwerpunkte

Um  ihrem Mandat gerecht zu werden, veröffentlicht die Menschenrechtskommission jedes Jahr mehrere Studien und Berichte über den Kampf gegen Rassismus und den Kampf gegen Menschenhandel und Ausbeutung. Einer der wichtigsten Arbeitsschwerpunkte der Kommission ist die Einschätzung öffentlicher Massnahmen und Gesetze und deren Bewertung im Lichte der internationalen Menschenrechtsabkommen (Frauenrechtskonvention, Behindertenrechtskonvention, wirtschaftliche und soziale Rechte, bürgerliche und politische Rechte, Grundrechte von Gefangenen, etc.).

Nicht nur auf Ebene der Vereinten Nationen, sondern auch im Rahmen des Europarats versucht die Kommission die Zusammenarbeit zu fördern. So interveniert die Kommission bei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Vorfeld durch Drittinterventionen und im Nachhinein überwacht sie die Umsetzung der Urteile, die Frankreich direkt betreffen.

Im Rahmen ihres Auftrags zur Menschenrechtsbildung führt die Kommission Schulungen durch, organisiert Kolloquien und Seminare. Die Kommission versucht die Sensibilisierung für die Werte der Menschenrechte und der Toleranz während des gesamten Lebenszyklus zu fördern. Für junge Menschen entwickelt die Kommission dementsprechende Hilfsmittel wie zum Beispiel Filme.

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