15.09.2025
Zwischen dem 15. und 17. September 2025 überprüft das Ministerkomitee des Europarats zum zweiten Mal, inwiefern die Schweiz das Urteil im Falle der Klimaseniorinnen umgesetzt hat. Im März 2025 kam das Ministerkomitee zum Schluss, dass die Umsetzung den Anforderungen des Urteils noch nicht genüge. humanrights.ch hat mit wichtigen Akteur*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution das Urteil und dessen Resonanz eingeordnet und diskutiert.

Im Hinblick auf die zweite Überprüfung der Umsetzung des Urteils im Fall der Klimaseniorinnen durch die Schweiz stellt humanrights.ch eine umfassende Dokumentation der Ereignisse um dieses Urteil zur Verfügung.
Umsetzung des Urteils der Klimaseniorinnen - Aufzeichnung des Workshops vom 9. September 2025
GEORG KLINGLER – Kampagnenleiter bei Greenpeace Schweiz, Vorstandsmitglied der Klima-Allianz und einer der Architekten des «Falles der Klimaseniorinnen» – schildert die Ereignisse rund um das Verfahren chronologisch seit Beginn der Kampagne vor rund 10 Jahren bis heute, eineinhalb Jahre nach Ergehen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR (ab Minute 4:26). Er macht eine Einordnung des Urteils aus zivilgesellschaftlicher Sicht, insbesondere dessen Resonanz und Impact (ab Minute 39:22) und schätzt die Rolle sowie Handlungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung des Urteils ein (ab 1:03:13).
EVELYNE SCHMID – Professorin für Völkerrecht an der Universität Lausanne – erläutert die Möglichkeit einer sogenannten Dritt-Parteien-Intervention bei einem Verfahren vor dem EGMR (ab Minute 21:54). Sie selber hat im Fall der Klimaseniorinnen zusammen mit Prof. Véronique Boillet (Universität Lausanne) eine Drittparteien-Intervention eingereicht. Sie beschreibt das Vorgehen, Ziel und Inhalt dieser Intervention. Sie diskutiert die Rolle der Wissenschaft in Zusammenhang mit solchen Verfahren und geht dabei im Besonderen auf das im Juli 2025 veröffentlichte Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Staaten in Zusammenhang mit dem Klimawandel, ein (ab Minute 47:47). Schliesslich beschreibt sie auf der Basis der Erkenntnisse aus einem aktuellen Nationalfondsprojekt die Hürden, welche sich bei der Umsetzung von internationalen Verpflichtungen ganz konkret in den Kantonen und auf Gemeindeebene zeigen (ab 1:07:51).
STEPHAN SCHLEGEL – Direktor der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI). Die SMRI ist seit Mai 2023 im Aufbau. Der Fall der Klimaseniorinnen war eines der ersten Ereignisse, zu dem die SMRI öffentlich Stellung bezogen hat. Stephan Schlegel erklärt die Gründe dafür und schildert das Vorgehen bei der Eingabe einer sogenannten 9.2.-Intervention an das Ministerkomitee des Europarats (ab Minute 28:41). Neben der Zivilgesellschaft hat auch die SMRI eine solche 9.2.-Intervention eingegeben. Er erläutert die Rolle, die die SMRI bei der Eingabe und Umsetzung solcher Verfahren einnehmen kann (ab Minute 59:26) und gibt seinerseits eine Beurteilung davon ab, welches die wichtigsten Hürden bei der Umsetzung von Urteilen des EGMR sind (ab 1:12:46).
Weitere Dokumentation zum Fall der Klimaseniorinnen und zum Thema Klima und Menschenrechte bei humanrights.ch
- Falldokumentation «Klimaseniorinnen» inkl. detaillierte Chronologie auf humanrights.ch
- Urteilsanalyse zum EGMR-Urteil «Klimaseniorinnen» aus menschenrechtlicher Sicht
- Forderungen an eine menschenrechtsorientierte Klimapolitik (Positionspapier der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz)
Speziell machen wir auf die beiden Folgen zum Thema aus unserem Podcast «Artikel Sieben» aufmerksam!
- «Hitzewellen und das Recht auf Leben» – Folge 6 des Podcasts «Artikel Sieben» (23. Februar 2024) mit Cordelia Bär, der Anwältin der Klimaseniorinnen
- «Was Zement mit den Menschenrechten zu tun hat» – Folge 12 des Podcasts «Artikel Sieben» (29. November 2024) mit Johannes Wendland, der für das HEKS die vier Bewohner*innen von Pari in der ersten Klimaklage der Schweiz unterstützt