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Prekäre Bedingungen für die psychische Gesundheit der Menschen im Nothilfesystem

24.02.2022

In einem offenen Brief fordern Hilfsorganisationen und Fachpersonen aus dem Gesundheitsbereich eine Verbesserung der Situation von abgewiesenen Asylsuchenden in der Schweiz. Die prekären Bedingungen in den kantonalen Nothilferegimen machen insbesondere Langzeitbeziehende psychisch krank. Die aktuelle Situation gefährdet das Menschenrecht auf einen angemessenen Lebensstandard.

Seit Jahren werden abgewiesene Asylsuchende ohne vorläufige Aufnahme aus dem System der Sozialhilfe ausgeschlossen und dem Nothilferegime zugeteilt. Die Nothilfe ist gemäss Artikel 12 der Bundesverfassung dazu da, in Not geratenen Menschen Hilfe, Betreuung und die Mittel für ein menschenwürdiges Dasein zur Verfügung zu stellen. Das Nothilferegime garantiert jedoch nicht etwa die Miete, Krankenversicherung und einen bescheidenen Kostenaufwand. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichts dient sie lediglich dem Schutz vor einer «unwürdigen Bettelexistenz». So konkretisierte der ehemalige Bundesrichter Gerold Bertschart: «Es geht darum, dass der Staat niemanden verhungern oder erfrieren lässt.»

Für die Gewährleistung der Nothilfe sind die Kantone zuständig, was zu grossen Unterschieden in ihrer Ausgestaltung führt. Nothilfebeziehende werden nicht selten in Zivilschutzanlagen oder Containern untergebracht und erhalten zum Überleben Nahrungsmittel oder zwischen 6 und 12 Franken pro Tag. Die knappen Hilfeleistungen sind kein Zufall. Gemäss dem Staatssekretariat für Migration besteht das Ziel der Nothilfe darin, «die betroffene Person zur Ausreise aus der Schweiz zu bewegen». Viele abgewiesene Asylsuchende können oder wollen die Schweiz jedoch nicht verlassen: aufgrund gesundheitlicher Probleme, unzureichender Identitätsdokumente, fehlender Rücknahmeabkommen oder weil der Zielstaat bei einer Ausschaffung ihre Aufnahme verweigern würde. Etwas mehr als ein Drittel der abgewiesenen Asylsuchenden in der Schweiz sind seit mindestens einem Jahr vom Nothilfesystem abhängig, viele von ihnen leben sogar fünf, zehn oder 15 Jahre unter diesen Bedingungen – darunter auch Kinder. Insbesondere für die Langzeitbeziehenden stellt das prekäre Nothilfesystem eine grosse psychische Belastung dar.

Forderungen nach humaner Behandlung von abgewiesenen Asylsuchenden

In einem Bericht vom Dezember 2021 äussern sich über 450 Fachpersonen aus der Psychologie und Sozialarbeit kritisch zu den psychischen Gesundheitsfolgen des Nothilfesystems. Vier Aspekte der Lebensumstände abgewiesener Asylsuchender sind demnach besonders problematisch: die ungenügende finanzielle Unterstützung, die belastenden Zustände in den Unterkünften, die fehlende Integration, der damit einhergehende Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten und die Schwierigkeiten bei der Beanspruchung von psychiatrisch-psychologischer Versorgung. Das Leiden der Asylsuchenden wird durch diese Bedingungen verstärkt und bereits bestehende psychische Probleme kumulieren sich. Folge davon können psychosomatische Beschwerden, schwere psychische Krankheiten und eine erhöhte Suizidalität sein.

Am 16. Februar 2021 veröffentlichten zahlreiche psychiatrisch-psychotherapeutische Fachpersonen zudem einen offenen Brief für eine humane Behandlung von abgewiesenen Asylsuchenden. Die Unterzeichnenden fordern, dass die Bedingungen für Langzeitbeziehende verbessert und dabei ihre Menschenwürde und ihre physische sowie psychische Gesundheit gewahrt wird. Dazu verlangen sie eine Deckung des Grundbedarfs, die private Unterbringung in Wohnungen und Wohngemeinschaften, die Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie die Optimierung der medizinischen und psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung. Ein besonderes Augenmerk gelte dabei der Wahrung der Kinderrechte gemäss UNO-Kinderrechtskonvention.

Die Schweizer Praxis der Nothilfe wurde auch von verschiedenen internationalen Menschenrechtsgremien kritisiert. So monierten der UNO-Antirassismusausschuss und der UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, dass den Nothilfebeziehenden in der Schweiz der Zugang zu medizinischer Versorgung und die Möglichkeit auf einen angemessenen Lebensstandard verwehrt bleiben. Gemäss der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem UNO-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte umfasst ein angemessener Lebensstandard zumindest ein soziales Existenzminimum, wozu angemessene Kleidung und Ernährung, menschenwürdige Behausung sowie ärztliche Betreuung gehören. Von der Nothilfe Betroffene bleiben diese menschenrechtlichen Ansprüche regelmässig verwehrt. Hinzu kommen zum Teil massive Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit, etwa durch das Verbot, gewisse Gebiete zu verlassen oder zu betreten.

Das Nothilferegime in der Schweiz verletzt die Menschenrechte. Unter den vorherrschenden Bedingungen sind insbesondere die geistige Gesundheit und das körperliche Wohlergehen der abgewiesenen Asylsuchenden gefährdet. Zur Wahrung der Menschenwürde ist die Schweiz verpflichtet, eine humane Behandlung und Unterbringung von Nothilfebeziehenden zu gewährleisten.