18.09.2025
Unser Podcast «Artikel Sieben» rückt die Menschenrechte in der Schweiz ins Zentrum. Einzelne Fälle machen gravierende Lücken im Menschenrechtsschutz sichtbar. Die zwanzigste Folge ist Höhepunkt unserer Crowd-Funding Kampagne und gleichzeitig Start der dritten Staffel. In einer zweisprachigen Live-Episode diskutieren wir mit Staats- und Völkerrechtsprofessorin Helen Keller, der Rechtsanwältin Xenia Rivkin und Johannes Wendland, Rechtsexperte beim Hilfswerk HEKS, warum Recht haben nicht dasselbe ist wie Recht bekommen und was es braucht, dass Menschenrechte überhaupt zur Geltung kommen.

Menschenrechte sind zwar universell, auf ihnen ruhen die meisten Grundsätze, die unser Zusammenleben steuern, beeinflussen und bestimmen. Aber damit sie zur Geltung kommen, müssen sie auch regelmässig angerufen werden – vor Gerichten, die über ihre Tragweite entscheiden. Ein Gerichtsfall wir dann zum «Menschenrechtsfall», wenn der Staat in irgendeiner Form eine Schutzpflicht hat – wie beispielsweise im Fall N.D. gegen die Schweiz, wenn der Staat ein Opfer von häuslicher Gewalt hätte besser schützen müssen, weil nur der Staat über gewisse Informationen über den Täter verfügt.
Und auch wenn Gerichte primär den Auftrag haben, die rechtlichen Fragen zu klären, sind es typischerweise Verfahren, die es bis an den EGMR schaffen, die auch politische Fragen aufwerfen. Denn es geht um Grundsatzfragen, die möglicherweise Politiker*innen nicht klären können, weil sie wiedergewählt werden wollen. Fragen, die – einmal vor Gericht – zwingend geklärt werden müssen. Richter*innen sind dafür ausgebildet und in einer guten Position. Das Ansprechen von Menschenrechten in Gerichten ist ein wichtiges Element im täglichen Ringen um die Menschenrechte.
In der zwanzigsten Folge des Podcasts «Artikel Sieben» sind sich alle Gesprächspartner*innen einig, dass Menschenrechte mehr ins Gespräch kommen müssen, gerade in Zeiten wie diesen, wenn sie von so vielen Seiten her bedrängt und missachtet werden – und dass es bei Menschenrechtsfragen im Kern immer um die Frage des Respektierens der Menschenwürde geht.
Die Menschenwürde – garantiert in Artikel Sieben in der Bundesverfassung – ist Namensgeberin unseres Podcasts.
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Für jede Folge investieren wir mindestens 20 Stunden Arbeit. Wir müssen einen geeigneten Fall finden, Fachpersonen für das Gespräch gewinnen und die Aufnahme im Detail vorbereiten. Dafür braucht es sehr viel Recherche. Nach dem Gespräch muss die Aufnahme bearbeitet, geschnitten und dann von einer unabhängigen Person gegengehört werden. Beim gesamten Prozess garantiert der Journalist und Autor Christoph Keller, Begründer von podcastlab.ch, Host und Produzent von «Artikel Sieben», die journalistische Qualität unserer Episoden.
Nachdem wir die ersten beiden Staffeln mehr oder weniger ohne Finanzierung produziert haben, wollen wir in der 3. Staffel den Röstigraben überwinden und live mit euch über Menschenrechte diskutieren!
Je mehr Unterstützung wir jetzt von euch erhalten, desto mehr Folgen können wir produzieren! Merci vielmal!
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«Artikel Sieben» wird herausgegeben von humanrights.ch und produziert von podcastlab.ch. Die einzelnen Folgen sind in allen Podcastkanälen zu hören oder können auf dieser Seite direkt abgespielt werden.