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Bundesgesetze zur Terrorbekämpfung

Das Wichtigste in Kürze

09.03.2020

Zwei vom Bundesrat präsentierte Gesetzesentwürfe zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus sehen weitgehende Eingriffe in die Grund- und Menschenrechte vor. Die Zivilgesellschaft fordert das Parlament dazu auf, von den präventiv-polizeilichen Massnahmen abzusehen und die problematischen Vorschläge im Strafrecht zu streichen.

humanrights.ch liefert im Folgenden das Wichtigste in Kürze zu den zwei Gesetzesvorlagen, welche der Bundesrat im Rahmen seiner nationalen Strategie zur Terrorismusbekämpfung erlassen hat.

Hintergrund

Der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP), die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus sowie ein Ausbau polizeilicher Massnahmen im präventiven Bereich bilden die Grundpfeiler der im September 2015 verabschiedeten nationalen Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung.

Der Nationale Aktionsplan wurde Ende November 2017 verabschiedet und beinhaltet Instrumente gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus sowie Massnahmen zum Ausstieg aus extremistischen Gruppierungen und der Reintegration. Mit einer Teilrevision des Strafgesetzbuches und Anpassungen in diversen weiteren Gesetzen will der Bundesrat nun in einem zweiten Schritt das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus und dessen Zusatzprotokoll umsetzen, wobei er zugleich einen Ausbau des strafrechtlichen Instrumentariums vorsieht. Das dritte Teilprojekt der Antiterror-Strategie beabsichtigt, die präventiv-polizeilichen Kompetenzen vor und während des Strafverfahrens sowie nach dem Strafvollzug zu erweitern.

Was beinhalten die Gesetzesentwürfe?

Im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus soll das Strafgesetzbuch erstmals in der Geschichte der Schweizer Rechtsordnung das Verbot einer «terroristischen Organisation» einführen. Da der Gesetzgeber bis Anhin mit einer auf die UNO gestützten Liste der verbotenen Terror-Organisationen für Klarheit sorgte, würde die Pönalisierung mittels Globaldefinition einem Paradigmenwechsel gleichkommen.

Die Vorlage verbietet die Unterstützung von und aktive Beteiligung an «terroristischen Organisationen» sowie Propagandaaktionen für diese Gruppierungen und deren Ziele. Auch Bestandteil des Entwurfs bildet unter anderem eine Anpassung des Rechtshilfegesetzes, welche die amtliche Befugnis zur Informationsübermittlung an ausländische Behörden entscheidend erweitert. Zudem sieht der Entwurf im Strafgesetzbuch wie auch im Nachrichtendienstgesetz eine deutliche Verschärfung der Strafrahmen vor.

Darüber hinaus soll das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) der Polizei ausserhalb des Strafverfahrens mehr Möglichkeiten gegen sogenannte «terroristische Gefährder/innen» einräumen. Als Gefährder/in gilt eine Person, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte darauf hinweisen, dass sie oder er in Zukunft eine terroristische Aktivität ausüben wird. Ein strafrechtlich relevanter Verdacht liegt hingegen noch nicht vor.

Gemäss der Vorlage würde der Polizei gegenüber dem oder der mutmasslichen «terroristischen Gefährder/in» eine breite Auswahl an präventiven Massnahmen zur Verfügung stehen. So Melde- und Gesprächsteilnahmepflichten, Kontaktverbote, räumliche Ein- und Ausgrenzungen, Ausreiseverbote, elektronische Überwachung und Mobilfunklokalisierungen, Ausreisebeschränkungen und Eingrenzungen auf eine Liegenschaft. Diese Zwangsmassnahmen sollen bereits für Kinder ab dem 12. Altersjahr und im Falle des Hausarrests für Personen ab 15 Jahren zur Anwendung gelangen.

Positionierung nationaler NGOs

Die Antiterror-Strategie des Bundes wurde von Schweizer Nichtregierungsorganisationen von Beginn weg kritisch begleitet. Bereits bei der Revision des Nachrichtendienstgesetzes im Jahr 2016, welches die Voraussetzungen zur Umsetzung dieser Strategie schuf, riefen die schier unbeschränkten staatlichen Überwachungsbefugnisse diverse zivilgesellschaftlichen Organisationen auf den Plan.

Sodann beteiligten sich über 20 nichtstaatliche Institutionen an den Vernehmlassungsverfahren der neuen Gesetzesvorlagen. Kritisch äusserten sich einzelne Akteur/-innen insbesondere dahingehen, als beide Entwürfe empfindliche Eingriffe in die Grund- und Menschenrechte vorsehen. Interpretationsbedürftige Rechtsbegriffe und die Unterwanderung rechtsstaatlicher Grundsätze würden den Behörden in der Strafverfolgung wie auch im präventiven Bereich einen zu grossen Spielraum überlassen.

Der Bundesrat und die vorberatende parlamentarische Kommission liessen sich von dieser Argumentation jedoch nicht beeinflussen. So vermochten die Vernehmlassungsantworten den definitiven Gesetzesentwurf nicht zu entschärfen und die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates lud zu ihren Detailberatungen zwar eine Vertretung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und Expert/innen ein. Kritische Stimmen zu den Entwürfen hörte sie sich jedoch nicht an. Nicht zuletzt aus diesem Grund positioniert sich die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, ein von humanrights.ch koordiniertes Netzwerk von über 80 NGOs, gegen die restriktiven politischen Bestrebungen zur Terrorbekämpfung. Die Plattform versucht sowohl in der Politik als auch in der Öffentlichkeit über die Risiken der beiden Gesetzesvorlagen aufzuklären.