humanrights.ch Logo Icon

Es braucht die rechtliche Anerkennung der drei Schweizer Gebärdensprachen

04.10.2021

Am 24. September 2021 hat der Bundesrat seinen Bericht «Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen» veröffentlicht. Darin beurteilt er die Anerkennung der Gebärdensprachen als nicht zwingend. Der Schweizerische Gehörlosenbund nimmt den Bericht enttäuscht zur Kenntnis und fordert vom Bundesrat und Parlament, dass die drei Schweizer Gebärdensprachen endlich rechtlich anerkannt werden, die UNO-Behindertenrechtskonvention konsequent umgesetzt und mit konkreten Massnahmen die Diskriminierung von gehörlosen Menschen verhindert wird.

In der Schweiz sind rund 10'000 Menschen vollständig gehörlos und weitere 600'000 leicht bis hochgradig schwerhörig. Da es zunehmend mehr alte Menschen gibt, steigt auch die Zahl Schwerhöriger. Mindestens 20'000 Personen beherrschen eine der drei Gebärdensprachen: die Deutschschweizer Gebärdensprache, die Langue des signes française und die Lingua dei segni italiana. Im Gegensatz zur Mehrheit der anderen europäischen Staaten hat die Schweiz es bis heute unterlassen, die Schweizer Gebärdensprachen rechtlich zu anerkennen.

In seinem Bericht zur Erfüllung vier gleichlautender Postulate (19.3668 Rytz, 19.3670 Lohr, 19.3672 Romano und 19.3684 Reynard) schreibt der Bundesrat, dass eine rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen keine zwingende Voraussetzung sei, um die Anliegen von gehörlosen und hörbehinderten Menschen zu fördern. Dieser Aussage widerspricht der Schweizerische Gehörlosenbund vehement. Trotz bestehender Massnahmen des Bundes und der Kantone gibt es im Alltag noch zahlreiche Diskriminierungen von gehörlosen und hörbehinderten Menschen. Jedes Jahr hält der Gehörlosenbund diese Benachteiligungen in seinem Diskriminierungsbericht fest. Im Jahr 2020 registrierte er über zwei Fälle pro Woche. Die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen ist der Schlüssel, um die Situation von Menschen mit einer Hörbehinderung in der Schweiz zu verbessern. Nur so erhalten gehörlose und hörbehinderte Menschen einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen Lebensbereichen.

Der im Bericht vorgeschlagene Weg, die bestehenden Regelungen und Massnahmen zu beobachten und gegebenenfalls in den Bericht «Behindertenpolitik» aufzunehmen, ist in den Augen des Gehörlosenbundes untauglich. Denn der Bericht «Behindertenpolitik» beinhaltet, wie vom Bundesrat selbst festgestellt, übergeordnete Ziele. Um die Situation von gehörlosen Menschen zu verbessern, sind indessen konkrete Massnahmen nötig.

Die UNO-Behindertenrechtskonvention fordert von der Schweiz ausdrücklich eine Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache. In seinem Bericht gibt der Bundesrat grundsätzlich einen guten Überblick über die Probleme von gehörlosen und hörbehinderten Menschen und die Möglichkeiten für eine rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen. Vor diesem Hintergrund erstaunt es umso mehr, dass er die Bedeutung der rechtlichen Anerkennung der Gebärdensprache verkennt und auf einen Aktionsplan verzichtet, wie dies von den Postulant*innen in ihrem Vorstoss explizit gefordert wurde. Die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen darf nicht lediglich vom guten Willen der Verwaltung abhängig sein. Dafür braucht es rechtlich verbindliche Vorgaben in Form gesetzlicher Verpflichtungen und eines konkreten Aktionsplans.

Bundesrat und Parlament müssen sich für eine rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen einsetzen. Nur so können die Anliegen gehörloser und hörbehinderter Personen gefördert und die UNO-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden.